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   BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85   

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BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85 (https://dejure.org/1987,1451)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1987 - IX B 99/85 (https://dejure.org/1987,1451)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1987 - IX B 99/85 (https://dejure.org/1987,1451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 424
  • BB 1987, 1661
  • DB 1987, 1976
  • BStBl II 1987, 577
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.06.1967 - 9 U 206/66
    Auszug aus BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85
    Nach dieser Meinung kann derselbe Umstand in den Augen der Partei für den einen Rechtsstreit geringere, für den anderen größere Bedeutung haben, und die Partei braucht bei ihren Dispositionen in dem einen Verfahren noch nicht an den anderen Prozeß gedacht zu haben (vgl. Leipold in Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., 1984, § 43 Anm. 2; Sydow/Busch, Zivilprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, 22. Aufl., 1941, § 43 Anm. 2 - ohne nähere Begründung - Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., 1976, § 43 Anm. B II; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 15. Aufl., 1987, § 43, Rn 7; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., 1986, § 25 II 3 a, S. 139; Teplitzky in NJW 1967, 2318, MDR 1970, 106, Deutsche Richterzeitung - DRiZ - 1974, 24; Wassermann, Juristische Rundschau - JR - 1961, 401, 405).

    Der Senat teilt aber auch nicht die Auffassung, der Zweck der Vorschrift des § 43 ZPO, so bald wie möglich endgültige Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Richter an einem Verfahren mitzuwirken habe, gebiete es in jedem Falle, den Verlust des Rügerechts in früheren Verfahren auch im Folgeprozeß zu berücksichtigen, weil § 43 ZPO eine unwiderlegbare Vermutung dafür aufstelle, daß eine Partei mit der Person desjenigen Richters einverstanden sei, vor dem sie sich trotz eines ihr bekannten Ablehnungsgrundes in eine Verhandlung einlasse oder Anträge stelle (OLG Hamm, Beschluß vom 27. Juni 1967 9 U 206/66, NJW 1967, 1864).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.1954 - 12 W 16/54
    Auszug aus BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85
    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretene Ansicht, daß die Vertrauenskundgebung durch Verhandeln und Stellen von Anträgen nicht von der einzelnen Prozeßsache losgelöst beurteilt werden könne, weil das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch ein Verhandeln vor diesem Richter nur für den anhängigen Rechtsstreit verlorengehe; der Ablehnungsgrund könne vielmehr in einem anderen Verfahren erneut geltend gemacht werden, weil § 43 ZPO wie alle prozessualen Vorschriften eine Regelung nur für den betreffenden Prozeß sei (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 30. November 1950 8 W 63/50, Niedersächsische Rechtspflege 1951, 11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. September 1954 12 W 16/54, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1955, 553, und vom 20. März 1956 12 W 5/56, Justizministerialblatt - JMBl - Nordrhein-Westfalen 1956, 161).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1956 - 12 W 5/56
    Auszug aus BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85
    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretene Ansicht, daß die Vertrauenskundgebung durch Verhandeln und Stellen von Anträgen nicht von der einzelnen Prozeßsache losgelöst beurteilt werden könne, weil das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch ein Verhandeln vor diesem Richter nur für den anhängigen Rechtsstreit verlorengehe; der Ablehnungsgrund könne vielmehr in einem anderen Verfahren erneut geltend gemacht werden, weil § 43 ZPO wie alle prozessualen Vorschriften eine Regelung nur für den betreffenden Prozeß sei (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 30. November 1950 8 W 63/50, Niedersächsische Rechtspflege 1951, 11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. September 1954 12 W 16/54, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1955, 553, und vom 20. März 1956 12 W 5/56, Justizministerialblatt - JMBl - Nordrhein-Westfalen 1956, 161).
  • LG Dortmund, 10.08.1965 - 11 T 38/65
    Auszug aus BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85
    Denn wer den Richter in einem voraufgegangenen Verfahren nicht abgelehnt habe, müsse, weil alle Umstände des Falles zu berücksichtigen seien, damit rechnen, daß bei einem späteren Ablehnungsgesuch geprüft werde, warum die Ablehnung früher nicht geltend gemacht worden sei (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 43 Anm. 2 B; vgl. dazu auch Landgericht Dortmund, Beschluß vom 10. August 1965 11 T 38/65, NJW 1966, 206).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Dies führt zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für die weiteren Entscheidungen in dem Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren, weil die Klägerin den Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung der abgelehnten Richter in dem Eilverfahren herleitet und das Hauptsacheverfahren notwendig im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Eilverfahren steht (vgl. BGH a.a.O. S. 2777; BFH, Beschluss vom 15. April 1987 - IX B 99/85 - BFHE 149, 424 = DB 1987, 1976, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).
  • LG Kleve, 22.07.2015 - 4 T 168/15

    Befangenheitsgesuch; Zulässigkeit; Unzulässigkeit; Antrag; Antragstellung;

    Die Beklagte hat nach Anbringen ihres Ablehnungsgesuchs dadurch im Sinne des § 43 ZPO weiter verhandelt, dass sie einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt hat (vgl. OLG München MDR 1980, 145, 146; BFH DB 1987, 1976).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Dies führt zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für die weiteren Entscheidungen in dem Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren, weil die Klägerin den Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung der abgelehnten Richter in dem Eilverfahren herleitet und das Hauptsacheverfahren notwendig im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Eilverfahren steht (vgl. BGH a.a.O. S. 2777; BFH, Beschluss vom 15. April 1987 - IX B 99/85 - BFHE 149, 424 = DB 1987, 1976, jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 12/13
    Denn mit dem von seinem Bevollmächtigten mit Schriftsatz vom 17. August 2013 erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist der Verlust des Ablehnungsrechtes eingetreten (vgl. dazu: BFH, Beschluss vom 15. April 1987; Az.: IX B 99/85, BFHE 149, 424).
  • BFH, 12.03.1997 - I B 117/96

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Recht zur

    Durch die Unterlassung der Ablehnung des Richters in einem Prozeß verliert die Partei ihr Recht, diesen Richter abzulehnen, auch für ein nachfolgendes Verfahren, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, m. w. N.; vom 16. Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788; Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 2; Schneider, Monatsschrift für Deutsches Recht 1977, 441, 443; a. A. Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 7; Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rdnr. 8 mit Hinweis darauf, daß Zulässigkeitsfragen nicht von Wertungen über rechtliche und tatsächliche Zusammenhänge abhängen dürften; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 19. Aufl., § 43 Anm. 1).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 21.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Dies führt zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für die weiteren Entscheidungen in dem Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren, weil die Klägerin den Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung der abgelehnten Richter in dem Eilverfahren herleitet und das Hauptsacheverfahren notwendig im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Eilverfahren steht (vgl. BGH a.a.O. S. 2777; BFH, Beschluss vom 15. April 1987 - IX B 99/85 - BFHE 149, 424 = DB 1987, 1976, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Der Erörterungstermin i. S. des § 79 Satz 2 FGO ist eine Verhandlung nach Maßgabe des § 43 ZPO (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, und vom 28. September 1989 X B 19/89, BFH/NV 1990, 515).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 13/13
    Denn mit dem von seinem Bevollmächtigten mit Schriftsatz vom 17. August 2013 erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist der Verlust des Ablehnungsrechtes eingetreten (vgl. dazu: BFH, Beschluss vom 15. April 1987; Az.: IX B 99/85, BFHE 149, 424).
  • BFH, 30.10.1991 - III B 95/90

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 21.07.1993 - IV B 183/92

    Befangenheit als Revisionsgrund

  • BFH, 31.01.1991 - VI B 128/90

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit nach dem Abhalten eines

  • FG Hamburg, 14.06.2005 - II 169/04

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung

  • BFH, 13.03.1992 - IV B 172/90

    Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • BFH, 16.12.1987 - I B 130/87

    Antrag auf Ablehung eines Richters wegen Befangenheit

  • BFH, 28.09.1989 - X B 19/89

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 305/07
  • FG Nürnberg, 28.11.1996 - IV 98/95
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 1 SF 180/09
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