Rechtsprechung
BFH, 09.03.1962 - I 192/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 523
- DB 1962, 558
- BStBl III 1962, 195
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.10.1960 - VI 100/59 U
Aufteilung von Aufwendungen für Handwerkerarbeiten an einem Gebäude in …
Auszug aus BFH, 09.03.1962 - I 192/61 U
Wenn der Bundesfinanzhof im Urteil VI 100/59 U vom 14. Oktober 1960 (BStBl 1960 III S. 493, Slg. Bd. 71 S. 653) für solche Fälle eine einheitliche Baumaßnahme und demzufolge eine einheitliche steuerliche Beurteilung annehme, so könne dem jedoch für den Streitfall nicht gefolgt werden.Besonderheiten ergeben sich dann noch bei den sogenannten anschaffungsnahen Grundstückskosten (vgl. zu vorstehendem das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 100/59 U, a.a.O., und die dort angeführte Rechtsprechung).
Mit der Frage, ob Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand gleichzeitig nebeneinander anfallen können, hat der Bundesfinanzhof sich zuletzt in der genannten Entscheidung VI 100/59 U befaßt.
Der Senat stimmt in dieser Frage mit den Grundsätzen des Urteils VI 100/59 U überein.
- BFH, 14.01.1960 - IV 96/58 U
Aufwendungen für Baumaßnahmen als Herstellungskosten - Begriff der sofort …
Auszug aus BFH, 09.03.1962 - I 192/61 U
Es handelt sich damit um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang, der auch steuerlich einheitlich beurteilt werden muß (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 96/58 U vom 15. Oktober 1959/14. Januar 1960, BStBl 1960 III S. 136, Slg. Bd. 70 S. 360).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen - die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können - bautechnisch ineinandergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195). - BFH, 27.09.2001 - X R 55/98
Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
Dabei kann ein solcher Zusammenhang, wie unter 1. b) ausgeführt, nicht schon allein aufgrund einer Funktionsänderung der umgebauten Räume, sondern nur aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeit der einzelnen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Herstellungsaufwendungen angenommen werden, also nur dann, wenn die Erhaltungsarbeiten Vorbedingung für die Herstellungsarbeiten waren oder durch bestimmte Herstellungskosten veranlasst (verursacht) worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195; BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 1443, 1444). - BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94
Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den …
Ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne besteht, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, 460), d. h., wenn die eine Baumaßnahme durch die andere bedingt ist (BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195).
- BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94
Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils …
Ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen - die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können - bautechnisch ineinandergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195).Ein solcher Zusammenhang kann auch zwischen in verschiedenen Stockwerken ausgeführten Arbeiten bestehen, wenn diese Arbeiten bautechnisch ineinandergreifen (vgl. BFH in BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 2/94
Herstellungskosten
Ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen - die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können - bautechnisch ineinandergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195). - BFH, 03.12.1964 - IV 358/62 U
Einordnung der Aufwendungen zur Ausbesserung und Verstärkung der Fundamente und …
Das gelte auch für den Fall, in dem neben der Errichtung eines Erweiterungsbaues Arbeiten an dem alten Betriebsgebäude durchgeführt würden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 192/61 U vom 9. März 1962, BStBl 1962 III S. 195, Slg. Bd. 74 S. 523).Daß alle Maßnahmen zur Standsicherung des alten Gebäudes auch unabhängig von der Errichtung des Erweiterungsbaues erforderlich gewesen seien, habe keine Bedeutung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 192/61 U).
Der Auffassung des Finanzgerichts, daß es sich bei dem Bauvorhaben zur Standsicherung des alten Gebäudes und bei der Errichtung des neuen Betriebsgebäudes sowie dem Bauvorhaben zur Verbindung beider Gebäude um eine einheitliche Baumaßnahme im Sinne des Urteils I 192/61 U handle, kann nicht zugestimmt werden.
- BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71
Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten - …
Das Vorhandensein der einheitlichen Baumaßnahme, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung ihrer Kosten nach den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung ausschließe (Hinweis auf Urteil des BFH vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195), so begründete die Vorinstanz ihre Entscheidung, lasse die einfach rechnerisch vorgenommene Aussonderung einzelner Beträge als Modernisierungsaufwand i. S. von § 82 a EStDV zwecks gesonderter Abschreibung bzw. als sofort abzugsfähiger Reparaturkosten nicht zu.Fallen Aufwendungen an, die für sich betrachtet teilweise Herstellungsaufwand, teilweise Erhaltungsaufwand sind, so ist Herstellungsaufwand bei allen Aufwendungen anzunehmen, die mit der Baumaßnahme in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen (BFH-Entscheidung vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195).
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19
Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger …
Ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne besteht, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632; BFH…, Urteil vom 27. September 2001 - X R 55/98 -, BFH/NV 2002, 627) d.h., wenn die eine Baumaßnahme durch die andere bedingt ist (BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BStBl III 1962, 195). - FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00
Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei …
Ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne besteht, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 ), d.h., wenn die eine Baumaßnahme durch die andere bedingt ist (BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 192/61 U, BStBl III 1962, 195). - BFH, 14.06.2000 - X B 101/99
Abgrenzung Herstellungs-/Erhaltungsaufwand bei Dacherneuerung
Die Kläger machen eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der BFH-Rechtsprechung lediglich mit der Begründung geltend, das FG werte den zugrunde liegenden Sachverhalt falsch und unterscheide in Abweichung von den BFH-Urteilen vom 9. März 1962 I 192/61 U (BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195), vom 16. Juli 1996 IX R 34/94 (BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) sowie vom 17. Juni 1997 IX R 30/95 (BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802) nicht zwischen Dachgeschossausbau und Dacherneuerung. - BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
Deutsche Bundesbahn - Herstellungskosten - Umrüstung von Eisenbahnwaggons - …
- BFH, 02.08.1983 - VIII R 104/79
Voraussetzung der erhöhten Absetzungen - Bauarbeit - Erhaltungsaufwand
- FG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 K 513/03
Für Investitionszulage maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten bei …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2014 - 6 K 1326/11
Berücksichtigung von Umbaukosten einer zahnärztlichen Praxis als nachträgliche …
- BFH, 22.02.1973 - VIII R 72/68
Hohe Aufwendungen auf ein Gebäude nach der Anschaffung
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 237/99
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei grundlegender Überholung nicht mehr …
- FG München, 09.05.2000 - 13 K 1391/96
Erfassung eines Grundstücks in einer Ergänzungsbilanz als Sonderbetriebsvermögen
- BFH, 05.11.1985 - IX R 42/81
Voraussetzungen für das Vorliegen von Herstellungskosten
- FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 378/92
Einkommensteuer; keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Erfüllung …