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   BFH, 23.09.1993 - V R 87/89   

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BFH, 23.09.1993 - V R 87/89 (https://dejure.org/1993,976)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1993 - V R 87/89 (https://dejure.org/1993,976)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1993 - V R 87/89 (https://dejure.org/1993,976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 546
  • NJW 1994, 1816
  • BB 1994, 58
  • DB 1994, 459
  • BStBl II 1994, 200
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.04.1984 - V R 51/82

    Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    Die Vorschrift erfaßt Wertabgaben des Unternehmens, die ihrer Art nach sonstige Leistungen wären, wenn sie entgeltlich an Dritte ausgeführt worden wären (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

    Insoweit fehlt es an einer Wertabgabe aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich, die nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499 Voraussetzung für eine Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 ist.

  • BVerwG, 20.10.1961 - VII C 172.60

    Rechtmäßigkeit der fristlose Beendigung eines Fernsprechteilnehmerverhältnisses -

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    An dem Telefonapparat, um den es hier geht, hatte nicht der Kläger die Verfügungsmacht, sondern die Deutsche Bundespost, die im Streitjahr (1986) - jedenfalls bei Hauptanschlüssen - Eigentümerin der Teilnehmereinrichtungen blieb und sie dem Fernsprechteilnehmer aufgrund eines mietähnlichen Teilnehmerverhältnisses zur Nutzung überließ (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. Januar 1963 III ZR 154/61, BGHZ 39, 35, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. Oktober 1961 VII C 172.60, BVerwGE 13, 133).

    Die Deutsche Bundespost vertritt als Trägerin des öffentlichen Fernsprechwesens im Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem Teilnehmer öffentliche Interessen, die sowohl in der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der gesamten Fernsprecheinrichtung als auch in der ständigen Nutzbarmachung der einzelnen Fernsprecheinrichtungen bestehen (BVerwG in BVerwGE 13, 133).

  • BFH, 16.03.1993 - V R 65/89

    Keine Berechtigung eines inländischen Unternehmers zum Abzug der

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    Der Unternehmer kann nur solche Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen, an denen er die Verfügungsmacht hat (vgl. Urteil vom 16. März 1993 V R 65/89, BFHE 170, 481, BStBl II 1993, 473).
  • BFH, 02.10.1986 - V R 68/78

    Unternehmerischer Telefonanschluß - Privatnutzung - Umsatzsteuer - AG - Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    Soweit der BFH allgemein für Mietsachen und speziell für posteigene Telefonapparate die Auffassung vertreten hat, es handele sich um "dem Unternehmen dienende Gegenstände" i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967 (BFH-Urteile vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218; vom 12. August 1971 V R 49/71, BFHE 103, 276, BStBl II 1971, 789, und vom 2. Oktober 1986 V R 68/78, BFHE 147, 544, BStBl II 1987, 42), besagt dies nicht, daß ein Unternehmer sie seinem Unternehmen im oben genannten Sinne zugeordnet hat.
  • BFH, 28.01.1971 - V R 101/70

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch -

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    Soweit der BFH allgemein für Mietsachen und speziell für posteigene Telefonapparate die Auffassung vertreten hat, es handele sich um "dem Unternehmen dienende Gegenstände" i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967 (BFH-Urteile vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218; vom 12. August 1971 V R 49/71, BFHE 103, 276, BStBl II 1971, 789, und vom 2. Oktober 1986 V R 68/78, BFHE 147, 544, BStBl II 1987, 42), besagt dies nicht, daß ein Unternehmer sie seinem Unternehmen im oben genannten Sinne zugeordnet hat.
  • BFH, 12.08.1971 - V R 49/71

    Telefon - Pkw - Unternehmensfremde Nutzung - Steuerbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    Soweit der BFH allgemein für Mietsachen und speziell für posteigene Telefonapparate die Auffassung vertreten hat, es handele sich um "dem Unternehmen dienende Gegenstände" i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967 (BFH-Urteile vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218; vom 12. August 1971 V R 49/71, BFHE 103, 276, BStBl II 1971, 789, und vom 2. Oktober 1986 V R 68/78, BFHE 147, 544, BStBl II 1987, 42), besagt dies nicht, daß ein Unternehmer sie seinem Unternehmen im oben genannten Sinne zugeordnet hat.
  • BGH, 17.01.1963 - III ZR 154/61

    Vorzeitige Kündigung eines Fernsprechanschlusses durch Konkursverwalter

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 87/89
    An dem Telefonapparat, um den es hier geht, hatte nicht der Kläger die Verfügungsmacht, sondern die Deutsche Bundespost, die im Streitjahr (1986) - jedenfalls bei Hauptanschlüssen - Eigentümerin der Teilnehmereinrichtungen blieb und sie dem Fernsprechteilnehmer aufgrund eines mietähnlichen Teilnehmerverhältnisses zur Nutzung überließ (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. Januar 1963 III ZR 154/61, BGHZ 39, 35, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. Oktober 1961 VII C 172.60, BVerwGE 13, 133).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Damit wäre die private Nutzung der Fahrzeuge keine für die Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 erforderliche Leistung aus dem Unternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200, unter II.2.).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 48/90

    Voraussetzungen für einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch einer privaten

    Sie setzt daher wie diese voraus, daß ein für unternehmensfremde Zwecke verwendeter Gegenstand zuvor dem Unternehmen zugeordnet worden ist (BFH-Urteile vom 21. April 1988 V R 135/83, BFHE 153, 175, BStBl II 1988, 746; vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200).

    Dies war bei Telefonapparaten und sonstigen Fernsprecheinrichtungen jedenfalls in den Streitjahren regelmäßig nicht der Fall (dazu im einzelnen BFH-Urteil in BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200).

    Der Kläger hat mit den privaten Telefongesprächen andererseits keine Dienstlei stungsentnahme (i. S. des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b der 6. Richtlinie) verwirklicht (BFH-Urteil in BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200).

  • BFH, 17.02.1994 - V R 17/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerbaren Eigenverbrauchs

    Die beiden bezeichneten Vorschriften erfassen Wertabgaben des Unternehmens und setzen übereinstimmend voraus, daß ein für unternehmensfremde Zwecke verwendeter Gegenstand zuvor dem Unternehmen zugeordnet worden ist; Entsprechendes gilt für Dienstleistungsent nahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1993 V R 87/89, Umsatzsteuer- Rundschau 1994, 41).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, das die private Nutzung eines betrieblichen Telefons im Jahre 1986 betraf, im einzelnen dargelegt.

    Dies hat der Senat in dem bezeichneten Urteil V R 87/89 -- unter Heranziehung der ebenfalls in den Streitjahren geltenden Fernsprechordnung -- für Leistungen der Deutschen Bundespost entschieden, die zum Teil betrieblichen und zum Teil privaten Gesprächen dienten.

  • BFH, 28.07.1994 - V R 16/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Incentive-Reise

    Da es sich um eine Erlebnisreise handelte, die lediglich private Interessen befriedigte und für die Unternehmertätigkeit des Klägers ohne wirtschaftliche Bedeutung war, war sie seinem Unternehmen nicht zuzuordnen (vgl. zur Zuordnung von sonstigen Leistungen zum Unternehmen: BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200, Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 41 für Privatgespräche von einem betrieblichen Telefon; BFH-Urteil vom 18. Mai 1993 V R 134/89, BFHE 172, 159, BStBl II 1993, 885 für die Beschäftigung von im Unternehmen angestellten Arbeitnehmern im Privatbereich).
  • FG Hessen, 28.05.2003 - 10 K 3017/02

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitnehmeranteile; Übernahme; Nachentrichtung;

    Der Senat hat im Hinblick auf die kritischen Anmerkungen zu den Entscheidungen des BFH, BStBl II 1992, 443; 1994, 194, (Thomas; von Bornhaupt; Spriegel/Seipl, jeweils a.a.O.; o.V., HFR 1994, 229) die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen.
  • FG Hessen, 14.12.2004 - 6 K 1224/02

    Einheitlichkeit der Leistungen von Wochenmarktveranstaltern gegenüber den

    Daran fehlt es, wenn - wie im Streitfall - die von Dritten für das Unternehmen bezogenen gemischt genutzten Dienstleistungen bereits beim Leistungsbezug in einen unternehmerischen und einen privaten Anteil aufzuteilen sind und nur die unternehmerisch genutzten Anteile dem Unternehmen zuzuordnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 23.9.1993 V R 87/89, BStBl II 1994, 200).
  • BFH, 30.06.1994 - V R 47/93

    Eigenverbrauchsbesteuerung einer privaten Nutzung eines Telefons neben dessen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89 (BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200) unter Heranziehung der auch im Streitjahr (1987) geltenden Fernsprechordnung im einzelnen dargelegt hat, unterlag die private Nutzung eines von der Deutschen Bundespost überlassenen Telefons (einer Hauptstelle) -- neben dessen unternehmerischer Nutzung -- im Jahre 1986 nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200 (vgl. auch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Februar 1994 IV C 3-S 7102-3/94, BStBl I 1994, 194).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 13/05

    Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an Markthändler als einheitliche

    Damit wäre die private Nutzung der Fahrzeuge keine für die Steuerbarkeit nach § 3 Abs. 9 a Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 erforderliche Leistung aus dem Unternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200, unter II.2.).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90

    Option bei gemischter Grundstücksvermietung

    Nach der Rechtsprechung des BFH könnten Dienstleistungen - wie vertretbare Sachen - teils dem unternehmerischen, teils dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet werden (BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200).
  • FG Hessen, 21.11.2005 - 6 K 1058/03

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der privaten Nutzung einer gemieteten

    An dem gemieteten Telefonapparat hatte nicht der Kläger die Verfügungsmacht, sondern die Deutsche Telekom AG, die Eigentümerin der Teilnehmereinrichtungen blieb und sie dem Kläger aufgrund eines Mietvertrages zur Nutzung überließ (vgl. BFH-Urteil vom 23.09.1993 V R 87/89, BStBl II 1994, 200 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 28.03.2006 - II 93/05

    Zur Schätzung des Wertes der privaten Kfz- und Telefonnutzung

  • BFH, 27.04.1995 - V R 2/94

    Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen an Kunden mit Postfachanschrift in Ghana als

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.1996 - 1 K 1310/93

    Umsatzsteuer; Veräußerung einer Zahnarztpraxis mit eigenem Labor

  • FG Niedersachsen, 12.01.1995 - V 350/93

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die

  • FG Niedersachsen, 18.05.1995 - V 831/90

    Klage eines Verlagskaufmanns und Betreibers eines Zeitschriftenwerberunternehmens

  • BFH, 14.04.1994 - V R 94/91

    Begriff des Eigenverbrauchs durch einen Unternehmer - Nutzung des PKWs des

  • FG Nürnberg, 23.01.2012 - 2 K 1563/09

    Keine Betriebsprüfung im Ausland - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei

  • FG München, 24.09.1998 - 14 K 2337/96

    Privater Einsatz von im Unternehmen tätigem Personal

  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 K 294/95

    Fahrzeugüberlassung mit Fahrergestellung an Gesellschafter

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

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