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   BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76   

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https://dejure.org/1981,817
BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76 (https://dejure.org/1981,817)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1981 - IV R 156/76 (https://dejure.org/1981,817)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1981 - IV R 156/76 (https://dejure.org/1981,817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 421
  • BStBl II 1981, 672
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76
    Der Senat kann daher zugunsten der Klägerin weder die Begründungen der Gutachten berücksichtigen, die die Auffassung der Klägerin in etwa stützen noch die Gründe der Gutachten für seine Entscheidung verwerten, die zu demselben oder doch einem ähnlichen Ergebnis gelangen wie der Senat selbst (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1967 GrS 3/66 in BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285).
  • BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung

    Indes unterliegen der Beurteilung des Revisionsgerichts gemäß § 118 Abs. 2 FGO nur die Tatsachen, die sich aus dem Urteil der Tatsacheninstanz, hier also aus der finanzgerichtlichen Entscheidung ergeben (vgl. BFHE 133, 421 ).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 62/06

    Liebhaberei beim Verkauf von Wein - neues Vorbringen in der Revisionsinstanz -

    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen gemäß § 118 Abs. 2 FGO nur die Tatsachen, die sich aus dem Urteil der Tatsacheninstanz, hier also aus der finanzgerichtlichen Entscheidung ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).

    Bei dem Vorbringen der Kläger handelt es sich dagegen um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung finden kann (BFH-Urteile vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550, und in BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).

  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

    Soweit die Klägerin vorträgt, daß den geltend gemachten Rückstellungen die Verpflichtung zur Wartung des Luftfahrtgeräts insgesamt zugrunde liege, handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (Urteile des BFH vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • BFH, 29.06.2011 - X R 39/07

    Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an

    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen gemäß § 118 Abs. 2 FGO nur die Tatsachen, die sich aus dem Urteil der Tatsacheninstanz, hier also aus der finanzgerichtlichen Entscheidung ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).

    Bei dem Vorbringen des Klägers handelt es sich dagegen um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung finden kann (BFH-Entscheidungen vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550, und in BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Die anschließende Veräußerung der Tiere ist keine zusätzliche Leistung gegenüber Dritten, sondern die Verwertung der fertig hergestellten Tiere (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672), die den landwirtschaftlichen Charakter der Tätigkeit unberührt lässt (Gossert/Halbig in Korn, Einkommensteuergesetz, § 13 Rz. 64).
  • BFH, 04.11.2021 - VI R 26/19

    Pferdehaltung ohne landwirtschaftliche Nutzflächen als gewerbliche Tierhaltung

    Die anschließende Veräußerung der Pferde ist keine zusätzliche Leistung gegenüber Dritten, sondern die Verwertung der fertig hergestellten Tiere (s. BFH-Beschluss vom 23.07.1981 - IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672), die den landwirtschaftlichen Charakter der Tätigkeit unberührt lässt (BFH-Urteil in BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Zum einen liegt hierin ein neuer Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (BFH-Entscheidungen vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 132/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die

    Soweit der Kläger vorträgt, die Genehmigung zum Betreiben des Verkaufsstandes "..." sei nicht ihm, sondern der Firma X GmbH erteilt worden, handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (BFH-Urteile vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 101/07

    Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der

    Soweit die Kläger vortragen, dass die Genehmigung zum Betreiben des Verkaufsstandes A nicht dem Kläger, sondern der Firma B-GmbH erteilt worden sei, handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (BFH-Urteile vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

    Soweit der Kläger "richtigstellt", die Genehmigung zum Betreiben des Verkaufsstandes A sei nicht ihm, sondern der Firma B-GmbH erteilt worden, handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (BFH-Urteile vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00

    Erstattungsverfahren: Zum unmittelbaren Zusammenhang von Betriebsausgaben mit

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 98/07

    Anforderungen an die Rüge eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

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