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   BFH, 16.12.1987 - X R 12/82   

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BFH, 16.12.1987 - X R 12/82 (https://dejure.org/1987,1708)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1987 - X R 12/82 (https://dejure.org/1987,1708)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - X R 12/82 (https://dejure.org/1987,1708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7; UStG 1967 § 30 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsunternehmen - Leitungsnetz - Aufteilung in mehrere Wirtschaftsgüter - Mineralölprodukt - Leitung - Selbständiges Wirtschaftsgut - Raffinerie - Erschließung eines neuen Kundenkreises - Gesamtnetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 284
  • BB 1988, 680
  • BStBl II 1988, 539
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Wird ein vorhandenes Wirtschaftsgut lediglich erweitert (Erweiterungsinvestition), entfällt eine Selbstverbrauchsteuerpflicht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. August 1971 V R 18/71, BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75).

    Nach BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75 ist das Wasserrohrnetz einer Dorfgemeinde - einschließlich der Hausanschlüsse - als ein Wirtschaftsgut zu beurteilen.

    In ähnlicher Weise hat die Rechtsprechung bei Wasserrohrnetzen zwischen Durchgangsleitungen und Gemeindenetzen getrennt (EFG 1978, 246) und eine Unterscheidung nach Stadtteilnetzen in Betracht gezogen (BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75; DB 1974, 2336).

  • BFH, 06.02.1986 - V R 119/81

    Selbstverbrauch von körperlichen Wirtschaftsgütern - Rohrleitungen als

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Gleichermaßen sind Erweiterungen eines Ferngasnetzes beurteilt worden, die bereits bestehende Netze verstärken, um einem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden (BFH-Urteil vom 9. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374, BB 1986, 1194).

    Eine solche Steuerung kann, wovon der BFH in BFH/NV 1986, 374, BB 1986, 1194 ausgeht, ein Umstand sein, der vereinheitlichend wirkt.

  • BFH, 12.12.1985 - V R 126/80

    Beurteilung des Begriff des selbständigen Wirtschaftsguts nach

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Werkanschlußleitungen für Großabnehmer von Ferngas hat der BFH als mit Hausanschlüssen vergleichbar und als unselbständig gegenüber den Haupt- und Nebenleitungen eines überregionalen Gasversorgungsunternehmens angesehen (Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 126/80, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1193, unter Bestätigung des Urteils des FG Düsseldorf vom 27. August 1980 VIII (V) 181/76 UM, EFG 1981, 261).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Die Frage, ob Aufwand zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut geführt oder ob mit ihm lediglich ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut erweitert wurde, ist nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; vom 15. Dezember 1977 V R 59/77, BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246).
  • BFH, 16.05.1974 - V R 109/72

    Eine spur- und seilgebundene Bahn, die eine Verbindung auf einen Berg herstellt,

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Der BFH ließ offen, ob unter städtischen Bedingungen die Aufteilung eines Wasserrohrnetzes nach Stadtteilen oder Bezirken in Betracht kommt (ebenso Urteil vom 16. Mai 1974 V R 109/72, Der Betrieb - DB - 1974, 2336, insoweit in BFHE 113, 72, BStBl II 1974, 649, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.12.1977 - V R 59/77

    Umrüstung von Untergestellen - Eisenbahn-Kesselwagen - Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Die Frage, ob Aufwand zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut geführt oder ob mit ihm lediglich ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut erweitert wurde, ist nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; vom 15. Dezember 1977 V R 59/77, BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 16.12.1987 - X R 12/82
    Der Große Senat des BFH hat innerhalb eines Gebäudes mehrere Wirtschaftsgüter nach unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen unterschieden (Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132), obwohl die bautechnische Verbindung der Gebäudeteile nur durch eine teilweise Substanzzerstörung aufgelöst werden kann.
  • BFH, 25.05.2000 - III R 65/96

    Verbleibensfrist für bewegliche Wirtschaftsgüter im Fördergebiet

    Nur wenn innerhalb der übergeordneten Funktionen eines gesamten Netzes für bestimmte Netzteile Sonderfunktionen festgestellt werden könnten, die diese Netzteile als selbstständige Wirtschaftsgüter erscheinen ließen, könne eine Unterteilung des Gesamtnetzes in mehrere Wirtschaftsgüter in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539).

    Im Fall des Urteils in BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539 habe der BFH die Sonderfunktion der Leitung auf Grund der Summe der die Sonderfunktion ausmachenden Eigenschaften bejaht.

    Dies kann nach dem BFH-Urteil in BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539 z.B. der Fall sein, wenn eine neue, erstmals verlegte Mineralölproduktleitung den Anschluss an eine weitere Raffinerie herstellt, einen neuen Kundenkreis erschließt und infolge eines größeren Rohrdurchmessers eine größere Durchlaufkapazität als die vorhandenen Leitungen hat.

  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

    Vielmehr können innerhalb eines Gesamtnetzes verschiedene Teilnetze mit unterschiedlichen Funktionen bestehen, die jeweils ein besonderes Wirtschaftsgut bilden (s. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539, m. w. N.; vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5; s. a. Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 10. Juni 1974 IV A 1 - S 7471 - 11/74, IV B 2 - S 2172 - 10/74, Umsatzsteuer-Kartei § 30 Karte 12).
  • BFH, 11.01.1991 - III R 60/89

    Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung

    Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 12/82 (BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539) die Unterteilung des Gesamtrohrnetzes eines Versorgungsunternehmens in mehrere Wirtschaftsgüter für geboten oder für möglich erachtet, wenn innerhalb der übergeordneten Funktion des gesamten Netzes Sonderfunktionen bestimmter Netzteile festzustellen sind, die diese Netzteile als selbständige Wirtschaftsgüter erscheinen lassen.
  • BFH, 03.02.2000 - III B 100/98

    Begründungsanforderungen - Verbreitung der Fernwärmeversorgung - Rohrleitungsnetz

    Soweit die Klägerin geltend macht, das Urteil der Vorinstanz weiche von den Entscheidungen des BFH vom 16. Dezember 1987 X R 12/82 (BFHE 152, 284, BStBl II 1998, 539) und in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5, ab, genügt die Beschwerdebegründung ebenfalls nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Die Klägerin hat lediglich aus der Entscheidung in BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539, Rechtssätze abgeleitet, ohne diesen im Urteil des FG enthaltene abstrakte Rechtssätze gegenüberzustellen.

  • FG Thüringen, 22.10.1997 - III 84/96

    Investitionszulage 1994: Abgrenzung (investitionszulagenbegünstigte)

    Die Frage, ob Aufwand zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut geführt oder mit ihm lediglich ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut erweitert wurde, ist nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1987 X R 12/82, BStBl II 1988, 539 ff).

    Lassen sich Sonderfunktionen feststellen, ist unerheblich, daß die Leitungsteile technisch miteinander verbunden sind (BFH-Urteil vom 16.12.1987 X R 12/82, BStBl II 1988, 539 ).

  • FG Brandenburg, 03.06.1997 - 3 K 116/96

    Hausanschlussstationen und Fernwärmeleitungen als selbstständige

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  • FG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 K 2196/97

    Abzweigungen vom Hauptschienennetz eines Braunkohleabbauunternehmens als

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  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 3 K 84/95

    Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA

    Ihr Funktionsbereich ist - ungeachtet der durch Druckluft- und Elektroleitungen auf Dauer angelegten Verbindung mit den zu steuernden Maschinen und Anlagen - erkennbar abgegrenzt und individualisiert (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 - X R 12/82 -, BStBl II 1988, 539, 540).
  • BFH, 13.07.1990 - III R 54/86

    Die Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts beginnt für Zwecke der

    Wegen dieser identischen Voraussetzungen kann offenbleiben, ob das gesamte Leitungsnetz der Klägerin ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut (Betriebsvorrichtung) ist oder ob die einzelnen Ausbauabschnitte selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter sind (vgl. zu dieser Problematik die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539, und vom 6. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Brandenburg, 27.02.1996 - 3 K 935/95

    Investitionszulage; Beweglichkeit von Wirtschaftsgütern i. S. des § 2 Satz 1

    Die Unterteilung eines Gesamtrohrleitungsnetzes in mehrere selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter ist nämlich unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 11.01.1991, III R 60/89 , BStBl. II 1992, 5 und 16.12.1987, X R 12/82 , BStBl. II 1988, 539; zur älteren Rechtsprechung vgl. Urteile vom 06.02.1986, V R 119/81 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1986, 374 sowie vom 12.12.1985, V R 126/80 , Betriebs-Berater 1986, 1193 und 19.08.1971, V R 18/71 , BStBl. II 1972, 75) dann geboten, wenn innerhalb der übergeordneten Funktion des gesamten Netzes Sonderfunktionen bestimmter Teile des Netzes feststellbar sind, die diese als selbständige Wirtschaftsgüter erscheinen lassen.
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