Rechtsprechung
   BFH, 19.05.1972 - III R 21/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,840
BFH, 19.05.1972 - III R 21/71 (https://dejure.org/1972,840)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1972 - III R 21/71 (https://dejure.org/1972,840)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1972 - III R 21/71 (https://dejure.org/1972,840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilwert eines Erzeugnisses - Vollkostenrechnung - Wiederherstellung - Reproduktionskosten - Aktivierungspflichtige Herstellungskosten - Rentenbezug - Ruhen der Rente - Kapitalwert - Schuldabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 228
  • DB 1972, 1610
  • BStBl II 1972, 748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.1968 - III 85/65

    Halbfertige Arbeiten - Fremder Grund und Boden - Bewertung mit Teilwert -

    Auszug aus BFH, 19.05.1972 - III R 21/71
    Der Senat hat schon mit Urteil III 85/65 vom 8. März 1968 (BFH 92, 339, BStBl II 1968, 575) im Zusammenhang mit der Bewertung von halbfertigen Arbeiten auf fremdem Grund und Boden entschieden, daß der Teilwert den bis zum Bewertungsstichtag angefallenen Selbstkosten des Unternehmens entspreche.
  • BFH, 24.04.1970 - III R 54/67

    Rente - Gemeiner Wert - Kapitalwert - Erfahrungssätze - Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 19.05.1972 - III R 21/71
    Der Senat hat allerdings mit Urteil III R 54/67 vom 24. April 1970 (BFH 99, 489, BStBl II 1970, 715) den Ansatz einer Rentenverpflichtung mit dem gemeinen Wert nur zugelassen, wenn die Abweichung vom Kapitalwert bei dem festgestellten Sachverhalt aufgrund von Erfahrungssätzen oder Denkgesetzen zwingend ist.
  • RFH, 14.12.1926 - VI A 575/26
    Auszug aus BFH, 19.05.1972 - III R 21/71
    So hat schon der RFH in seinem Urteil VI A 575/26 vom 14. Dezember 1926 (RFH 20, 87) in bezug auf das Anlagevermögen eines gewerblichen Betriebs vom Teilwert gesprochen und ihn als den Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionswert eines Wirtschaftsguts definiert, der durch den Betrag der Wiederbeschaffungskosten bestimmt werde.
  • BFH, 19.10.1962 - III 176/59 U

    Bewertung des Versorgungsanspruchs eines sogenannten technischen Rentners -

    Auszug aus BFH, 19.05.1972 - III R 21/71
    An der Entscheidung III 176/59 U vom 19. Oktober 1962 (BFH 76, 89, BStBl III 1963, 34), die zu der Rechtslage ergangen ist, bevor § 62a BewG a. F. (= § 104 BewG) in das BewG eingefügt worden war, hält der Senat insoweit nicht mehr fest.
  • BFH, 12.03.2020 - IV R 9/17

    Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit

    Dem liegt letztendlich die Überlegung zugrunde, dass ein gedachter Erwerber des Unternehmens für das einzelne (betriebsnotwendige) Wirtschaftsgut höchstens so viel zahlt, als er an Kosten aufwendet, um dieses Wirtschaftsgut, falls es fehlte, für den Betrieb wieder zu erlangen (z.B. BFH-Urteile vom 19.05.1972 - III R 21/71, BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748, unter III.1.; vom 25.08.1983 - IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33, unter 2.).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 79/01

    Betriebseinbringung mit halbfertigen Arbeiten

    Dazu gehören bei halbfertigen Bauarbeiten eines Bauunternehmers die bislang aufgewendeten Selbstkosten (= die Reproduktionswerte mit den Vollkosten; vgl. im Einzelnen Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 8. März 1968 III 85/65, BFHE 92, 339, BStBl II 1968, 575; vom 19. Mai 1972 III R 21/71, BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748; vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508; Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 2. Aufl., § 6 Rn. 94; Ellrott/ Schulz/Bail in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 3. Aufl., § 253 Rz. 546, m.w.N.), nicht aber auch die in solchen Arbeiten ruhenden, im laufenden Geschäftsbetrieb noch nicht aufzudeckenden Gewinnanteile.

    Teilwert und Herstellungskosten sind, wie sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zweifelsfrei ergibt, voneinander zu unterscheiden (vgl. dazu eingehend BFH-Urteil in BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748).

    Ob für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens dennoch von abweichenden Bewertungsgrundsätzen auszugehen ist (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile in BFHE 92, 339, BStBl II 1968, 575; in BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748), kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • BFH, 20.07.1973 - III R 100/72

    Teilwert von Erzeugnisbeständen - Bewertungsstichtag - Verwaltungskosten -

    Der Senat hat jedoch in seiner Entscheidung vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748) darauf hingewiesen, daß auf Grund der Rechtsprechung des RFH schon vor Einführung der gesetzlichen Begriffsbestimmung des Teilwerts in die Steuergesetze Vorstellungen über den Inhalt und den Umfang des Teilwerts bestanden haben.

    Der Teilwert für Erzeugnisbestände läge, wie im Urteil III R 21/71 schon ausgeführt, nur dann unter diesen Wiederbeschaffungskosten, wenn die Erzeugnisse nach den Marktverhältnissen nicht zu einem Preis veräußert werden könnten, der diesen Wiederbeschaffungskosten entspricht, weil sich z. B. für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.

    Kurz gesagt entspricht der Teilwert dem Reproduktionswert der Erzeugnisbestände (vgl. BFH-Entscheidung III R 21/71).

    Außerdem hat der Senat schon im Urteil III R 21/71 im einzelnen dargelegt, daß der Begriff der steuerlichen Herstellungskosten und der Teilwertbegriff nicht inhaltsgleich sind.

  • BFH, 20.07.1973 - III R 101/72

    Teilwert von Erzeugnisbeständen - Bewertungsstichtag - Verwaltungskosten -

    Der Senat hat jedoch in seiner Entscheidung vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228 , BStBl II 1972, 748 ) darauf hingewiesen, daß auf Grund der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) schon vor Einführung der gesetzlichen Begriffsbestimmung des Teilwerts in die Steuergesetze Vorstellungen über den Inhalt und den Umfang des Teilwerts bestanden haben.

    Der Teilwert für Erzeugnisbestände läge, wie im Urteil III R 21/71 schon ausgeführt, nur dann unter diesen Wiederbeschaffungskosten, wenn die Erzeugnisse nach den Marktverhältnissen nicht zu einem Preis veräußert werden könnten, der diesen Wiederbeschaffungskosten entspricht, weil sich z.B. für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.

    Kurz gesagt entspricht der Teilwert dem Reproduktionswert der Erzeugnisbestände (vgl. BFH-Entscheidung III R 21/71 ).

    Außerdem hat der Senat schon im Urteil III R 21/71 im einzelnen dargelegt, daß der Begriff der steuerlichen Herstellungskosten und der Teilwertbegriff nicht inhaltsgleich sind.

  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Bei Eigenerzeugnissen entsprechen den Wiederbeschaffungskosten die Wiederherstellungs- oder Reproduktionskosten (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1972 III R 21/71, BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748).
  • BFH, 02.03.1973 - III R 88/69

    Nachhaltige Unrentabilität - Absinken des Teilwerts - Bewegliches Anlagevermögen

    Der Senat hat in dem Urteil vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748) darauf hingewiesen, daß schon der RFH in dem Urteil vom 14. Dezember 1926 VI A 575/26 (RFHE 20, 87) den Teilwert als den Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionswert eines Wirtschaftsguts definiert hat, der durch den Betrag der Wiederbeschaffungskosten bestimmt werde.

    Auf diesen Unterschied hat der Senat im Urteil III R 21/71 hingewiesen.

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem

    Maßgeblich sind die Wiederbeschaffungskosten, die sich in dem betreffenden Betrieb (betriebsindividuelle Bewertung) ergeben (z.B. BFH-Urteile vom 19. Mai 1972 III R 21/71, BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748; vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33).
  • BFH, 30.11.1988 - II R 237/83

    1. Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts seinen

    Der Teilwert, wie er seit 1934 in § 12 des Reichsbewertungsgesetzes 1934 (§ 10 BewG 1965) definiert ist, erfordert keine Gesamtbewertung (vgl. hierzu u.a. die Urteile des BFH vom 19. Mai 1972 III R 21/71, BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748, und vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475).
  • FG Niedersachsen, 12.06.2012 - 13 K 135/10

    Steuerliche Erfassung einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer

    Maßgeblich sind die Wiederbeschaffungskosten, die sich in dem betreffenden Betrieb (betriebsindividuelle Bewertung) ergeben (BFH, Urteil vom 19.05.1972 - III R 21/71, BStBl II 1972, 748; BFH, Urteil vom 20.07.1973 - III R 100-101/72, BStBl II 1973, 794; zur Entnahme von selbst erzeugtem Strom für den Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen siehe auch S. Moorkamp, Steuerrechtliche Beurteilung des Direktverbrauchs von selbst erzeugtem Strom, NWB 2011, 2947-2953).
  • BFH, 21.12.1977 - I R 181/74

    Witwe eines Arbeitnehmers - Ruhen der Rente - Aufgeschobene Witwenrente -

    Dieser Auffassung ist auch der III. Senat des BFH in dem Urteil vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748), das die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Klägerin betraf.

    Der erkennende Senat folgt daher der Auffassung des III. Senats in der Entscheidung III R 21/71, daß die betriebliche Witwenrente nur eine Ergänzung zu künftigen, im pensionsfähigen Alter einsetzenden sonstigen Versorgungsbezügen sein kann.

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 10 K 1863/16

    Zum Betriebsausgabenabzug von Raumkosten und der privaten Nutzung betrieblicher

  • FG Hamburg, 30.04.2013 - 2 K 81/12

    Abgabenordnung: Verbindliche Zusagen in der BP - Entnahme eines Fahrzeugs

  • BFH, 08.05.1981 - III R 26/79

    Blockheizwerk - Fernheizwerk - Gewährung von Beihilfe - Kapitalzuschuß -

  • FG Münster, 10.04.2014 - 8 K 3046/11

    Verlängerung eines Erbbaurechts, Gegenleistung, Abzinsung

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 16 K 2215/20

    Bilderschenkungen eines Kunstmalers an Museum nicht steuerwirksam

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Teilwert für

  • BFH, 29.01.1986 - II R 218/82

    Grundsatz der Teilwertermittlung für zum Verkauf bestimmte Kunstgegenstände

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht