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   BFH, 05.04.1978 - II B 43/77   

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https://dejure.org/1978,1221
BFH, 05.04.1978 - II B 43/77 (https://dejure.org/1978,1221)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1978 - II B 43/77 (https://dejure.org/1978,1221)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1978 - II B 43/77 (https://dejure.org/1978,1221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 497
  • BStBl II 1978, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 17.03.1997 - VIII B 41/96

    Entscheidung über Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen durch Zwischenurteil -

    Das folgt aus dem im Finanzprozeß geltenden Amtsermittlungsgrundsatz (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), nach dem das Gericht stets und ohne Antrag von Amts wegen über die Rechtmäßigkeit der Zeugnisverweigerung zu entscheiden hat und es nicht darauf ankommen kann, ob ein Beteiligter das Weigerungsrecht bejaht oder auf eine vom Gericht für notwendig gehaltene Beweisaufnahme verzichten will (BFH-Beschluß vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377).

    Erscheint der Zeuge zum Termin nicht, kann das Gericht gleichwohl -- bereits in diesem Termin -- nach Anhörung der Parteien über den vom Berichterstatter vorgetragenen Weigerungsgrund durch ein sowohl gegen die Beteiligten des Hauptprozesses als auch gegen den Zeugen ergehendes Zwischenurteil entscheiden (§ 387 Abs. 1, § 388 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1989, 761, und BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377; Schumann in Stein/Jonas, a.a.O., § 387 Rz. 6; Zöller/Greger, a.a.O., § 388 Rz. 1).

  • BFH, 07.05.2007 - X B 167/06

    NZB: Zeuge, Zeugnisverweigerung

    Das Zwischenurteil ergeht gegenüber den Parteien des (Haupt-)Prozesses sowie gegenüber dem die Aussage verweigernden Zeugen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377, und vom 2. Februar 1989 IV B 114/88, BFH/NV 1989, 761).
  • BFH, 02.02.1989 - IV B 114/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Das Zwischenurteil ergeht gegenüber den Parteien des (Haupt-)Prozesses sowie gegenüber dem die Aussage verweigernden Zeugen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377).
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