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   BFH, 07.02.1980 - IV R 84/77   

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https://dejure.org/1980,1598
BFH, 07.02.1980 - IV R 84/77 (https://dejure.org/1980,1598)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1980 - IV R 84/77 (https://dejure.org/1980,1598)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - IV R 84/77 (https://dejure.org/1980,1598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 205 Abs. 3, § 211 Abs. 2 Nr. 3; AO 1977 § 91, § 157

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Steuerbescheides - Rechtsbehelfsfrist - Fristbeginn - Abweichung von der Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 9
  • DB 1980, 1246
  • BStBl II 1980, 343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 19.01.1922 - III A 318/21
    Auszug aus BFH, 07.02.1980 - IV R 84/77
    Dies entspricht der von der Rechtsprechung und Schrifttum seit je vertretenen Auffassung (vgl. bereits das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. Januar 1922 III A 318/21 (RStBl 1922, 173), nach dem ein Steuerbescheid, der den Sollvorschriften nicht genügt, gleichwohl wirksam ist und im Rechtsmittelverfahren berichtigt werden kann, und das RFH-Urteil vom 29. Oktober 1924 VI eA 192/24 (Steuer und Wirtschaft - StuW - 1925 Sp. 72 Nr. 12), nach dem durch die Nichtbeachtung der Mitteilungspflicht der Steuerpflichtige keineswegs der Verpflichtung enthoben wird, sein Rechtsmittel gegen die Steuerveranlagung innerhalb der Rechtsmittelfrist einzulegen; ferner Riewald/Koch, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 211 Anm. 3 d; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. bis 6. Aufl., § 211 AO Tz. 14; Mattern/Meßmer, Abgabenordnung, Kommentar, § 211 AO Rdnr. 1490; Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 1961, § 211 AO, Rdnr. 6).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Es handelt sich dabei um eine unbeachtliche Falschbezeichnung im Erläuterungsteil der Steuerbescheide, die keinen Einfluss auf den Festsetzungsteil der Einkommensteueränderungsbescheide hat (BFH-Beschluss vom 24. September 2001 IX B 84/01, BFH/NV 2002, 307) und die die Wirksamkeit dieser Bescheide nicht in Frage stellt (Senatsurteil vom 7. Februar 1980 IV R 84/77, BFHE 130, 9, BStBl II 1980, 343, zu der § 121 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977-- entsprechenden Regelung des § 211 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung).
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