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   BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91   

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https://dejure.org/1992,4483
BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91 (https://dejure.org/1992,4483)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1992 - VII R 56/91 (https://dejure.org/1992,4483)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1992 - VII R 56/91 (https://dejure.org/1992,4483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 564
  • BB 1993, 426
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Dann gilt: "lex posterior generalis non derogat legi priori speciali" (BFHE 169, 564 ; Renck, JZ 1970, 770).
  • BFH, 30.01.2008 - X R 1/07

    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG - Auflösung

    Dabei ist anerkannt, dass Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren können (BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 56/91, BFHE 169, 564, m.w.N.; Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Aufl., S. 572; Birk in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 4 AO Rz 365).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Innerhalb der damit zeitlich gestuft geltenden Fassungen des SGB VI gehen die zum 1. Januar 1997 mit dem WFG eingeführten Bestimmungen des neuen Rechts von Verfassungs wegen (Art. 20 Abs. 3, 82 Abs. 2 GG iVm Art. 12 WFG) grundsätzlich früheren Bestimmungen zum gleichen Sachverhalt verdrängend vor, setzen sie also auch dann außer Kraft, wenn sie nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind ("lex posterior derogat legi priori"; vgl hierzu im übrigen Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 mwN; BVerwGE 85, 289, 292; BFHE 169, 564; BAG in AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge - Einzelhandel; zur Anwendbarkeit im Rahmen der Inzidentprüfung vorkonstitutionellen Rechts am Maßstab der Verfassung s auch BVerfGE 2, 124, 130; 6, 222, 242; 10, 124, 128; außerdem: Renck, Zum Anwendungsbereich des Satzes "lex posterior derogat legi priori", JZ 1970, 770 f und Laubinger, Asyl und "kleines Asyl", VerwArch 1985, 201, 208 f).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

    Zwar können Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren (vgl. BFH, Urt. v. 29.09.1992 - VII R 56/91 -, BFHE 159, 564).

    Sie gilt allerdings nicht im Verhältnis eines allgemeinen Gesetzes zu einem Spezialgesetz; dort gilt vielmehr der Grund satz, dass eine neue Gesetzesvorschrift allgemeinen Inhalts bestehende Sondervor schriften nicht aufhebt bzw. verdrängt (lex posterior generalis non derogat legi priori speciali [vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl.; § 27 RdNr, 4; NdsOVG Urt. v. 22.03.1993 - 3 L 1422/91 -, NuR 1995, 201 [202]; OVG RP, Urt. v. 07.02.1961 - 2 A 75/60 -, DÖV 1961, 513]; BFH, Urt. v. 29.09.1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 2.00

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtling, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Dann gilt: "lex posterior generalis non derogat legi priori speciali" (BFHE 169, 564 ; Renck, JZ 1970, 770).
  • OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19

    Schilfschnitt; Teich; Fischerei; Biotop; Röhricht; Fischzucht

    Dieser Anzeige bedürfe es jedoch nicht mehr, weil die zeitlich nach der Naturschutzverordnung erlassene Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 1 FFH-VO nur noch vorsehe, dass insbesondere die der guten fachlichen Praxis entsprechende fischereiwirtschaftliche Nutzung im FFH-Gebiet - und damit zugleich im Naturschutzgebiet - weiter zulässig sei.10 Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf die "lex-posterior-Regel", wonach Normenkollisionen nach den hergebrachten und in der Rechtslehre anerkannten Grundsätzen zu lösen sind und anerkanntermaßen Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren können (vgl. BFH, Urt. v. 29. September 1992 - VII R 56/91 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Innerhalb der damit zeitlich gestuft geltenden Fassungen des SGB VI gehen die zum 1. Januar 1997 mit dem WFG eingeführten Bestimmungen des neuen Rechts von Verfassungs wegen (Art. 20 Abs. 3, 82 Abs. 2 GG iVm Art. 12 WFG) grundsätzlich früheren Bestimmungen zum gleichen Sachverhalt verdrängend vor, setzen sie also auch dann außer Kraft, wenn sie nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind ("lex posterior derogat legi priori"; vgl hierzu im übrigen Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 mwN; BVerwGE 85, 289, 292; BFHE 169, 564; BAG in AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge - Einzelhandel; zur Anwendbarkeit im Rahmen der Inzidentprüfung vorkonstitutionellen Rechts am Maßstab der Verfassung s auch BVerfGE 2, 124, 130; 6, 222, 242; 10, 124, 128; außerdem: Renck, Zum Anwendungsbereich des Satzes "lex posterior derogat legi priori", JZ 1970, 770 f und Laubinger, Asyl und "kleines Asyl", VerwArch 1985, 201, 208 f).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Innerhalb der damit zeitlich gestuft geltenden Fassungen des SGB VI gehen die zum 1. Januar 1997 mit dem WFG eingeführten Bestimmungen des neuen Rechts von Verfassungs wegen (Art. 20 Abs. 3, 82 Abs. 2 GG iVm Art. 12 WFG) grundsätzlich früheren Bestimmungen zum gleichen Sachverhalt verdrängend vor, setzen sie also auch dann außer Kraft, wenn sie nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind ("lex posterior derogat legi priori"; vgl hierzu im übrigen Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 mwN; BVerwGE 85, 289, 292; BFHE 169, 564; BAG in AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge - Einzelhandel; zur Anwendbarkeit im Rahmen der Inzidentprüfung vorkonstitutionellen Rechts am Maßstab der Verfassung s auch BVerfGE 2, 124, 130; 6, 222, 242; 10, 124, 128; außerdem: Renck, Zum Anwendungsbereich des Satzes "lex posterior derogat legi priori", JZ 1970, 770f und Laubinger, Asyl und "kleines Asyl", VerwArch 1985, 201, 208f).
  • BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95

    Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG)

    Diese sondergesetzliche Regelung wäre durch die spätere --allgemeine-- Begriffseinschränkung nicht verdrängt (lex posterior generalis non derogat legi priori speciali; Senat, Urteil vom 29. September 1992 VII R 56/91, BFHE 169, 564, 570).
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