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BGH, 08.01.1987 - 4 StR 545/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Zurechung der Abwehrbewegung eines Opfers als bedingter Verletzungsvorsatz - Mangelnde gerichtliche Feststellungen zum inneren Tatbestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 3
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60
Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …
Auszug aus BGH, 08.01.1987 - 4 StR 545/86
Dieser hätte im übrigen auch deswegen nicht bestehenbleiben können, weil das Landgericht von einem unrichtigen Strafrahmen ausgegangen ist: Der dem Angeklagten bei der Gesamtstrafenbildung durch das Amtsgericht Hamburg-Altona im Urteil vom 17. Dezember 1985 gewährte Vorteil (Gesamtstrafe von zehn Monaten aus den Einzelstrafen von fünf und zweimal vier Monaten sowie einem Monat) durfte ihm bei der hier erfolgten nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht wieder genommen werden (BGHSt 15, 164, 166). - BGH, 10.10.1985 - 4 StR 479/85
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an die Rüge der …
Auszug aus BGH, 08.01.1987 - 4 StR 545/86
Hieraus war die Willensrichtung des Angeklagten nicht eindeutig zu entnehmen, so daß es weiterer Feststellungen zum inneren Tatbestand bedurft hätte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 479/85). - BGH, 18.11.1986 - 4 StR 603/86
Wirkungen einer nicht widerlegten Einlassungen des Angeklagten auf die …
Auszug aus BGH, 08.01.1987 - 4 StR 545/86
Aus diesem (objektiven) Geschehen allein konnte - entgegen der Ansicht der Strafkammer (UA 22) - noch nicht auf einen bedingten Verletzungsvorsatz des Angeklagten geschlossen werden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. November 1986 - 4 StR 603/86).
- BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung; …
Aus diesem objektiven Geschehen allein kann nicht auf einen bedingten Körperverletzungsvorsatz des Angeklagten, den dieser in Abrede gestellt hat (UA 17), geschlossen werden (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 3).