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   BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67   

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https://dejure.org/1971,493
BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67 (https://dejure.org/1971,493)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1971 - VI R 161/67 (https://dejure.org/1971,493)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1971 - VI R 161/67 (https://dejure.org/1971,493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 343
  • DB 1971, 1894
  • BStBl II 1971, 610
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.06.1968 - VI R 135/66

    Steuerpflichtiger - Erklärung - Mangelnde Aufklärung des Finanzamts -

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Danach kann in der Regel die Kenntnis oder das Kennenmüssen von Tatsachen nur den Beamten innerhalb derselben Dienststelle zugerechnet werden (vgl. auch die Entscheidung des Senats VI R 135/66 vom 21. Juni 1968, BFH 93, 33, BStBl II 1968, 698).

    Es wäre eine Überspannung der Aufklärungspflicht, zu fordern, daß die Dienststellen des FA jede Erklärung und jeden Antrag bis aufs letzte prüfen, auch wenn die mitgeteilten oder sonst bekannten Tatsachen nicht eindeutig zu Bedenken Anlaß geben (BFH-Urteile VI R 135/66, a. a. O., und I R 123/67 vom 28. Januar 1970, BFH 98, 171, BStBl II 1970, 296).

  • BFH, 25.11.1966 - VI 317/65

    Möglichkeit des Verzichts auf die Rückzahlung einer zu Unrecht gewährten

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Die Vergünstigung des WoPG darf nur den Personen gewährt werden, die objektiv die vom Gesetzgeber gesetzten Bedingungen erfüllen (Urteil des BFH VI 317/65 vom 25. November 1966, BFH 88, 36, BStBl III 1967, 299).

    Aus dieser Wesensverschiedenheit von Steuern und Prämien ergeben sich sachliche und verfahrensrechtliche Folgen (BFH-Urteil VI 317/65, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Die Finanzverwaltung zahlt die Wohnungsbau-Prämie nicht in ihrer Eigenschaft als Eingriffsverwaltung, sondern im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit (vgl. Entscheidung des BVerfG 1 BvL 12/62 vom 12. Februar 1964, BVerfGE 17, 210, BStBl I 1964, 46).
  • BFH, 28.01.1970 - I R 123/67

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Käufer - Lieferant - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Es wäre eine Überspannung der Aufklärungspflicht, zu fordern, daß die Dienststellen des FA jede Erklärung und jeden Antrag bis aufs letzte prüfen, auch wenn die mitgeteilten oder sonst bekannten Tatsachen nicht eindeutig zu Bedenken Anlaß geben (BFH-Urteile VI R 135/66, a. a. O., und I R 123/67 vom 28. Januar 1970, BFH 98, 171, BStBl II 1970, 296).
  • BFH, 06.09.1962 - V 166/59 U

    Bewertung einer Tatsache als neu

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Der BFH hat Tatsachen, deren Kenntnis aus den Akten hätte gewonnen werden können, nur dann als neu und rechtserheblich angesehen, wenn Beamte derselben Dienststelle (Sachgebietsleiter oder Sachbearbeiter) die Kenntnis aus den Akten einer von dieser Dienststelle bearbeiteten Steuerart hätten schöpfen können (BFH-Urteil V 166/59 U vom 6. September 1962, BFH 75, 623, BStBl III 1962, 494).
  • BFH, 14.12.1965 - IV 305/63 U

    Kenntnis über den Inhalt von Einheitswertakten durch die Beamten der

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Der BFH hat es auch nicht als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Veranlagungsbeamten gewertet, wenn der Beamte den Inhalt der Einheitswertakten, die sich in seiner Dienststelle befinden, nicht kennt, sofern die Erklärungen des Steuerpflichtigen zur Berücksichtigung dieser Akten keine Veranlassung geben (BFH-Urteil IV 305/63 U vom 14. Dezember 1965, BFH 84, 577, BStBl III 1966, 209).
  • BFH, 26.03.1965 - VI 260/64 U

    Veretzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung einer Sache durch

    Auszug aus BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67
    Der Senat hat jedoch bereits in dem Urteil VI 260/64 U vom 26. März 1965 (BFH 82, 522, BStBl III 1965, 435) dargelegt, daß diese beiden Fälle nur als Sonderfälle des übergeordneten Grundsatzes anzusehen seien, daß Wohnungsbau-Prämien, für die von vornherein die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, zurückgezahlt werden müssen.
  • OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11

    Insolvenzanfechtung: Wissenszurechnung unter Dienststellen desselben Finanzamtes

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Wissenszurechnung (BFHE 102, 343; BFHE 93, 33; BFHE 143, 520), die der Senat für überzeugend hält, ist zwischen Dienststellen desselben Finanzamts, die organisatorisch, personell und nach ihren sachlichen Aufgaben getrennt arbeiten, eine Zurechnung aktenkundiger Tatsachen nur dann zulässig, wenn ein sachlich begründeter Anlass bestanden hat, diese Tatsachen einander mitzuteilen.

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb für die Bereiche Prämienstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 102, 343), Veranlagungsstelle/Lohnsteuerstelle (BFHE 143, 520) und Bewertungsstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 186, 70) eine Zurechnung jeweils verneint.

  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Mangels spezieller verwaltungsinterner Mitteilungspflichten liefern auch Vertrauensschutzerwägungen keinen hinreichenden Grund, das etwaige Wissen anderer Stellen jeweils der das Wasserbuch führenden Behörde zuzurechnen (vgl. BFH vom 6. April 1971, BFHE 102, 343).
  • BFH, 12.10.1983 - II R 56/81

    Gesellschafterdarlehn - Erwerb - Kommanditanteil

    Denn jeder Stelle ist nur das bekannt, was sich aus den von ihr geführten Akten ergibt (vgl. das BFH-Urteil vom 6. April 1971 VI R 161/67, BFHE 102, 343, BStBl II 1971, 610).
  • BFH, 28.04.1972 - VI R 74/70

    Rückforderung von Wohnungsbau-Prämie - Anspruch des Finanzamts - Verjährung -

    Wohnungsbau-Prämien sind nach § 5 WoPG zurückzufordern, wenn das FA nachträglich erfährt, daß die Voraussetzungen für die Prämiengewährung nicht vorgelegen haben, es sei denn, daß die Grundsätze von Treu und Glauben oder die gesetzlichen Verjährungsfristen das Rückforderungsrecht beschränken (so ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil VI R 161/67 vom 6. April 1971, BFH 102, 343, BStBl II 1971, 610, und das Urteil VI R 10/69 vom 17. März 1972, BFH 105, 434, BStBl II 1972, 601).
  • BFH, 12.10.1983 - II R 55/81

    Kapitalverkehrsteuer - GmbH & Co. KG - Kapitalgesellschaft

    Grundsätzlich ist jeder Stelle nur das bekannt, was sich aus den von ihr geführten Akten ergibt (vgl. das BFH-Urteil vom 6. April 1971 VI R 161/67, BFHE 102, 343, BStBl II 1971, 610).
  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 224/72

    Ausspielgerät - Umstellung auf Schwachstrom - Neues Wirtschaftsgut - Antrag auf

    Zwar kann auch die Investitionszulage nach § 19 Abs. 5 BHG 1964 stets nur insoweit zurückgefordert werden, als dem die Grundsätze von Treu und Glauben und die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht entgegenstehen (BFH-Urteil vom 6. April 1971 VI R 161/67, BFHE 102, 343, BStBl II 1971, 610, mit weiteren Nachweisen, betreffend Rückforderung von Wohnungsbau-Prämien).
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 79/73

    Verwendung des Bausparguthabens als Ersatz für zum Wohnungsbau verwendete

    Das ergebe sich schlüssig aus dem Urteil vom 6. April 1971 VI 161/67 (BFHE 102, 343, BStBl II 1971, 610), das Rückforderungsansprüche betreffe, die vor dem 1. Januar 1966 gewährte Prämien zum Gegenstand hatten.
  • BFH, 12.10.1983 - II R 57/81
    NVS: Jeder Stelle des FA ist nur das bekannt, was sich aus den von ihr geführten Akten ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 6.4.1971 VI R 161/67).
  • BFH, 17.03.1972 - VI R 10/69

    Voraussetzungen der Prämiengewährung - Wohnungsunternehmen - Siedlungsunternehmen

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Wohnungsbau-Prämien nach § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 WoPG zurückzufordern sind, wenn das FA nachträglich erfährt, daß die Voraussetzungen für die Prämiengewährung nicht vorgelegen haben, es sei denn, daß die Grundsätze von Treu und Glauben oder die gesetzlichen Verjährungsfristen das Rückforderungsrecht beschränken (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil VI R 161/67 vom 6. April 1971, BFH 102, 343, BStBl II 1971, 610).
  • FG Thüringen, 16.07.1997 - I 90/96

    Zeitpunkt des Bekanntwerdens einer Tatsache; Nachträgliches Bekanntwerden einer

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