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   BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89   

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BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89 (https://dejure.org/1994,778)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1994 - VI R 118/89 (https://dejure.org/1994,778)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - VI R 118/89 (https://dejure.org/1994,778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 174
  • NJW 1994, 2719
  • BB 1994, 635
  • BB 1994, 910
  • DB 1994, 714
  • BStBl II 1994, 529
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
    Entsprechend habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 23. April 1982 VI R 30/80 (BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, 501) bei einem Außendienstmitarbeiter eine regelmäßige Arbeitsstätte am Betriebssitz bejaht, weil dort die Reisen vorbereitet, Abrechnungen und Berichte erstellt und Reklamationen bearbeitet worden seien.

    Insbesondere der im Kern allerdings weiterhin zutreffende Grundsatz der Rechtsprechung, daß der im Interesse eines möglichst gleichmäßigen und effektiven Gesetzesvollzugs von der Finanzverwaltung durch typisierende Pauschalen für bestimmte Fallgruppen der Höhe nach festgelegte und zum Werbungskostenabzug führende Verpflegungsmehraufwand von den Gerichten grundsätzlich anzuerkennen ist und daß eine Korrektur dieser Pauschalen durch den Gedanken der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nur auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, 501; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 228), hat in der Praxis dazu geführt, daß sich die Begriffe Dienstgang, Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit zu Rechtsinstituten entwickelt haben, bei deren Anwendung immer mehr in den Hintergrund getreten ist, welches die Umstände sein können, die die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes dem Grunde und der Höhe nach typischerweise beeinflussen können.

  • BFH, 30.08.1988 - VI R 40/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen wegen

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
    Der BFH habe durch Urteil vom 30. August 1988 VI R 40/85 (BFH/NV 1989, 221) entschieden, daß der Betriebssitz als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden könne, wenn dieser einmal wöchentlich bzw. vierzigmal im Jahr aufgesucht werde, wobei die dort zu erledigenden Arbeiten Vorbereitungs- oder Abschlußtätigkeiten oder Berichterstattungen sein könnten.

    Auch wenn man mit den Klägern davon ausgeht, daß unter Anlegung der im Senatsurteil in BFH/NV 1989, 221 aufgestellten Erfordernisse der Betriebssitz als regelmäßige Arbeitsstätte des Klägers zu qualifizieren ist, der Kläger nach herkömmlicher Wertung also Dienstreisen unternommen hatte, kommt der Abzug der begehrten Dienstreisepauschbeträge als Werbungskosten nicht in Betracht.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
    Insbesondere der im Kern allerdings weiterhin zutreffende Grundsatz der Rechtsprechung, daß der im Interesse eines möglichst gleichmäßigen und effektiven Gesetzesvollzugs von der Finanzverwaltung durch typisierende Pauschalen für bestimmte Fallgruppen der Höhe nach festgelegte und zum Werbungskostenabzug führende Verpflegungsmehraufwand von den Gerichten grundsätzlich anzuerkennen ist und daß eine Korrektur dieser Pauschalen durch den Gedanken der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nur auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, 501; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 228), hat in der Praxis dazu geführt, daß sich die Begriffe Dienstgang, Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit zu Rechtsinstituten entwickelt haben, bei deren Anwendung immer mehr in den Hintergrund getreten ist, welches die Umstände sein können, die die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes dem Grunde und der Höhe nach typischerweise beeinflussen können.
  • BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92

    Ab 1990 kein pauschaler Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwand allein

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
    Der Senat hat mit dem Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 112/92 (BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418) entschieden, daß die Entscheidung des Richtliniengebers, am Ort der gleichbleibenden (regelmäßigen) Arbeitsstätte den Abzug eines Verpflegungsmehraufwandes auch bei mehr als 12stündiger Abwesenheit von der Wohnung ab 1990 nicht mehr zu gewähren, nicht zu beanstanden ist.
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
    Insbesondere der im Kern allerdings weiterhin zutreffende Grundsatz der Rechtsprechung, daß der im Interesse eines möglichst gleichmäßigen und effektiven Gesetzesvollzugs von der Finanzverwaltung durch typisierende Pauschalen für bestimmte Fallgruppen der Höhe nach festgelegte und zum Werbungskostenabzug führende Verpflegungsmehraufwand von den Gerichten grundsätzlich anzuerkennen ist und daß eine Korrektur dieser Pauschalen durch den Gedanken der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nur auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, 501; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 228), hat in der Praxis dazu geführt, daß sich die Begriffe Dienstgang, Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit zu Rechtsinstituten entwickelt haben, bei deren Anwendung immer mehr in den Hintergrund getreten ist, welches die Umstände sein können, die die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes dem Grunde und der Höhe nach typischerweise beeinflussen können.
  • FG Münster, 09.11.1990 - IV 8940/88
    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
    Das FG Münster hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 9. November 1990 IV 8940/88 L (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 313) zutreffend darauf hingewiesen, daß die Höhe des Verpflegungsmehraufwandes eines Berufskraftfahrers zwar davon abhängen kann, wie lange und wie weit dieser mit dem Fahrzeug unterwegs ist, nicht hingegen davon, welche fahreruntypischen Tätigkeiten der Kraftfahrer wie oft am Betriebssitz des Arbeitgebers auszuführen hat.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Solche Richtlinien (Art. 108 Abs. 7 GG) begründen nicht zuletzt deswegen einen besonderen Vertrauensschutz, weil sie infolge ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger, im Bundessteuerblatt und als selbstständige, vom BMF herausgegebene Schriften eine große Publizität und Breitenwirkung erfahren (zur wesentlichen Bedeutung des "Richtlinien-Arguments" vgl. z.B. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BVerwGE 39, 355, 371 ff.; vgl. ferner auch BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 VI R 118/89, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529, und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).
  • BFH, 13.01.1995 - VI R 82/94

    Es besteht in § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG sowie § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG eine

    Das FA stützt seine Revision auf eine Verletzung des § 9 Abs. 1 EStG und eine Divergenz zu der Rechtsprechung des BFH, beispielsweise in den Urteilen vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80 (BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302), vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) und vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 (BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529).

    Soweit der Senat nunmehr die Verwaltung zu einer Überprüfung der bisherigen Regelungen aufgefordert hat, hat er gleichzeitig betont, daß für eine angemessene Übergangszeit aus Gründen der Kontinuität grundsätzlich an den bisherigen Regelungen festzuhalten ist; davon ist lediglich dann eine Ausnahme zu machen, wenn dies unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verpflegungssituation am Arbeitsort aus Gründen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer untereinander geboten erscheint (vgl. Senatsurteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529, 531).

    Es wird für den Fall, daß es sich bei den Fahrten des Klägers zu den einzelnen Baustellen um Dienstreisen im herkömmlichen Sinne gehandelt hat, die in dem Senatsurteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529, 531 aufgestellten Grundsätze zu beachten haben.

  • BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89

    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und

    Bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 (BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) hat der Senat angeregt, für Fälle der eintägigen Auswärtstätigkeit den pauschal abziehbaren Verpflegungsmehraufwand in den LStR neu zu bestimmen.

    Hier hat der Senat die nur schwer voneinander abgrenzbaren und teilweise ineinander übergehenden begrifflichen Voraussetzungen, wie sie in den LStR für die unterschiedlich hohen Pauschalen festgelegt sind, nicht weiter geklärt, sondern statt dessen im Ergebnis die Gewährung der niedrigeren Pauschale durch die Finanzbehörde mit der Begründung bestätigt, daß entweder auf keinen Fall ein höherer (Urteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) oder sogar richtigerweise überhaupt kein Verpflegungsmehraufwand (Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) steuerlich anzuerkennen sei.

  • BFH, 09.07.2003 - I R 48/02

    VGA bei Betrieben gewerblicher Art?

    Solche (betreffend z.B. Kilometersätze, Verpflegungsmehraufwand) beruhen auf einer sachverständigen Beurteilung und Auswertung einer Vielzahl repräsentativer Einzeldaten, deren Ergebnis der Arbeitsvereinfachung aller Beteiligter und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient (BFH-Urteile vom 30. November 1979 VI R 129/78, BFHE 129, 354, BStBl II 1980, 141, vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 206; vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754) und daher im allgemeinen auch von den Steuerpflichtigen selbst ihren steuerlichen Erklärungen zugrunde gelegt werden (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1996 III R 203/94, BFHE 182, 44, BStBl II 1997, 384; vom 26. Januar 1994 VI R 118/89, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529).
  • FG Thüringen, 28.02.2001 - III 643/00

    Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate

    Anlass für die Änderungen des steuerrechtlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 1996 waren die Urteile des BFH (BFH, Urteile vom 26. Januar 1994, VI R 118/89, BStBl II 1994, 529, vom 10. Okt.

    Ziel einer Neuregelung sollte es sein, die bisherigen Fallgruppen der Auswärtstätigkeit insgesamt einheitlichen Regelungen zu unterwerfen und nicht mehr nach den Typen der Dienstreise, des Dienstganges, der Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit zu unterscheiden (BFH, VI R 118/89 aaO).

  • FG München, 06.04.2001 - 14 K 4692/98

    Pauschaler Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Erstattung von

    Diese Differenzierung sei aufgrund der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 (BStBl II 1994, 529 ), vom 18. Februar 1994 VI R 65/92 (BStBl II 1994, 532 ) und vom 5. Mai 1994 VI R 6/92 (BStBl II 1994, 534 ) aufgehoben worden, was durch das Jahressteuergesetz 1996 seinen Niederschlag in § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung und in Abschn. 39 Abs. 6 LStR 1996 gefunden habe.

    Ein gegen die Differenzierung sprechendes obiter dictum kann dem BFH-Urteil in BStBl II 1993, 207 schon deshalb nicht entnommen werden, weil dieses Urteil lange vor den BFH-Urteilen in BStBl II 1994, 529 und 532 sowie dem Jahressteuergesetz 1996 ergangen ist.

  • BFH, 05.08.1997 - VIII B 54/96
    c) Nicht schlüssig dargelegt hat die Klägerin auch die grundsätzliche Bedeutung der von ihr herausgestellten Rechtsfrage, ob sich aus der aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 VI R 118/89, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529 [BFH 26.01.1994 - VI R 118/89]) vorgenommenen Neuregelungen in § 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 5 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1996 und in den Abschn. 38 und 39 LStR 1996 "eine generelle gesetzgeberische Wertung auch für weit zurückliegende Veranlagungsjahre (1979 bis 1985)" ergebe.

    d) Aus den zu c) dargelegten Gründen ist die Beschwerde auch insoweit mangels der gebotenen schlüssigen Darlegung unzulässig, als es die Klägerin für grundsätzlich bedeutsam hält, ob sich aus der aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Urteil in BFHE 173, 174, [BFH 26.01.1994 - VI R 118/89] BStBl II 1994, 529 [BFH 26.01.1994 - VI R 118/89]) vorgenommenen gesetzlichen Neubestimmung bei Auswärtstätigkeiten "zumindest dann eine gesetzgeberische Wertung für weit zurückliegende Veranlagungsjahre (1979 bis 1985) entnehmen (lasse), wenn die gesetzliche Neuregelung günstiger als die bisherigen Verwaltungsanweisungen ... (sei).".

  • BFH, 16.12.1994 - VI R 74/94

    Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwand wegen Dienstreisen

    Er hat dies in seinem Urteil vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 (BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) auch zum Ausdruck gebracht und die Finanzverwaltung zu einer Überprüfung und Neubestimmung aufgefordert.

    Die Vorentscheidung, die vor dem Urteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529 ergangen ist, ist von anderen Grundsätzen aus gegangen und deshalb aufzuheben.

  • FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97

    Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

    Die Umstellung der Pauschalen auf einheitliche Sätze für alle Formen der Auswärtstätigkeit durch Gesetzgeber und Verwaltung beruht auf der Empfehlung des BFH, den pauschalen Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug und den steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen für ein- und mehrtägige Dienstreisen, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit sowie doppelte Haushaltsführung wegen der Unübersichtlichkeit und Unabgestimmtheit der bisherigen Regelungen dem Grunde und der Höhe nach neu zu bestimmen (grundlegend die BFH-Urteile vom 26.1.1994 VI R 118/89, BStBl II 1994, 529 ; vom 18.2.1994 VI R 65/92, BStBl II 1994, 532 ; und vom 5.5.1994 VI R 6/92, BStBl II 1994, 534 ; vgl. ferner Schmidt/Heinicke, EStG , 18. Aufl. 1999, § 4 Anm. 570).
  • FG Hamburg, 26.04.1996 - I 37/95

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den

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  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 289/98

    Vorsteuerabzug aus erstatteten pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich

  • FG Thüringen, 21.06.1995 - I 150/94

    Abgrenzung Fahrertätigkeit und Dienstreise; Definition von Dienstreise;

  • FG Münster, 06.05.2003 - 6 K 2663/02

    Verpflegungsmehraufwendungen

  • LAG Köln, 18.03.2015 - 11 TaBV 44/14

    Umfang des Ersatzes von Reiseaufwendungen von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats

  • FG München, 04.11.1997 - 16 K 3116/92

    Dreimonatsfrist bei auf Baustellen eingesetzten Architekten

  • BFH, 27.10.1997 - V B 151/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95

    Selbständigkeit von Kraftfahrern im Transportgewerbe

  • FG Münster, 21.11.1997 - 11 K 3585/96

    Hotelzimmer als Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 01.03.1996 - VI R 81/95

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten

  • FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 740/98

    Pauschalierter Vorsteuerabzug bei Dienstreisen und Geschäftsreisen

  • BFH, 04.07.1995 - V B 49/95

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93

    Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers bei Ausübung

  • BFH, 03.03.1998 - VI B 234/97
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2000 - 2 V 86/00

    Wohnungsbegriff i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG; Ermittlung der

  • FG Niedersachsen, 02.04.1998 - V 276/95

    Pauschalierter Vorsteuerabzug für Übernachtungskosten und Verpflegungkosten eines

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.1997 - 2 K 205/96

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten in Höhe gesetzlich geregelter Pauschbeträge pro

  • FG Hamburg, 12.01.1995 - I 147/93

    Fiktive Aufwendungen für Gemeinschaftsverpflegung als Werbungskosten

  • FG Düsseldorf, 18.12.1997 - 1 K 5485/93

    Umsatzsteuerpflicht für Aufwendungen für die Gartenpflege bei

  • FG Niedersachsen, 19.01.1995 - II 200/93

    Geltendmachung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten

  • FG Münster, 23.10.1997 - 8 K 1625/94
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1995 - 1 K 2410/94

    Lohnsteuer; Verpflegungsmehraufwendungen einer Flugbegleiterin

  • FG Hamburg, 06.04.1994 - I 222/92

    Lohnsteuer; Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit eines Barkassenführers

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