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   BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79   

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BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79 (https://dejure.org/1985,759)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1985 - VI R 28/79 (https://dejure.org/1985,759)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1985 - VI R 28/79 (https://dejure.org/1985,759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG 1975 § 3b Abs. 2 Nrn. 2 und 4; AO 1977 § 119 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit - Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nachtarbeit - Regelmäßige Nachtarbeit - Steuer- und Haftungsbescheid - Rechtmäßigkeit - Prüfungsbericht - Tenor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung steuerfreier Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit auf 15 v. H. für die Jahre 1975 bis 1977 - 2. Formelle Anforderungen an Lohnsteuerhaftungs- und pauschalierungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 244
  • BB 1985, 2218
  • BStBl II 1985, 664
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte § 34a in dieser Fassung durch Beschluß vom 15. Januar 1969 1 BvR 723/65 (BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253) für verfassungswidrig, weil es mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) nicht vereinbar sei, daß die Steuerfreiheit davon abhängig gemacht werde, auf welcher Rechtsgrundlage die Zuschläge gewährt würden.

    Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß § 34a StÄndG (EStG 1971) und damit auch § 3b Abs. 2 EStG von Anfang an verfassungswidrig gewesen seien, weil die Neuregelung nicht den Anforderungen entsprochen habe, die das BVerfG in seinem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 aufgestellt habe.

    Diese Entscheidung würde der Klägerin die Möglichkeit eröffnen, daß der Gesetzgeber bei Herstellung der Gleichheit eine ihr günstige Regelung trifft, aufgrund derer dem Klagebegehren ganz oder teilweise stattgegeben werden könnte (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 28. November 1967 1 BvR 515/63, BVerfGE 22, 349, 359 ff., und in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253, 256).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfG-Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354, und in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 mit Rechtsprechungshinweisen).

    Das BVerfG hat es in seinem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 dem Gesetzgeber überlassen, wie er die Gleichheitswidrigkeit des § 34a EStG a.F. beseitigen wolle.

    Die Berücksichtigung derartiger Praktikabilitätserwägungen im Rahmen einer neuen gesetzlichen Regelung hat das BVerfG in seinem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 nicht ausgeschlossen.

  • BVerfG, 14.05.1976 - 1 BvR 381/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34a EStG

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Es sei sachgerecht, daß der Gesetzgeber zur Vermeidung von Mißbräuchen die Steuerfreiheit der anderen Zuschläge in Anlehnung an die geltenden Tarifverträge selbst pauschal der Höhe nach beschränkt habe (BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1976 1 BvR 380/75 und 1 BvR 381/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1976, 332).

    Das BVerfG habe mit ähnlicher Begründung wie der BFH die vom Gesetzgeber gewählte Regelung für sachgerecht gehalten (Beschlüsse in HFR 1976, 332).

    Der Gesetzgeber könnte zur Herbeiführung einer Gleichbehandlung aber auch für die tarifvertraglichen und gesetzlichen Zuschläge Höchstgrenzen einführen oder die im System der Einkommensbesteuerung als außergewöhnlich anzusehende Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (BVerfG-Beschluß in HFR 1976, 332, 333) gänzlich beseitigen.

    Die Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen, weil das BVerfG die gesetzliche Neuregelung mit Art. 3 Abs. 1 GG für vereinbar gehalten hat (Beschlüsse in HFR 1976, 332).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfG-Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354, und in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 mit Rechtsprechungshinweisen).

    Als willkürlich in diesem Sinne ist anzusehen, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72, 90, und in BVerfGE 65, 325, 354) oder wenn keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (Beschluß in BVerfGE 55, 72).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Im Steuerrecht, das Massenvorgänge des Wirtschaftslebens betrifft, darf der Gesetzgeber allerdings aus Gründen der Praktikabilität (Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung, Einfachheit, Klarheit und Berechenbarkeit der Regelung) typisieren und damit in weitem Umfang die Besonderheiten nicht nur des einzelnen Falles, sondern auch ganzer Gruppen vernachlässigen (z.B. BVerfG-Urteil vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57, 70/63, BVerfGE 21, 12; BVerfG-Beschluß vom 9. Februar 1982 2 BvL 6/78, 8/79, BVerfGE 60, 16, 48).

    Nur geringfügige oder nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind unbeachtlich (Beschluß in BVerfGE 21, 12, 27).

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Auch eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung kann durch eine unterlassene Anpassung des Gesetzgebers an die veränderten Verhältnisse verfassungswidrig werden (vgl. zuletzt BVerfG-Beschluß vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, 224).

    Gegebenenfalls muß er einen durch die tatsächliche Entwicklung dem Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr entsprechenden Höchstbetrag den tatsächlichen Verhältnissen anpassen (vgl. Beschluß in BVerfGE 66, 214).

  • BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81

    Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Auch ein Bescheid, in dessen Tenor der Arbeitgeber als Haftender in Anspruch genommen wird, dessen Begründung aber eindeutig auf die Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer hinweist, ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit unwirksam (BFH-Urteil vom 15. März 1985 VI R 30/81, BFHE 143, 226).

    Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Prüfungsbericht - wie hier - dem Steuerpflichtigen schon vor der Bekanntgabe des Bescheides zugegangen war oder wenn er gleichzeitig mit dem Bescheid zugeht (vgl. Urteil in BFHE 143, 226).

  • BFH, 28.07.1975 - VI R 162/66

    Rückwirkende Anwendung - Anordnung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Schon aus Gründen des zeitlichen Zusammenhangs zwischen den Verhältnissen des Jahres 1971 und den während des Gesetzgebungsverfahrens ermittelten Verhältnissen stelle die Regelung eine sachgerechte Lösung dar (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juli 1975 VI R 162/66, BFHE 116, 369, BStBl II 1975, 820, und vom 22. August 1980 VI R 211/77, nicht veröffentlicht - NV -).

    b) Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. Juli 1975 VI R 217/72 (BFHE 116, 376, BStBl II 1975, 824) und in BFHE 116, 369, BStBl II 1975, 820 die Einführung der Höchstbeträge in § 34a Abs. 2 EStG 1971 als verfassungsgemäß angesehen.

  • BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides -

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Die pauschalierte Lohnsteuer als Unternehmenssteuer eigener Art, die der Arbeitgeber selbst schuldet, weist gegenüber einer vom Arbeitnehmer geschuldeten Lohnsteuer, für die der Arbeitgeber lediglich haftet, wesentliche Unterschiede auf (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung BFH-Urteile vom 5. November 1982 VI R 219/80, BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91; vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362, und vom 7* .Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).

    Diese Unterschiede und das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes schließen es aus, daß vom Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer und Lohnsteuer, für die er haftet, mit einheitlichem Bescheid angefordert werden, wenn dieser nur als Haftungsbescheid bezeichnet ist (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472) oder wenn nach der Bezeichnung des Bescheides unklar ist, ob das FA eine Lohnsteuerhaftungsschuld oder eine pauschale Lohnsteuer festsetzen wollte (BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Als willkürlich in diesem Sinne ist anzusehen, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72, 90, und in BVerfGE 65, 325, 354) oder wenn keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (Beschluß in BVerfGE 55, 72).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
    Das gilt aber auch dann, wenn die tatsächlichen Verhältnisse sich im Rahmen einer langfristigen Entwicklung in einer Weise verändert haben, daß die Beseitigung der Unstimmigkeit durch eine einfache und daher schnell zu verwirklichende Anpassung nicht möglich ist (BVerfG-Beschluß vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76, BVerfGE 54, 11, 37, mit Rechtsprechungshinweisen).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63

    Verfassungsmäßgkeit der Versagung einer Gewinnverminderung bei nachträglicher

  • BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abgrenzung des Kreises von schwer

  • BFH, 28.07.1975 - VI R 217/72

    Gesetzlicher Zuschlag - Tarifvertraglicher Zuschlag - Sonntagsarbeit -

  • BFH, 03.08.1984 - VI R 129/79

    Feiertagszuschlag - Arbeit am 24. Dezember ab 16 Uhr - Arbeit am 31. Dezember ab

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

  • BVerfG, 14.05.1976 - 1 BvR 380/75
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Zu den Einzelheiten wird auf den Abdruck des Beschlusses verwiesen (BStBl 1985 II S. 664).
  • BFH, 21.05.1987 - IV R 339/84

    Freiberufliche Tätigkeit - Lotsen - Sonntagsarbeit - Feiertagsarbeit -

    Wie das BVerfG zur Entstehung der Vorgängervorschrift des § 3b EStG (§ 34a EStG 1955) ausgeführt hat, ging es ausschließlich darum, Zuschläge "im Sinne des Arbeitsrechts" zu begünstigen (Beschluß vom 15. Januar 1969 2 BvR 723/65, BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253; vgl. ferner Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664).

    Wie sich aus der Entwicklung der Vorschrift ergibt (vgl. hierzu die Ausführungen des BVerfG zu der Vorgängervorschrift zu § 3b EStG - § 34a EStG - in dem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253; vgl. ferner BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664), geht es bei den begünstigten Zuschlägen ausschließlich um Zuschläge "im Sinne des Arbeitsrechts".

  • BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86

    Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit

    Für den Fall, daß der Senat die Sache nicht dem BVerfG vorlegt, beantragt der Kläger vorsorglich, das anhängige Revisionsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG über den - die Verfassungsmäßigkeit des § 3b EStG betreffenden - Vorlagebeschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. August 1985 VI R 28/79 (BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664) ruhen zu lassen.

    Auch dem vorsorglich gestellten Antrag, das anhängige Revisionsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluß des BFH vom 1. August 1985 VI R 28/79 (BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664) ruhen zu lassen, kann nicht entsprochen werden, da nach Überzeugung des Senats die in dieser Sache zu erwartende Entscheidung des BVerfG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Abschaffung des § 34 Abs. 4 EStG haben kann.

  • BFH, 04.06.2008 - I R 72/07

    Wirksame Steuerfestsetzung setzt Angabe des festgesetzten Betrags voraus -

    In diesem Zusammenhang kann u.a. auf den Steuerbescheid begleitende Unterlagen zurückgegriffen werden; das gilt insbesondere für einen Prüfungsbericht, der dem Adressaten des Bescheids schon vor dem Bescheid zugegangen war oder zeitgleich mit ihm zugeht (BFH-Beschluss vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, 253, BStBl II 1985, 664, 668; BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Daß auch essentiell notwendige Angaben eines Steuer- bzw. Haftungsbescheids durch eine Bezugnahme auf Anlagen oder Unterlagen, die sich bereits in den Händen des Steuerpflichtigen befinden, ersetzt werden können, entspricht der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668; vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 185, 29, BStBl II 1986, 152, 153; vom 6. Mai 1988 VI R 37/83, BFH/NV 1989, 343; vom 28. November 1990 VI R 115/87, BFHE 163, 536, BStBl II 1991, 488).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 4 K 4168/17

    Unterscheidung der Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer gegenüber dem

    Dabei sei jedoch zu beachten, dass pauschalierte Lohnsteuer und Lohnsteuer, für die der Arbeitgeber hafte, aufgrund der wesentlichen Unterschiede und des Gebots der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes nicht mit einem einheitlichen Bescheid angefordert werden dürften (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. August 1985 VI R 28/79, BStBl II 1985, 668 ).

    Eine unschädliche Zusammenfassung beider Bescheide liegt dann vor, wenn der Bescheid als Steuer- und Haftungsbescheid überschrieben ist und sich aus dem Bescheid oder den Anlagen zum Bescheid, auf die in dem Bescheid zur Begründung Bezug genommen ist, eindeutig entnehmen lässt, ob und in welcher Höhe eine Steuer- oder Haftungsschuld festgesetzt worden ist (BFH-Urteil vom 1. August 1985 VI R 28/79 BStBl II 1985, 664 ; Gersch in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/ KStG , 293. Lieferung 08.2019, § 42d EStG Rz. 98; Schönfeld/Plenker in Schönfeld/Plenker, Lexikon für das Lohnbüro 2019, 61.

  • BFH, 01.09.2021 - VI R 38/19

    Auslegung eines lediglich mit "Haftungsbescheid" bezeichneten Verwaltungsakts als

    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus den Senatsurteilen vom 02.12.1983 - VI R 47/80 (BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362), in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472, in BFHE 143, 27, BStBl II 1985, 266, vom 15.03.1985 - VI R 30/81 (BFHE 143, 226, BStBl II 1985, 581) oder dem Senatsbeschluss vom 01.08.1985 - VI R 28/79 (BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 115/87

    Ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist dann inhaltlich hinreichend bestimmt,

    Weiterhin ist dem Bescheid in Verbindung mit dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht (zur Bezugnahme auf Prüfungsberichte s. BFH-Beschluß vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668, rechte Spalte; BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153, linke Spalte) zu entnehmen, aus welchem Sachkomplex die Klägerin in Anspruch genommen worden ist.
  • BFH, 09.08.1988 - VII R 146/85

    Kraftfahrzeugsteuer - Kriegsbehinderte Fahrzeughalter - Zivilbehinderte

    Aufgrund einer solchen Regelung könnte dem Klagebegehren dann entsprochen werden (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, 254, BStBl II 1985, 664; Urteil vom 7. August 1986 IV R 225/84, BFHE 147, 376 f., BStBl II 1986, 862; siehe ferner BVerfG, Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 195, BStBl II 1987, 240, 244).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2004 - 6 K 3238/02

    Kapitalertragsteuerhaftung; Haftungsbescheid; Kalenderjahr - Erlass eines

    Dass sich zur Frage der inhaltlichen Bestimmtheit eines Haftungsbescheids die erforderlichen Angaben auch aus der Begründung des Bescheids und aus Anlagen (auf die Bezug genommen wurde) ableiten lassen, entspricht ständiger Rechtsprechung (siehe z.B. BFH VI R 28/79 vom 01.08.1985, BStBl II 1985, 664; BFH VII R 194/83 vom 12.03.1985, BFH/NV 1986, 317; siehe auch Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 191 AO Tz. 95 und Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 191 AO Tz. 57 f. - je mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 07.08.1986 - IV R 225/84

    Weihnachtsfreibetrag - Arbeitnehmer - Verfassungsmäßigkeit

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Ausnahme

  • BFH, 06.12.1991 - III R 25/89

    Anforderungen an vorläufige Steuerfestsetzung

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 121/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von

  • BFH, 01.08.1985 - VI B 192/84

    Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes mit verfassungsrechtlichen

  • FG Hessen, 08.05.2003 - 4 K 3024/01

    Festsetzungsverjährung; Kapitalertragsteuer; Steueranmeldung; Nichtigkeit;

  • OVG Sachsen, 25.08.2014 - 5 B 34/14

    Eilverfahren, Beschwerde, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Abgabenbescheid,

  • BFH, 16.05.1986 - VI R 67/81

    Versteuerung von Löhnen von Aushilfskräften eines Landwirtes

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