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BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Prüfung der Voraussetzungen für die Anordnung einer Maßregel - "Aufrechterhaltung" einer Maßregel ohne eigene Sachprüfung - Bestimmung einer einheitlichen Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei …
Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87
Dabei wird auch zu beachten sein, daß bei der Bestimmung der neuen - einheitlichen - Jugendstrafe die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen sind und daß es fehlerhaft wäre, die früher erkannte Einheitsstrafe lediglich rechnerisch zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82 - bei Böhm NStZ 1983, 448, 449;… Brunner JGG, 8. Aufl. § 31 Rdn. 11, 12). - BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87
Dabei wird auch zu beachten sein, daß bei der Bestimmung der neuen - einheitlichen - Jugendstrafe die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen sind und daß es fehlerhaft wäre, die früher erkannte Einheitsstrafe lediglich rechnerisch zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82 - bei Böhm NStZ 1983, 448, 449;… Brunner JGG, 8. Aufl. § 31 Rdn. 11, 12).
- BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung …
Der die Entscheidung einbeziehende Tatrichter hat deshalb die Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel neu zu prüfen und sie gegebenenfalls neu festzusetzen (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 4 StR 577/87, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1). - BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
Dieser Beschluß genügt zwar nicht den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die nachträgliche einheitliche Rechtsfolgenbemessung im jugendgerichtlichen Verfahren, weil er keine hinreichende eigene Begründung der Einheitsjugendstrafe und der Maßregelentscheidung enthält (vgl. hierzu BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1 und 7; BGH Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 4 StR 25/96 - und 20. März 1996 - 3 StR 10/96) und die Unterbringungsanordnung lediglich aufrecht erhält.Das gilt auch für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1;… Brunner JGG 9. Auflage § 31 Rdn. 17;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Auflage § 31 Rdn. 34;… Ostendorf JGG 2. Auflage § 31 Rdn. 32).
- BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer …
Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
- BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96
Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues …
Der zur Verhängung einer einheitlichen Rechtsfolge berufene Richter muß diese daher vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch bestimmen (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 5, 7). - BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92
Rauschgift - Rauschgiftgeschäft - Freundschaft - Kokain - Größenordnung des …
Der neu entscheidende Tatrichter wird im Falle einer erneuten Verurteilung zu Jugendstrafe und einer Einbeziehung der früheren Verurteilung nach § 31 Abs. 2 JGG zu beachten haben, daß die bereits abgeurteilte und die neue Tat insgesamt zu bewerten sind und die einheitliche Jugendstrafe ohne Bindung an den früheren Strafausspruch neu festzusetzen ist (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1 bis 5; Strafzumessung 1). - BGH, 26.04.1995 - 3 StR 159/95
Rechtsfolge - Rechtsfolgenbemessung - Jugendstrafe - Sanktionen
Zwar hat die Jugendkammer bei der im übrigen rechtsfehlerfreien Bemessung der Einheitsjugendstrafe nicht bedacht, daß die Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG anders als die nach § 55 Abs. 1 StGB nicht lediglich die früher verhängten Sanktionen, sondern die Urteile insgesamt mit der Folge erfaßt, daß die in diesen Entscheidungen ausgesprochenen Rechtsfolgen entfallen, als wären sie nie ergangen, und daß nunmehr eine neue selbständige und zusammenfassende Würdigung aller Straftaten zu erfolgen hat (vgl. BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1 bis 3, 7). - BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93
Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch …
Die Jugendkammer hat übersehen oder verkannt, daß mit der Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Mönchengladbach die in dieser Entscheidung verhängten Rechtsfolgen entfielen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (vgl. BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1;… Brunner, JGG 9. Aufl. § 31 Rdn. 17). - BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
Anforderungen an die Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Einbeziehung …
Dazu sind die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2 und Strafzumessung 1; BGH StV 1989, 545). - BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung
Bei der Festsetzung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG sind vielmehr die einzelnen früheren "Urteile", auch soweit zwischenzeitlich bereits Einbeziehungen vorgenommen worden waren (vgl. BGHSt 16, 335, 337), in der Weise zu berücksichtigen, daß alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewertet und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion gemacht werden (…BGHSt a.a.O.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1 bis 3). - BGH, 05.07.1990 - 1 StR 320/90
Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen - Nichtwürdigung der Gesamtheit …
Demgemäß ist nicht das frühere Urteil, sondern fälschlich nur die damals ergangene Strafe einbezogen worden (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1-3, Strafzumessung 1; BGH bei Böhm NStZ 1983, 448, 449).