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   BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91   

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https://dejure.org/1992,8190
BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91 (https://dejure.org/1992,8190)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1992 - 2 StR 602/91 (https://dejure.org/1992,8190)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 2 StR 602/91 (https://dejure.org/1992,8190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik Deutschland - Grundsatz der Anwendbarkeit der milderen Rechtsordnung nach den Übergangsvorschriften des Einigungsvertrages - Unzulässige Vermischung von Gesichtspunkten aus verschiedenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91
    Nach § 2 StGB ist ein Gesamtvergleich im Wege der strikten Alternativität und keine stufenweise Prüfung der beiden Rechtsordnungen vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1242; BGHSt 20, 22, 28, 30; 24, 94, 97; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 3; BGH, Beschl. v. 25. Februar 1992 - 5 StR 36/92).
  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91

    Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr

    Auszug aus BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91
    Eine derartige Prüfung war für die Bestimmung des gemäß § 18 Abs. 1 JGG anzuwendenden Strafrahmens geboten (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 5).
  • BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80

    Bemessungskriterien für Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91
    Bedenken könnten allenfalls bestehen, wenn das Bezirksgericht bei der Bewertung der Tat nach Jugendstrafrecht von einer gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafdrohung des § 117 StGB-DDR ausgegangen wäre (vgl. BGH StV 1981, 26), denn dies würde zu einer unzulässigen Vermischung von Gesichtspunkten aus verschiedenen Strafgesetzbüchern führen.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 36/92

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Auszug aus BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91
    Nach § 2 StGB ist ein Gesamtvergleich im Wege der strikten Alternativität und keine stufenweise Prüfung der beiden Rechtsordnungen vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1242; BGHSt 20, 22, 28, 30; 24, 94, 97; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 3; BGH, Beschl. v. 25. Februar 1992 - 5 StR 36/92).
  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 461/17

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung am maßgeblichen Erziehungszweck);

    Dies hat zur Folge, dass für den zur Tatzeit jugendlichen Angeklagten von dem Strafrahmen des § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG (sechs Monate bis fünf Jahre) und nicht - wie von der Kammer angenommen - von der Strafrahmenobergrenze des § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG (bis zehn Jahre) auszugehen ist (vgl. BGH Urteil vom 17. Juni 1992 - 2 StR 602/91, BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 6 mwN).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straftat zu Zeiten der

    Auch sonst ist eine Einhaltung des Grundsatzes strikter Alternativität nicht durchgängig möglich (vgl. zur Sanktionsfindung bei mehreren Taten: BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 13; zur Anwendung des JGG neben DDR-Strafrecht: BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 6, Gesetzesänderung 5).
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