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   BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87   

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https://dejure.org/1987,5366
BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87 (https://dejure.org/1987,5366)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1987 - 1 StR 270/87 (https://dejure.org/1987,5366)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 1 StR 270/87 (https://dejure.org/1987,5366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ausführungen des Tatrichters zur Frage der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 5
  • StV 1988, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87
    Sollte das Landgericht der Auffassung gewesen sein, bereits darin sei eine Belastungssituation zu sehen, die ausreichte, das Steuerungsvermögen des Angeklagten erheblich zu beeinträchtigen, dann wäre es rechtsfehlerhaft, die positive Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB allein mit dem Hinweis auf die "geplante und überlegte Tatausführung" (UA S. 74) auszuschließen (vgl. BGHSt 34, 22, 26 m.w.N., ständige Rspr).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87
    War er von Anfang an entschlossen, den Mord so, wie er ihn ausgeführt hat, zu begehen, wäre kein Raum für die Anwendung des § 21 StGB unter dem Gesichtspunkt, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Verlauf des Tatgeschehens lasse sich nicht ausschließen (BGHSt 21, 381 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87
    Für die erneute Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Senat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt für den Fall, daß § 21 StGB anzuwenden ist, die Bedenken der Revision gegen eine Strafmilderung nicht teilt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 7).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87
    Diese ohne konkreten Bezug zu der begangenen Tat gezogene allgemeine Schlußfolgerung reicht nicht aus (BGH NJW 1983, 350 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schwere andere seelische Abartigkeit (erforderliche

    Weder das Fehlen eines nachvollziehbaren Tatmotivs noch die aktuelle Belastungssituation des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 21 - Seelische Abartigkeit 5) noch seine auffälligen Reaktionen anläßlich zweier Festnahmen (UA S. 10, 18) wurden in die Prüfung einbezogen.
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