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   BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06   

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https://dejure.org/2007,1559
BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06 (https://dejure.org/2007,1559)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - IX ZB 234/06 (https://dejure.org/2007,1559)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 234/06 (https://dejure.org/2007,1559)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschaltung eines gewerblichen Verwerters für die Verwertung von Mobiliarvermögen auf Kosten der Masse; Ansehung einer Verwertung als Sonderaufgabe eines Insolvenzverwalters; Abzug bei der Verwaltervergütung durch eine Auslagerung der Verwertung; Vornahme eines ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verwertung von Mobiliarvermögen als Regelaufgabe oder Sonderaufgabe des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 63; ; InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. a; ; InsVV § 3 Abs. 2; ; InsVV § 4 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der gewerblichen Verwertung von Mobiliarvermögen; Erhöhung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters für die Erledigung von Regelaufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwertung von Mobiliarvermögen keine Sonderaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 662 (Ls.)
  • ZIP 2007, 2323
  • MDR 2008, 231
  • NZI 2008, 15
  • NZI 2008, 38
  • WM 2007, 2389
  • BB 2007, 2705
  • Rpfleger 2008, 96
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06
    Grundsätzlich gehört die Verwertung zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 4 InsVV Rn. 14; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO § 4 InsVV Rn. 41; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 191).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06
    Da das Rechtsmittel des weiteren Beteiligten zu einer Erhöhung der festzusetzenden Regelvergütung führen kann, wird nach der Zurückverweisung auch die - von der Rechtsbeschwerde außerdem angestrebte - Anpassung des nach § 8 Abs. 3 InsVV in Anspruch genommenen pauschalen Auslagenersatzes zu prüfen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, ZIP 2007, 188, 189 r. Sp.).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06
    c) Das Landgericht wird sich deshalb mit den Fragen, ob die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten einen erheblichen Teil der Tätigkeit des weiteren Beteiligten ausgemacht hat (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41 f) und ob ein entsprechender Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV angefallen ist, erneut befassen müssen.
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 108/05

    Bindung an die Anträge im vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06
    Damit hat es verkannt, dass auch die Erledigung von Regelaufgaben, die besondere Anforderungen an den Insolvenzverwalter stellt und ihn außergewöhnlich belastet, zu einer Erhöhung der Regelvergütung führen kann (BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 108/05, NZI 2007, 45; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung 4. Aufl. § 2 Rn. 24, § 4 Rn. 30; Keller, aaO).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 62/15

    Insolvenzverwaltervergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    cc) Für die Abgrenzung der allgemeinen Geschäftsaufgabe von der besonderen Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV ist entscheidend, ob sie der Verwalter selbst nicht, nur unzureichend oder mit wesentlich ungünstigeren Erfolgsaussichten als ein hierauf spezialisierter Fachmann wahrnehmen könnte (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323 Rn. 8 f; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 30 jeweils für die Verwertung von Massegegenständen).

    Folglich müsste, wären die Kosten des Gläubigerinformationssystems als aus der Masse zu bezahlender Sonderaufwand anzuerkennen, stets ein Abschlag auf die Regelvergütung nach § 3 Abs. 2 InsVV vorgenommen werden, weil der Verwalter dann von dem normalerweise ohne dieses System zu leistenden Aufwand für die Erledigung von Auskunftsersuchen auf manuellem Weg erheblich entlastet, die Erfüllung einer Regelaufgabe also wegfallen oder wesentlich erleichtert würde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323 Rn. 12).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Sie kann aber als Sonderaufgabe angesehen werden, wenn sie von dem Insolvenzverwalter nicht oder nur unzureichend bzw. mit wesentlichen ungünstigeren Erfolgsaussichten als von einem hierauf spezialisierten Fachmann vorgenommen werden kann (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323 Rn. 8 f).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Hingegen kann im Einzelfall eine erhebliche Befassung vorliegen, wenn der vorläufige Verwalter in aufwändiger Weise die Reichweite der Zubehörhaftung prüft und hierbei schwierige Rechtsfragen auftreten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323 Rn. 14 f).
  • LG Erfurt, 22.01.2010 - 1 T 480/09

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der

    Insofern ist darauf abzustellen, ob der Verwalter durch die Bearbeitung tatsächlich über das gewöhnliche Maß in Anspruch genommen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323ff.; vom 28.09.2006 - IX ZB 230/05, ZIP 2006, 1160ff.).

    Sind hingegen nur wenige Gegenstände zu verwerten, deren Veräußerung auch einem Laien geläufig ist - etwa Kraftfahrzeuge in geringer Zahl - wird die Einschaltung eines gewerblichen Verwerters in der Regel ausscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323ff.).

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

    Der in der Bestimmung des § 3 Abs. 2 Buchstabe b InsVV enthaltene Rechtsgedanke mag zwar dem Grunde nach für die Bewertung der vorliegenden Konstellation als Maßstab in Erwägung zu ziehen sein (vgl. zu dem Fall der Beauftragung eines gewerbsmäßigen Verwerters BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 234/06, ZIP 2007, 2323 Rn. 12; Haarmeyer/Mock, aaO Rn. 114).
  • LG Duisburg, 14.09.2016 - 7 T 24/16

    Festsetzung der Vergütung inklusive Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger

    Die Kammer verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass auch für die Erledigung einer Regelaufgabe ein Zuschlag gewährt werden kann, wenn diese den Verwalter außergewöhnlich belastet (BGH NZI 2008, 38).
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