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   BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71   

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https://dejure.org/1976,732
BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71 (https://dejure.org/1976,732)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1976 - IV R 169/71 (https://dejure.org/1976,732)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - IV R 169/71 (https://dejure.org/1976,732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch beklagtes Finanzamt - Prüfung durch Gericht - Widerspruch des Klägers - Kostenentscheidung - Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 138 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 521
  • BStBl II 1976, 495
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.11.1973 - I R 61/72
    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Dies hat zur Folge, daß der Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines den Konjunkturzuschlag betreffenden Bescheids in der Hauptsache als erledigt anzusehen ist (BFH-Beschluß vom 28. November 1973 I R 61/72, BFHE 110, 565).

    Hinsichtlich einer im Mai 1971 für das Jahr 1970 festgesetzten Anpassungsvorauszahlung ist dies vom BFH in dem Beschluß I R 61/72 bereits ausgesprochen worden.

    Wie der BFH in dem Beschluß I R 61/72 ausgeführt hat, war bei Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, jede Vorauszahlung im Sinne des § 35 EStG 1969, bei der der erstmalige Fälligkeitstag in den Erhebungszeitraum vom 1. August 1970 bis 30. Juni 1971 fiel, mit der Festsetzung eines Konjunkturzuschlags zu verknüpfen.

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Der Zweck des Konjunkturzuschlagsgesetzes war darauf gerichtet, mit verhältnismäßig geringem Verwaltungsaufwand möglichst schnell das konjunkturpolitisch erwünschte Ziel einer Dämpfung der Gesamtnachfrage durch Abschöpfung zu erreichen (vgl. Beschluß des BVerfG vom 15. Dezember 1970 1 BvR 559, 571, 586/70, BVerfGE 29, 402, BStBl II 1971, 39).

    Der Konjunkturzuschlag war keine Steuer (BVerfGE 29, 402, 408 f.), sondern eine Belastung, die auf eine vorübergehende Stillegung von Kaufkraft gerichtet war.

  • BFH, 22.11.1972 - I R 135/72

    Erlaß eines neuen Bescheides - Klagebegehren des Klägers - Erledigung der

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Etwas anderes soll allerdings nach Ansicht einiger Autoren (Gräber, DStR 1972, 650; Klein, Deutsches Verwaltungsblatt 1972 S. 572 -- DVBl 1972, 572 --) sowie nach einem -- inzwischen durch Beschluß vom 24. April 1975 I B 66/74 (nv.) überholten -- Urteil des BFH vom 22. November 1972 I R 135/72 (BFHE 108, 7, BStBl II 1973, 189) dann gelten, wenn lediglich der Beklagte die Hauptsache für erledigt erklärt, der Kläger aber den von ihm gestellten Sachantrag aufrechterhält.

    -- Bedenken gegen die von Gräber und Klein sowie in dem Urteil I R 135/72 vertretene Auffassung hat der Senat aber vor allem deshalb, weil sie dem Sinn der kostenrechtlichen Regelung des § 138 FGO, im Erledigungsfall eine den Umständen angemessene Kostenentscheidung zu treffen, wiedersprechen würde.

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Zwar sind belastende Gesetze, die in bereits abgeschlossene Tatbestände eingreifen und dadurch die Rechtsposition des Bürgers mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtern, grundsätzlich mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar (ständige Rechtsprechung des BVerfG und des BFH; vgl. BVerfG-Beschluß vom 10. März 1971 2 BvL 3/68, BVerfGE 30, 272, 285; BFH-Urteil vom 20. Juni 1974 IV R 19/70, BFHE 113, 98, BStBl II 1974, 674).
  • BFH, 20.06.1974 - IV R 19/70

    Lagerzweck - Wohnzweck - Baugenehmigung - Zeitpunkt der Baugenehmigung -

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Zwar sind belastende Gesetze, die in bereits abgeschlossene Tatbestände eingreifen und dadurch die Rechtsposition des Bürgers mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtern, grundsätzlich mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar (ständige Rechtsprechung des BVerfG und des BFH; vgl. BVerfG-Beschluß vom 10. März 1971 2 BvL 3/68, BVerfGE 30, 272, 285; BFH-Urteil vom 20. Juni 1974 IV R 19/70, BFHE 113, 98, BStBl II 1974, 674).
  • BFH, 23.06.1966 - IV 424/62

    Auferlegung der Kosten dem Staat wegen eines formellen Fehlers im richtigen

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen (§ 143 Abs. 1 FGO); die Gerichte sind insoweit nicht an die Anträge der Parteien (§ 96 FGO) gebunden (BFH-Urteil vom 23. Juni 1966 IV 424/62, BFHE 86, 561, BStBl III 1966, 594).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Denn eine Abweichung im Sinne des § 2 dieses Gesetzes liegt schon deshalb nicht vor, weil im Zivil- und im Verwaltungsverfahren Unterschiede in der Interessenlage (vgl. hierzu Maetzel, Die Öffentliche Verwaltung 1971 S. 613) und unterschiedliche Regelungen bestehen (vgl.§ 91 a ZPO einerseits und § 138 FGO andererseits; Urteil des BVerwG vom 27. Februar 1969 VIII C 37 und 38.67, BVerwGE 31, 318, 320 f.).
  • BVerwG, 17.01.1975 - I B 66.74

    Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis - Befristete Ausweisung eines Ausländers -

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Etwas anderes soll allerdings nach Ansicht einiger Autoren (Gräber, DStR 1972, 650; Klein, Deutsches Verwaltungsblatt 1972 S. 572 -- DVBl 1972, 572 --) sowie nach einem -- inzwischen durch Beschluß vom 24. April 1975 I B 66/74 (nv.) überholten -- Urteil des BFH vom 22. November 1972 I R 135/72 (BFHE 108, 7, BStBl II 1973, 189) dann gelten, wenn lediglich der Beklagte die Hauptsache für erledigt erklärt, der Kläger aber den von ihm gestellten Sachantrag aufrechterhält.
  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 150.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    Das BVerwG hat zwar in seinem Urteil vom 30. September 1959 V C 150.59 (DVBl 1960, 140) erkannt, daß im Falle einer nur einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten dem Kläger regelmäßig das Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens fehle, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache tatsächlich erledigt ist: dieses Urteil ist jedoch nicht zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), sondern zu dem nicht mehr in Kraft befindlichen Gesetz über das BVerwG vom 23. September 1952 (BGBl I 1952, 625) ergangen; in diesem Gesetz war eine der Vorschrift des § 138 FGO vergleichbare Regelung noch nicht enthalten.
  • BFH, 21.06.1968 - III B 26/66

    Ergehen des Beschlusses - Beklagter - Kläger - Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71
    a) Falls die Beteiligten übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben, so ist zwar unstreitig, daß in diesem Fall nur noch über die Kosten durch Beschluß zu entscheiden ist (§ 138 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluß vom 21. Juni 1968 III B 26/66, BFHE 93, 212, BStBl II 1968, 742).
  • BGH, 18.11.1960 - IV ZR 62/60

    Rechtsmittel

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Das Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495) stehe dem nicht ausdrücklich entgegen, da in seinem Fall eine einseitige Erledigungserklärung des FA im zweitinstanzlichen Verfahren vorgelegen habe, außerdem das FA Revisionskläger gewesen sei.

    aa) Beim BFH wolle der IV. Senat die im Urteil IV R 169/71 aufgestellten Grundsätze offenbar für die Erledigung der Hauptsache sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Revisionsverfahren angewendet wissen.

    Der Große Senat hat in der Besetzung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 FGO geprüft (vgl. BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), ob wegen einer Abweichung der beabsichtigten Entscheidung von dem BFH-Urteil IV R 169/71 der IV. Senat zur Entsendung eines weiteren Richters nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FGO berechtigt sein könnte; er hat die Frage verneint.

    Dem VI. Senat ist darin zuzustimmen, daß er mit der beabsichtigten Entscheidung nicht von dem Urteil des BFH IV R 169/71 abweichen würde.

    Denn dem Urteil IV R 169/71 lag ein Fall zugrunde, in dem die Erledigung der Hauptsache erst im Revisionsverfahren stattgefunden hatte und in dem ferner das beklagte FA Revisionskläger war.

    Die über den Sachverhalt des Urteils IV R 169/71 hinausgehende Beurteilung war nicht entscheidungserheblich.

    Aus den vorgenannten Gründen würde der VI. Senat auch nicht abweichen von der Entscheidung des V. Senats vom 27. April 1978 V R 144/71 (nicht veröffentlicht), mit der der V. Senat über einen dem Urteilsfall IV R 169/71 gleichgelagerten Fall entschieden hat.

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78

    Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der

    Er sehe sich an der beabsichtigten Entscheidung gehindert durch das Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495).

    Ist hingegen durch Urteil die Erledigung der Hauptsache festzustellen und über die Kosten nach § 138 Abs. 1 FGO zu befinden, so entfällt eine Entscheidung über die mit der Revision ursprünglich gestellten Anträge und ist in dem Erledigungsurteil eine Kostenentscheidung unter Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. BFH-Urteile IV R 169/71 und IV 162/65).

    Der VI. Senat würde mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung - Aufhebung der Vorentscheidung und Klageabweisung mit Kostenfolge aus § 135 Abs. 1 FGO - von dem Urteil des IV. Senats IV R 169/71 - Feststellung der Erledigung der Hauptsache durch Urteil und Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO - und ebenso vom Urteil des V. Senats V R 144/71 (vgl. oben B.I.1 a) abweichen.

    Für den im Ausgangsverfahren gegebenen Fall, daß nach Erledigung der Hauptsache im zweitinstanzlichen Verfahren nur das beklagte FA in seiner Stellung als Revisionskläger die Erledigung erklärt und der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält, wurde in der bisherigen Rechtsprechung des BFH die Auffassung vertreten, daß nicht mehr über die mit der Revision ursprünglich gestellten Sachanträge zu entscheiden, sondern durch Urteil festzustellen sei, daß die Hauptsache erledigt ist; die Kostenregelung ergebe sich dann aus § 138 Abs. 1 FGO (vgl. Urteile IV R 169/71 und V R 144/71).

    Der Große Senat lehnt die in den Entscheidungen IV R 169/71 und V R 144/71 geäußerten Auffassungen ab.

  • BFH, 12.07.1979 - IV R 13/79

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch schlüssiges Verhalten

    Die Revisionszulassung wurde damit begründet, daß das Urteil vom BFH-Urteil vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Mit der Revision rügt die Klägerin, das FG sei durch die Abweisung der Klage als unzulässig und durch die Kostenentscheidung von dem BFH-Urteil IV R 169/71 abgewichen.

  • BFH, 21.11.1985 - VI R 185/82

    Anforderung an den Schriftsatz zur Begründung der Revision

    Der Senat sei entgegen der vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495) vertretenen Ansicht der Auffassung, daß die Klage als unzulässig abzuweisen sei mit der Kostenfolge aus § 135 Abs. 1 FGO.

    Wegen dieser Frage hat das FG auch die Revision zugelassen, weil es der Auffassung war, mit seiner Entscheidung von dem Urteil in BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495 - das allerdings schon zum Zeitpunkt der Entscheidung des FG durch den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78 (BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375) überholt war - abzuweichen.

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03

    Änderungsbescheid wegen des Revisionsverfahrens

    Erklärt das beklagte FA die Hauptsache für erledigt, widerspricht aber der Kläger dieser Erledigungserklärung, so hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist (BFH-Urteil vom 22. Januar 1976 IV R 169/71, BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495).
  • BFH, 09.08.1977 - VII R 123/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Wirkungslosigkeit - Unzulässigkeit der Klage

    Auch aus dem BFH-Urteil vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495) kann etwas anderes nicht entnommen werden.
  • OVG Bremen, 06.12.2002 - 1 A 363/02

    Erledigungserklärung; Einseitige Erledigungserklärung; Rücknahme der

    Das Urteil des BFH vom 22.01.1976 (IV R 169/71 - BFHE 118, 521), auf das sich der Kläger für seine Auffassung beruft, kann nicht zu einer anderen Entscheidung veranlassen.
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