Rechtsprechung
BGH, 17.06.1992 - StB 11/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR GVG § 24 Abs. 1 Bedeutung 1
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach § …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1992 - StB 30/91
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "werben" im Tatbestand des Werbens für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
Dieser Umstand hebt den Fall deutlich aus der Masse der Strafverfahren heraus, die dieselben Tatbestände betreffen (BVerfGE 9, 223, 230; BGHR GVG § 24 Abs. 1 Bedeutung 1). - BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00
Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …
Von besonderer Bedeutung ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, etwa wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Auswirkungen der Straftat, wegen der Erhöhung des Unrechtsgehalts durch die hervorragende Stellung des Beschuldigten oder Verletzten aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGHR GVG § 24 Bedeutung 1) oder wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsame Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglicht werden soll (BGHSt 43, 53). - LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22
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Von besonderer Bedeutung ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, etwa wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Auswirkungen der Straftat, wegen der Erhöhung des Unrechtsgehalts durch die hervorragende Stellung des Beschuldigten oder des Verletzten aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGH, Beschl. v. 17.06.1992, Az. StB 11/92, juris).