Rechtsprechung
| BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 174 Abs. 4, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 4 Abs. 4, §§ 15, 16; EStDV § 7 Abs. 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vererbung eines verpachteten Betriebs - Übergang des Wahlrechts auf den Erben - Unterscheidung zwischen Betriebsunterbrechung und Betriebsaufgabe - Realisierung eines Veräußerungsgewinns in mehreren Jahren - Zeitpunkt der Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung - Änderung eines Steuerbescheids wegen irriger Sachverhaltsbeurteilung - Erfüllung eines Erbersatzanspruchs steuerrechtlich kein entgeltliches Geschäft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Veräußerung, Aufgabe und Unterbrechung von Betrieben
- Betriebs-Berater
Übergang eines verpachteten Betriebs im Wege der Erbfolge
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 166, 149
- FamRZ 1992, 1286 (Ls.)
- BB 1992, 419
- BB 1992, 904
- DB 1992, 453
- BStBl II 1992, 392
Wird zitiert von ... (87)
- BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97
Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hält die Beantwortung der Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, ob die vom IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94 (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276) entwickelten Grundsätze als eine Abkehr von den Äußerungen desselben Senats im Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) zu werten seien oder ob die frühere der beiden genannten Entscheidungen, wonach eine Betriebsunterbrechung nur vorliegen könne, wenn der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach den äußerlich erkennbaren Umständen wieder aufgenommen werden könne, als der "Grundsatz" zu verstehen sei, von dem es Ausnahmen gebe, wie etwa beim in der später genannten Entscheidung in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel.Im Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 (unter II. 2. der Gründe) hat der IV. Senat des BFH unter Hinweis auf frühere BFH-Urteile und Kommentarstellen betont, daß eine Betriebsunterbrechung, die nicht als Betriebsaufgabe anzusehen sei, dann vorliege, "wenn bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht vorhanden und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich (sei), den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen (seien)".
Im späteren Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 hat der IV. Senat des BFH diese Grundsätze dahingehend präzisiert, daß die Dauer der Betriebsunterbrechung (der "überschaubare Zeitraum" im in dem Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 gemeinten Sinne) entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung nicht auf zwei Jahre beschränkt sei.
Schon die Ausführungen zu 1. lassen erkennen, daß die von der Klägerin gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 in Wahrheit nicht vorliegt.
Die von der Klägerin herausgestellte Aussage des FG, daß eine zeitliche Grenze für die Betriebsunterbrechung grundsätzlich nicht bestehe und der Betrieb "beispielsweise auch erst in der nächsten Generation wieder aufgenommen werden (könne)", deckt sich mit der vom BFH inzwischen wiederholt bestätigten, unter 1. skizzierten Aussage der Entscheidung in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 (unter 1., vorletzter Absatz der Gründe), die --wie unter 1. dargelegt-- wiederum lediglich eine Präzisierung der im vermeintlichen Divergenzurteil desselben Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 enthaltenen Ausführungen bedeuten.
Unter diesen Umständen konnte und durfte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin nicht darauf vertrauen, daß das Gericht sich die bereits im Jahr 1992 von einem früheren --dem FG-Senat nicht mehr angehörenden-- Berichterstatter unter dem Eindruck des BFH-Urteils in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 aufgrund einer kursorischen Prüfung ("Ohne die ... Akten im Detail durchgesehen zu haben, erlaube ich mir den Hinweis,...") geäußerten vorläufigen Meinung, daß "der Übergangszeitraum" abgelaufen sein dürfte, zu eigen machen werde.
- BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93
Zur Bindung des Finanzamts im Änderungsbescheid an Urteil (Periodenkollision)
Die Anwendung des Senatsurteils vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) verstoße im Streitfall gegen das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung.Belastungen des Erben mit Vermächtnisverbindlichkeiten führten auch nicht zu Anschaffungskosten; die Erfüllung der Erbfallschulden ändere nichts daran, daß der gesamte Nachlaß unentgeltlich auf die Erben übergehe und die Vermächtnisnehmer keinen Entnahmegewinn zu versteuern hätten (vgl. Senatsurteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
Die Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 verstoße nicht gegen § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977, weil das FA es im Streitfall - ausweislich der Stellungnahme des Betriebsprüfers - von Anfang abgelehnt habe, die abweichende ältere Rechtsprechung (Urteil vom 5. August 1971 IV 243/85, BFHE 103, 345, BStBl II 1972, 114) anzuwenden.
Einkommensteuerrechtlich hat das zur Folge, daß die aus dem Unternehmen erzielten Gewinne aus dem ererbten Unternehmen dem Erben unabhängig davon zuzurechnen sind, ob er einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens einem Vermächtnisnehmer herausgeben muß (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BFHE 163, 137, BStBl II 1991, 350; vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330, und Senatsurteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
Wie das FG zu Recht entschieden hat, ist nämlich auf den tatsächlichen Vollzug der Betriebsaufgabe durch Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen abzustellen und damit für die Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung des strittigen Grundstücks das Veranlagungsjahr maßgebend, in dem der Gewinn aus der Veräußerung realisiert worden ist (Senatsurteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Übergang eines Gewerbebetriebs zur bloßen Grundstücksverwaltung: …
Darüber hinaus wird die Annahme einer Betriebsunterbrechung im engeren Sinne in einigen BFH-Urteilen und im Schrifttum davon abhängig gemacht, daß die beabsichtigte Wiederaufnahme des Betriebs innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erfolgen soll und ihre Verwirklichung nach den äußeren Umständen wahrscheinlich ist, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672; vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131; vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392;… Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. 206;… Hörger in Littmann/ Bitz/ Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Rdnr. 81; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 16 Anm. 34 a).In dem dem Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 zugrundeliegenden Fall war das Gebäude eines Kinos abgebrannt.
- BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99
Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe
Das hätte zwar zur Folge, dass ein gebildeter passiver Abgrenzungsposten grundsätzlich in der Aufgabebilanz (hier Bilanzstichtag 31. Januar 1991) vollständig aufzulösen und als Aufgabegewinn zu erfassen wäre (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).Wie er im Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. September 1966 VI 118, 119/65 (BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70) im Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 entschieden hat, können Gewinne aus einer einheitlichen Betriebsaufgabe in mehreren Veranlagungszeiträumen anfallen, wenn sich die Betriebsaufgabe --wie im Regelfall-- über einen gewissen, allerdings nur kurzen Zeitraum erstreckt.
Nach allgemeinen Grundsätzen hat das jeweils dann zu erfolgen, wenn der Gewinn realisiert ist (Senatsurteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
Das hat seinen Grund darin, dass tarifbegünstigte Aufgabegewinne in mehreren Veranlagungszeiträumen anfallen können und dann entsprechend behandelt werden müssen (vgl. Senatsurteile in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, und vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373).
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe
Das FG hat unter zutreffender Anwendung der in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) enthaltenen Rechtsgrundsätze angenommen, daß das Einzelunternehmen des Klägers bis Mitte des Jahres 1988 als ruhender Gewerbebetrieb fortbestanden hat.Das "Ruhen des Betriebs" - die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne - setzt voraus, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-) eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 2., m. w. N.).
- BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96
Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung
Der vorlegende I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Entscheidung durch die Entscheidungen des IV. Senats vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) und des X. Senats vom 16. Mai 1990 X R 72/87 (BFHE 161, 451, BStBl II 1990, 1044) sowie vom 3. Juni 1992 X R 50/91 (…BFH/NV 1992, 741) gehindert.Der vorlegende Senat hat die Abweichung (§ 11 Abs. 3 Satz 1 FGO) jedenfalls vom Urteil des IV. Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 und die grundsätzliche Bedeutung der vorgelegten Rechtsfrage (§ 11 Abs. 4 FGO) zutreffend dargelegt.
Das Urteil des IV. Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 befaßt sich mit der zeitlichen Zuordnung des Gewinns aus der Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung.
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
Für die insoweit vergleichbare Frage der Tarifvergünstigung eines Betriebsaufgabegewinns hat der Senat bereits entschieden, dass ein tarifbegünstigter Betriebsaufgabegewinn auch in mehreren Veranlagungszeiträumen entstehen kann, Beginn und Ende der Betriebsaufgabehandlungen also auch in verschiedene Veranlagungszeiträume fallen können (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392). - BFH, 26.11.2003 - X R 11/01
Wiederkehrende Leistungen - Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben
Denn Belastungen des Nachlasses mit Vermächtnis- und vergleichbaren Ansprüchen (z.B. Pflichtteils- oder Erbersatzansprüche, Abfindungsansprüche nach der Höfeordnung) führen nach ständiger, auch vom erkennenden Senat befürworteter Rechtsprechung des BFH nicht zu Anschaffungskosten des oder der Erben für die Wirtschaftsgüter des Nachlasses (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter III. 1. bis 3.; vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BFHE 169, 511, BStBl II 1993, 275, rechte Spalte f.; vom 2. März 1993 VIII R 47/90, BFHE 170, 566, BStBl II 1994, 619, unter 1.b und c; vom 27. Juli 1993 VIII R 72/90, BFHE 173, 515, BStBl II 1994, 625, 626; vom 25. November 1993 IV R 66/93, BFHE 173, 112, BStBl II 1994, 623, unter 2.;… vgl. ferner z.B. Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 592 f., m.w.N.). - BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im …
Mit dieser sachlichen Zuordnung zum Aufgabegewinn ist jedoch noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung der Gärtnereiflächen verwirklicht wurde (Senatsur-teile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, 394 re.Sp., und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67). - BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
Denn dieser beginnt bereits mit der ersten, von dem Aufgabeentschluss getragenen Handlung, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs gerichtet ist (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1993 IV R 42/93, BFHE 173, 285, BStBl II 1994, 385;… in BFH/NV 1998, 1211, m.w.N); das aber wäre hier der Abschluss des Kaufvertrags über das Grundstück am 27. Juli 1992 gewesen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 3. der Gründe). - BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05
Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten …
- BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09
Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an …
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist trotz treuhänderischer Testamentsvollstreckung und Untervermächtnis …
- BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03
Ansparabschreibung - Auflösung bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung
- BFH, 16.02.1996 - I R 150/94
Früherer Bilanzierungsfehler - Änderung der Vorjahresveranlagung
- BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Wahlrecht der Betriebsfortführung oder Betriebsaufgabe in der Land- und …
- BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung von Nießbrauch und Pflichtteilsansprüchen
- BFH, 30.10.1996 - II R 12/92
Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte
- BFH, 05.07.1990 - IV S 4/93
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (§ 69 FGO )
- BFH, 25.11.1993 - IV R 66/93
Kosten der Finanzierung höferechtlicher Abfindungsansprüche
- BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
- BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares …
- BFH, 13.10.2010 - I R 79/09
Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß § …
- BFH, 19.02.2004 - III R 1/03
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung
- BFH, 02.03.1993 - VIII R 47/90
Zinsen für eine Pflichtteilsschuld keine (Sonder-)Betriebsausgaben
- BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98
Rücklage für Ersatzbeschaffung
- BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
Rücklage für Ersatzbeschaffung
- BFH, 05.05.2004 - II R 33/02
Nachlass im Ausland - Anrechnung ausländischer ErbSt
- BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
- BFH, 05.05.1993 - X R 128/90
Schuldzinsen für Kredite zur Finanzierung des Versorgungsausgleichs
- BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93
Bilanzberichtigung: Rüge des Verfahrensmangels
- BFH, 14.03.1996 - IV R 9/95
Erbauseinandersetzung nach gerichtlichem Vergleich über Ausgleichszahlungen an …
- BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97
Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs
- BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
Brandentschädigungsforderung-Rücklage für Ersatzbeschaffung
- BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
Rücklage für Ersatzbeschaffung bei "Bruttoentschädigung"
- FG Berlin, 04.09.2000 - 9 K 9188/97
Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender
- BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87
Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
- BFH, 19.12.2005 - IV B 120/04
Identitätswahrende Fortführung eines Gewerbebetriebs
- BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90
Erkennbarkeit eines Aufgabegewinns: Formelle Bilanzkontinuität?
- FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
Rücklage für Ersatzbeschaffung: Frist für die Durchführung einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts
- BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe
- BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06
Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des …
- BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger …
- BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
- BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07
Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu …
- BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
- FG Münster, 16.10.2000 - 9 K 8035/97
Bewertung der durch eine Kapitalgesellschaft aufgrund Vermächtnisses des …
- BFH, 13.12.2000 - X B 112/99
Verpächterwahlrecht
- BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der …
- BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 28.01.1998 - VIII B 9/97
Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil
- BFH, 27.02.1997 - IV R 38/96
- BFH, 17.04.2007 - IV B 91/06
Veräußerung eines Milchlieferungsrechts keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
- BFH, 28.07.2006 - IV B 39/05
Betriebsverpachtung
- BFH, 20.12.1994 - IX R 113/92
Begleichung von Nachlaßverbindlichkeiten
- BFH, 14.02.2005 - IV B 207/02
Keine Zwangsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Zerstörung …
- BFH, 10.11.2006 - IV B 105/05
Erfüllung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07
Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere …
- FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01
Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens - …
- FG Köln, 23.01.2008 - 4 K 3554/07
Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen …
- BFH, 15.03.1994 - IX R 84/89
Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer …
- BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90
- FG Köln, 18.11.2003 - 1 K 4035/00
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …
- BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens
- FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die …
- BFH, 28.04.1992 - IX R 178/88
- FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96
Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für …
- FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
Betriebsaufgabe: Tatbestand des zusammenhängenden Zeitraums bei Landwirten und …
- FG Münster, 26.01.2006 - 8 K 6071/02
Abgrenzung laufender Gewinn und Betriebsaufgabegewinn
- FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Abziehbarkeit von betrieblich veranlassten Schuldzinsen als Betriebsausgaben im …
- FG Münster, 25.10.2011 - 13 K 1907/10
Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig!
- FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 299/95
Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung in der …
- FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 249/01
Ansparabschreibung setzt Investitionsabsicht zum Bilanzstichtag voraus
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 8 K 60/06
Gestaltungsmissbrauch bei entgeltlicher Übertragung von Grundstücken eines Besitz …
- FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden …
- FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
Abgabenordnung/Einkommensteuer: Zum bestimmten Sachverhalt i. S. des § 174 …
- FG Köln, 05.12.1995 - 13 K 4121/93
GmbH als Erbin des Gesellschafters
- FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 694/01
Sachverständigengutachten; Privatgutachten; Gerichtliches …
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG München, 25.06.2007 - 9 K 1485/06
Irrtümliche Annahme der Betriebsaufgabe; keine Bindung an unzutreffende Auskunft …
- BFH, 19.05.2005 - : IV R 17/02
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