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   BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U   

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https://dejure.org/1960,1844
BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U (https://dejure.org/1960,1844)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1960 - IV 350/59 U (https://dejure.org/1960,1844)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - IV 350/59 U (https://dejure.org/1960,1844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine steuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 307
  • DB 1960, 1055
  • BStBl III 1960, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.07.1959 - IV 99/58 U

    Vorraussetzungen zur Anerkennung einer vertraglichen Festlegung und tatsächlichen

    Auszug aus BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U
    Auch der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung in seinem Urteil IV 99/58 U vom 9. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 329, Slg. Bd. 69 S. 175) in ihren Grundsätzen beigetreten.

    An den bislang von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wie sie insbesondere auch in der erwähnten Entscheidung des Senats IV 99/58 U vom 9. Juli 1959 zum Ausdruck gebracht worden sind, hält der Senat auch weiterhin fest.

    Bei Prüfung des Sachverhalts unter diesen Gesichtspunkten ergibt sich danach folgendes: Im Urteil IV 99/58 U vom 9. Juli 1959 ist ausgeführt, daß ein Arbeitsvertrag die Vereinbarung über die Höhe der zu zahlenden Vergütung enthalten müsse.

    Das aber ist, wie sich aus dem Urteil des Senats IV 99/58 U vom 9. Juli 1959 (a.a.O.) ergibt, unabdingbare Voraussetzung, wenn überhaupt die Möglichkeit der Anerkennung eines steuerlich wirksamen Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten in Betracht kommen soll.

  • BFH, 19.02.1960 - I 170/59 S

    Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine

    Auszug aus BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage ist zuletzt im Urteil I 170/59 S vom 19. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 159, Slg. Bd. 70 S. 422) nochmals zusammengefaßt und erläutert worden.

    In der erwähnten Entscheidung I 170/59 S hat der I. Senat nochmals betont, daß der mitarbeitende Ehegatte im Betrieb die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer einnehmen müsse, wenn überhaupt ein Arbeitsverhältnis anerkannt werden solle.

    Das folgt aber nicht etwa daraus, daß die Rechtsprechung die rechtliche Möglichkeit eines Arbeitsverhältnisses unter Ehegatten schlechthin aus Rechtsgründen verneint hätte - wie die Aufführung der Rechtsprechung im Urteil I 170/59 S ergibt, ist das Gegenteil der Fall -, sondern daraus, daß die Prüfung des jeweils zur Entscheidung stehenden Sachverhalts ergab, daß entweder klare eindeutige Vereinbarungen nicht oder nur rückwirkend getroffen worden waren oder daß es am Nachweis der tatsächlichen Durchführung solcher Vereinbarung mangelte und daß aus diesen Gründen der steuerlichen Auswirkung solcher Verträge die Anerkennung versagt werden mußte.

    Der Senat hat weiter geprüft, ob dem Antrag des Bg. etwa aus dem Gesichtspunkt entsprochen werden könnte, daß das Verhältnis der Ehegatten zueinander als ein mitunternehmerähnliches im Sinne des Urteils I 170/59 S vom 19. Februar 1960 (a.a.O.) anzusehen ist.

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U
    Wie dort ausgeführt, stimmt mit dieser Rechtsprechung auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 23/57, 1 BvL 34/57 vom 14. April 1959 (BStBl 1959 I S. 204) überein.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U
    Die Prüfung der Rb. ergibt folgendes: Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitsverhältnisse (Dienstverträge) zwischen Ehegatten mit steuerlicher Wirkung anerkannt werden können, hat seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 (BStBl 1957 I S. 193), durch den § 26 EStG alter Fassung als mit dem Grundgesetz (GG) nicht vereinbar für nichtig erklärt worden ist, den Gesetzgeber, die Rechtsprechung, die Verwaltung und die Fachliteratur eingehend beschäftigt.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Die Nichtanerkennung der Arbeitsverträge in dem hier entschiedenen Einzelfall beruht vielmehr auf den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die der Bundesfinanzhof im Hinblick auf den besonderen Charakter, die besondere Prägung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten entwickelt und durch die er die Möglichkeit steuerlicher Berücksichtigung solcher Verträge so sehr eingeschränkt hat, daß sie "kaum jemals" (BFHE 71, 307 [310]) praktisch werden kann.
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