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   BFH, 26.04.1979 - V R 67/74   

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https://dejure.org/1979,1397
BFH, 26.04.1979 - V R 67/74 (https://dejure.org/1979,1397)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1979 - V R 67/74 (https://dejure.org/1979,1397)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1979 - V R 67/74 (https://dejure.org/1979,1397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Billigkeitserlaß - Sonderumsatzsteuer - Ausfuhrlieferungen - Kostendeckendes Entgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 131; AbsichG § 9 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 556
  • DB 1979, 1730
  • BStBl II 1979, 539
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 67/74
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluß vom 9. März 1971 2 BvR 326/69 (BStBl II 1971, 433) das Absicherungsgesetz auch bei Lieferungen aufgrund von sog. Altverträgen für verfassungskonform erklärt und bei etwa auftretenden Härten auf die in § 9 Abs. 3 AbsichG vorgesehene Möglichkeit eines Erlasses der Sonderumsatzsteuer verwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Absicherungsgesetz in seinem Beschluß vom 9. März 1971 2 BvR 326/69 ff. (BStBl II 1971, 433) in eingehender Würdigung seiner Zielsetzung mit der Begründung für verfassungskonform erklärt, daß der Gesetzgeber bei der Besteuerung der aufgrund von Altverträgen bewirkten Ausfuhren die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten habe.

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 67/74
    Als sachliche Billigkeitsgründe kommen demnach nur solche Umstände in Betracht, die bei der Steuerfestsetzung durch Auslegung des Steuertatbestandes nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt werden können, die aber die Besteuerung als mit Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar erscheinen lassen, so daß ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers gegeben ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.08.1976 - V R 76/73

    Ermittlung des Verlustes - Gewinnermittlungsvorschrift - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 67/74
    Da die Klägerin bei der in Betracht kommenden Einkunftsart nach den insoweit maßgebenden einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. August 1976 V R 76/73, BFHE 120, 297, BStBl II 1977, 108) im Veranlagungszeitraum 1969 einen Bilanzgewinn von 12 610 DM erzielt hat, sind die Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 AbsichG nicht erfüllt, so daß die Ablehnung der begehrten Erlaßmaßnahme durch die Verwaltung rechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 20.11.1973 - V B 68.73

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 67/74
    Mit der Revision, die der erkennende Senat mit Beschluß vom 14. März 1974 V B 68/73 zugelassen hat, rügt das Finanzamt die unrichtige Anwendung des § 131 AO.
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Damit blieben zum einen die übrigen Motive des Gesetzgebers und infolgedessen zum anderen die ständige Rechtsprechung des BFH sowie des BVerwG unbeachtet, der zufolge eine steuerliche Belastung, die der Wertentscheidung des Gesetzgebers entspricht, weil er sie auch in Anbetracht der Umstände des betreffenden Einzelfalls in Kauf genommen hat, grundsätzlich hinzunehmen ist und nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme beseitigt werden kann (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1966 II 111/64, BFHE 88, 382, BStBl III 1967, 415; vom 26. April 1979 V R 67/74, BFHE 127, 556, BStBl II 1979, 539; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, jeweils m.w.N.; BVerwG-Urteile in HFR 1984, 595, und in HFR 1985, 481).
  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 99/16

    Gewerbesteuer; persönliche und sachliche Unbilligkeit; Sanierungsgewinn;

    Damit blieben zum einen die übrigen Motive des Gesetzgebers und infolgedessen zum anderen die ständige Rechtsprechung des BFH sowie des BVerwG unbeachtet, der zufolge eine steuerliche Belastung, die der Wertentscheidung des Gesetzgebers entspricht, weil er sie auch in Anbetracht der Umstände des betreffenden Einzelfalls in Kauf genommen hat, grundsätzlich hinzunehmen ist und nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme beseitigt werden kann (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1966 II 111/64, BFHE 88, 382, BStBl III 1967, 415; vom 26. April 1979 V R 67/74, BFHE 127, 556, BStBl II 1979, 539; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, jeweils m.w.N.; BVerwG-Urteile in HFR 1984, 595, und in HFR 1985, 481).
  • FG Nürnberg, 24.01.1991 - VI 180/87

    Ein nach dem Todestag im Nachlassvermögen eingetretener Wertverlust; Erlass der

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