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   BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89   

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BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89 (https://dejure.org/1990,2322)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1990 - VII R 101/89 (https://dejure.org/1990,2322)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - VII R 101/89 (https://dejure.org/1990,2322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 156
  • BB 1991, 336
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) durch das Hauptzollamt

    In Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89 (BFHE 162, 156) ist die Vorinstanz zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei dem Bescheid des HZA um einen solchen handelt, dessen Rechtmäßigkeit nach den Grundsätzen des § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG zu beurteilen ist.

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß es sich bei der Festsetzung der ARM um einen Verwaltungsakt des HZA handelt (zuletzt in BFHE 162, 156 m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 162, 156 entschieden, daß ein rechtswidriger begünstigender Bescheid nach § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG zurückzunehmen ist, ohne daß Raum für eine Ermessensbetätigung der Behörde besteht, wenn die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG vorliegen.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 162, 156 (vgl. auch Dänzer-Vanotti, Anmerkung in ZfZ 1991, 149) - auch die in seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] noch offengelassene Frage - nach der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 2 VwVfG - dahin entschieden, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme der Festsetzung einer ARM nach dieser Vorschrift richtet.

    In seiner späteren Entscheidung in BFHE 162, 156 ist er jedoch im Ergebnis dazu gelangt, daß der fiskalische Aspekt der Festsetzung der ARM überwiegt und deshalb § 48 Abs. 2 VwVfg anzuwenden ist, woran der Senat auch im Streitfall festhält.

  • BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch

    Rechtsfehlerfrei geht die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats auch davon aus, daß die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nach § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß es sich bei der Festsetzung der ARM um einen Verwaltungsakt des HZA handelt (zuletzt in BFHE 162, 156 m.w.N.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 162, 156 entschieden, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme der ARM-Berechnung nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet (vgl. auch Dänzer-Vanotti, Anmerkung zu diesem Urteil in Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1991, 149); davon geht auch die Vorinstanz richtigerweise aus.

    Wegen der Bindung des HZA an den Grundlagenbescheid im Hinblick auf die dadurch etwa erforderlich werdende Nacherhebung der Milch-Garantiemengenabgabe beim Kläger ist die durch die Nacherhebung eintretende nachträgliche Belastung des Klägers schon bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Herabsetzung der ARM zu berücksichtigen (BFHE 162, 156, 158; BVerwG-Urteil vom 20. März 1990 9 C 12.89, BVerwGE 85, 79 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89]).

  • BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92

    Berechnung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch (ARM) - Rücknahme der

    Rechtsfehlerfrei geht die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nach § 10 Abs. 1 MOG i. V. m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß es sich bei der Festsetzung der ARM um einen Verwaltungsakt des HZA handelt (zuletzt in BFHE 162, 156 m.w.N.).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 162, 156 und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, NV) ist die Vorinstanz auch zutreffend davon ausgegangen, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme des Bescheides über die Höhe der ARM nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.

  • BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99

    Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid

    Das von der Beschwerde angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89 (BFHE 162, 156), wonach es bei der Entscheidung über eine Anfechtungsklage grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt, ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.

    Damit erledigt sich zugleich die Rüge der Beschwerde, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Senats in BFHE 162, 156 i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ab.

  • FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08

    Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen

    Die Rücknahme rechtswidriger Referenzmengenfeststellungsbescheide gemäß § 10 Abs. 1 MOG richtet sich nach den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG und nicht nach § 48 Abs. 3 VwVfG (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512; vom 13.07.1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137; BFH-Urteil vom 30.10.1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).

    Hinsichtlich der Referenzmengenfestsetzung gelten nach § 8 Abs. 2 MOG die Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156; BFH-Beschluss vom 17.12.1985 VII B 116/85, BFHE 145, 289; Busse, ZfZ 2009, 225, 231).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00

    Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der

    Dabei kann offen bleiben, ob in der stillschweigenden Entgegennahme der Käuferberechnung durch das Hauptzollamt ein Feststellungsbescheid zu sehen ist, durch den die Anlieferungs-Referenzmenge des Erzeugers entsprechend der Käuferberechnung hoheitlich festgesetzt wird (in diesem Sinne u.a. BFHE 162, 156 m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der

    Er hält an der vorgenannten Auffassung auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gegen seine Entscheidung (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156) vorgebrachten Kritik (Schrömbges, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1991, 130ff.) fest.

    Der Senat hält daran fest, daß der fiskalische Aspekt der Festsetzung der ARM - die kein Verbot der Überproduktion enthält, überwiegt und deshalb § 48 Abs. 2 VwVfG anzuwenden ist (vgl. Dänzer-Vanotti, Anmerkung zum Senatsurteil in BFHE 162, 156, ZfZ 1991, 149).

  • FG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 K 7649/91

    Rückwirkende Festsetzung der Anlieferungsreferenzmenge für Milch (ARM);

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  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Bei der Entscheidung über die Anfechtungsklage war maßgeblich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, also der Einspruchsentscheidung - und nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der Erstattungsbescheide - abzustellen (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).
  • BFH, 16.05.2000 - VII B 232/99

    Referenzmenge; Bindungswirkung der Bescheinigung der Landwirtschaftskammer

    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89 (BFHE 162, 156) entschieden hat, richtet sich die Rücknahme einer rechtswidrigen Feststellung der Referenzmenge nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes --VwVfG-- (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 VII R 113/92, BFH/NV 1994, 748); aus diesen Vorschriften ergeben sich die Voraussetzungen des dem zu Unrecht begünstigten Milchproduzenten zu gewährenden Vertrauensschutzes.
  • BFH, 08.01.1991 - VII R 119/89

    Währungsausgleichsbeträge bei Versand von Milchpulver zu Futterzwecken nach

  • BFH, 17.08.1993 - VII R 137/92

    Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen wegen Beimischung eines

  • BFH, 08.06.1993 - VII R 51/92

    Überprüfung der Anlieferungsreferenzmenge Milch (ARM)

  • VG Düsseldorf, 22.02.2006 - 20 K 6661/04

    Übergang einer Milchreferenzmenge; Ausstellung von Bescheinigungen nach der

  • VG Düsseldorf, 13.12.2006 - 20 K 2363/05

    Pacht eines zur Milcherzeugung genutzten landwirtschaftlichen Teilbetriebs;

  • VG Frankfurt/Main, 23.09.1999 - 1 E 2332/97

    Zur Rücknahme von Einfuhrlizenzen; zum Vertrauensschutz

  • FG Düsseldorf, 18.08.1995 - 4 K 44/90

    Rücknahme eines rechtswidrigen Milchquotenbescheides; Fehlerhafte Festsetzung

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