Rechtsprechung
BGH, 23.07.1986 - 2 StR 371/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines minder schweren Falls beim Gehilfen allein wegen der Schwere der Haupttat - Erforderlichkeit der gesonderten Überprüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei jedem Tatbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.02.2003 - 5 StR 402/02
Waffe im technischen Sinne (Springmesser); Strafzumessung bei Gehilfen / Beihilfe
Bei einem Gehilfen hängt das Ergebnis dieser Prüfung vor allem von dem Gewicht der Beihilfehandlung ab, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gehilfe 1, 2;… BGHR StGB § 250 Abs. 2 Beihilfe 1;… vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 46 Rdn. 105 m.w.N.). - BGH, 20.11.2001 - 4 StR 414/01
Minder schwerer Fall bei der Beihilfe
Bei einem Gehilfen hängt das Ergebnis dieser Prüfung vor allem von dem Gewicht der Beihilfehandlung ab, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gehilfe 1, 2;… BGHR StGB § 250 Abs. 2 Beihilfe 1;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 105 m.w.N.). - BGH, 14.07.1993 - 5 StR 357/93
Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles - Berücksichtigung von …
Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1, 2; BGH Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91 - und vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 -).