Rechtsprechung
BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EGV Art. 12, Art. 18 Abs. 1, Art. 234; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EGV Art. 12, Art. 18 Abs. 1, Art. 234; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1
- Judicialis
EGV Art. 12; ; EGV Art. 18 Abs. 1; ; EGV Art. 234; ; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Realsplittung bei Unterhaltsempfänger in Österreich
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Versagung des Realsplitting bei Wohnsitz des Zahlungsempfängers in Österreich europarechtswidrig? ? Verstoß gegen Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit, hilfsweise Grundfreiheit der Freizügigkeit? ? Vorlage an EuGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Unterhalt an im Ausland lebenden Ex-Ehepartner
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unbeschränkte Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen, unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten; Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt eines geschiedenen Ehegatten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union; ...
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen ins Ausland
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 202, 570
- FamRZ 2003, 1747 (Ls.)
- BB 2003, 2222
- BB 2004, 320
- DB 2003, 2315
- BStBl 2003, 851
- BStBl II 2003, 851
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.12.2002 - C-324/00
Lankhorst-Hohorst
Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
Erforderlich ist zudem, dass die Maßnahme zur Erreichung des fraglichen Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 C-324/00, EuGHE I 2002, 11779, Der Betrieb --DB- 2002, 2690 - Lankhorst-Hohorst, m.w.N.).Der Gedanke der Kohärenz von Steuerregelungen greift nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH aber nur, wenn es sich um ein und denselben Steuerpflichtigen handelt (EuGH-Urteil in EuGHE I 2002, 11779, DB 2002, 2690, Rdnr. 40 f.).
- EuGH, 26.10.1999 - C-294/97
Eurowings Luftverkehr
Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
So hat der EuGH in dem Urteil vom 26. Oktober 1999 C-294/97 (EuGHE I 1999, 7447 - Eurowings in Rz. 42) ausdrücklich ausgeführt: "Wie der Bundesfinanzhof in einem vom vorlegenden Gericht erwähnten Beschluß vom 30. Dezember 1996 ausgeführt hat, kann nämlich ein bloß mittelbarer Zusammenhang zwischen einem Steuervorteil für einen Steuerpflichtigen wie der fehlenden Hinzurechnungspflicht bei Unternehmen, die Wirtschaftsgüter bei in Deutschland ansässigen Vermietern mieten, und einem Steuernachteil für einen anderen Steuerpflichtigen wie der Belastung dieser Vermieter mit der Gewerbesteuer es nicht rechtfertigen, daß deutsche Unternehmen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie Wirtschaftsgüter von in Deutschland oder von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Vermietern mieten.". - EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot
Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese haben aber ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben und müssen sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 C-385/00, EuGHE I 2002, 11819, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2003, 150, Rdnr. 75 - de Groot). - BFH, 17.12.1997 - I B 108/97
Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung
Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
Art. 18 EGV schütze nicht nur die freie Bewegung, sondern auch die Wohnsitznahme (a.A. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I B 108/97, BFHE 185, 30, BStBl II 1998, 558). - FG München, 20.02.2002 - 9 K 3683/99
Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers in österreich; …
Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 528 veröffentlicht.
- FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 5 K 1105/05
Keine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bei einer …
Denn die so genannte Inländerdiskriminierung wird vom Regelungsgehalt des EG-Vertrags nicht erfasst; grundsätzlich ist die Möglichkeit der Schlechterstellung eigener Staatsangehöriger europarechtlich nicht ausgeschlossen (BFH, Urteil vom 22.7.2003, XI R 5/02, BStBl II 2003, 851). - FG Köln, 07.11.2007 - 14 K 4225/06
Ansehung von Unterhaltsleistungen eines dauernd getrennt lebenden Ehegatten als …
Der Teil des Einkommens, der zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten verwendet wird, wird dem anderen Ehegatten zugerechnet; es besteht eine unmittelbare Beziehung zwischen Steuerentlastung beim Verpflichteten und Steuerbelastung beim Empfänger (EuGH-Vorlage des BFH vom 22. Juli 2003 XI R 5/02, BFHE 202, 570, BStBl II 2003, 851; vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1986 IX R 4/83, BFHE 146, 403, BStBl II 1986, 603). - FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04
Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei …
a) Das Gleichheitsgebot ist auf den vorliegenden Fall anwendbar, da die vom Kläger vorgebrachte "Inländerdiskriminierung" unter diesen Tatbestand zu subsumieren ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22.07.2003 - XI R 5/02, BStBl II 2003, 851). - FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2003 - 4 K 2730/00
Begrenzter Abzug von Unterhaltsleistungen an in den Niederlanden wohnhaft …
Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zum EuGH vom 22. Juli 2003 ( XI R 5/02 , DStRE 2003, 1311 bzw. DStR 2003, 1783 [BFH 22.07.2003 - XI R 5/02] ) gebietet im Streitfall nicht die Zulassung der Revision.