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   BFH, 28.07.1998 - VIII R 87/94   

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https://dejure.org/1998,3084
BFH, 28.07.1998 - VIII R 87/94 (https://dejure.org/1998,3084)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1998 - VIII R 87/94 (https://dejure.org/1998,3084)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - VIII R 87/94 (https://dejure.org/1998,3084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    StrbEG § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten - Strafbefreiende Erklärung - Absehen von Steuerfestsetzung - Anwendbarkeit einer Begünstigungsnorm

  • Judicialis

    StrbEG § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4; ; StrbEG § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbefreiende Erklärung nach dem StrbEG durch Erben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrbEG § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3
    Einkommensteuer/Steueramnestie: Kapitaleinkünfte - Ahndungsfreiheit durch strafbefreiende Erklärung (bis 31.12.1990) - Auswirkung im Fall der Zusammenveranlagung und bei Gesamtrechtsnachfolge - Absehen von der Steuerfestsetzung bei fehlender Anzeigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StrbEG § 2 Abs 1, StrbEG § 1 Abs 1
    Steueramnestie; Strafbefreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 396
  • BB 1998, 2463
  • BB 1999, 195
  • DB 1998, 2451
  • BStBl II 1998, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 24.03.1999 - II R 34/97

    Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben

    Diese Anzeigepflichten gingen nämlich ins Leere, weil das Vermögen im Ausland angelegt war und das Testament keine Angaben zum Vermögen enthielt (vgl. zur Bedeutung der Anzeigepflichten als Erkenntnisquelle: BFH-Urteil vom 28. Juli 1998 VIII R 87/94, BFHE 186, 396, BStBl II 1998, 777).
  • BFH, 09.03.1999 - VIII R 24/97

    Auslandskapitalvermögen; Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 3 StrbEG

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1998 VIII R 87/94 (BFHE 186, 396, BStBl II 1998, 777, unter II. 1. b, aa, 3. Abs. der Gründe) ausgeführt hat, ist der Wortlaut dieser Regelung insoweit zu weit geraten und bedarf deshalb der teleologischen Einschränkung, als von ihm auch solche Konstellationen erfaßt werden, in welchen Erbfälle mangels Bestehens von Anzeigepflichten Dritter schon in abstracto nicht zur Aufdeckung des steuererheblichen Sachverhalts führen können.

    Die nach vorstehender Maßgabe gebotene teleologische Einschränkung des § 2 Abs. 1 Satz 3 StrbEG, die im übrigen auch das dem Verfahren VIII R 87/94 (Urteil in BFHE 186, 396, BStBl II 1998, 777) beigetretene Bundesministerium der Finanzen (BMF) befürwortet hatte, ergibt sich insbesondere aus folgenden Erwägungen:.

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