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   BFH, 23.03.1993 - VII R 78/90   

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https://dejure.org/1993,3503
BFH, 23.03.1993 - VII R 78/90 (https://dejure.org/1993,3503)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1993 - VII R 78/90 (https://dejure.org/1993,3503)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1993 - VII R 78/90 (https://dejure.org/1993,3503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mineralölsteuer: Motorrettungsboot auf dem Bodensee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 151
  • BB 1993, 1352
  • BB 1993, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Daher seien ihnen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Erleichterungen zu gewähren, in deren Genuss die Nutzer von Schiffen anderer Länder gelangten, mit denen sie im Wettbewerb ständen (vgl. auch Senatsurteil vom 23. März 1993 VII R 78/90, BFHE 171, 151 --Rettungsdienstschiffe--).

    Ausgehend von dieser Zielsetzung der Befreiungsnorm und auf der Grundlage der nunmehr in § 31 Abs. 2 Nr. 5 MinöStG 1993 enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung bestand für den Verordnungsgeber die Notwendigkeit, den Begriff der gewerblichen Schifffahrt näher abzugrenzen und insbesondere klarzustellen, welche Schiffe in unmittelbarem Wettbewerb mit Schiffen anderer Staaten stehen und bei welchen Schiffen und Schiffseinsätzen ein solcher Wettbewerb im Allgemeinen nicht in Frage kommt (s. Senat in BFHE 171, 151, 155).

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 4/03

    Wann ist ein Hopperbagger von der Mineralölsteuer befreit?

    Daher seien ihnen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Erleichterungen zu gewähren, in deren Genuss die Nutzer von Schiffen anderer Länder gelangten, mit denen sie im Wettbewerb ständen (vgl. auch Senatsurteil vom 23. März 1993 VII R 78/90, BFHE 171, 151 --Rettungsdienstschiffe--).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05

    MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs

    Daher seien ihnen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Erleichterungen zu gewähren, in deren Genuss die Nutzer von Schiffen anderer Länder gelangten, mit denen sie im Wettbewerb ständen (Senatsurteil vom 23. März 1993 VII R 78/90, BFHE 171, 151).
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