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   BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86   

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https://dejure.org/1986,2297
BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86 (https://dejure.org/1986,2297)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1986 - 2 StR 307/86 (https://dejure.org/1986,2297)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1986 - 2 StR 307/86 (https://dejure.org/1986,2297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der Brutalität - Verminderung des Bewusstseins der Ausnutzung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers - Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer erheblichen Verminderung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 2
  • StV 1987, 296
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
    Eine starke Erregung kann den Täter an dem Bewußtsein hindern, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muß sich der Tatrichter in aller Regel mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr., u.a. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84 - Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 177/84).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist

    Auszug aus BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
    Ferner weist der Senat darauf hin, daß entgegen der Ansicht des Landgerichts kein Erfahrungssatz des Inhalts besteht, eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens verringere die Schuld nicht so stark wie die fehlende Unrechtseinsicht infolge verminderter Einsichtsfähigkeit (BGH NStZ 1985, 357).
  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 145/84

    Gedankliche Beherrschung und willensmäßige Steuerung gefühlsmäßiger und

    Auszug aus BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muß sich der Tatrichter in aller Regel mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr., u.a. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84 - Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 177/84).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muß sich der Tatrichter in aller Regel mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr., u.a. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84 - Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 177/84).
  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 642/85
    Auszug aus BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
    Eine starke Erregung kann den Täter an dem Bewußtsein hindern, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Das gilt zumal dann, wenn eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Spielen bei der Tat - wie hier - gefühlsmäßige Regungen eine Rolle, so muß sich der Tatrichter mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGHSt 28, 210, 212: BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2; Lackner/Kühl aaO § 211 Rdn. 5b m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    War der Angeklagte infolge seines geistig-seelischen Zustandes nicht in der Lage, seine gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, so dürfen sie ihm bei der Prüfung der Mordmerkmale nicht angelastet werden (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 11, 14, 15; StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 21).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    Das gilt selbst dann, wenn dieselben Umstände sowohl für die Schuldfähigkeit als auch für die Mordqualifikation erheblich sein können (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1986 - 2 StR 307/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 2).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, ins Bewußtsein aufgenommen hat und daß er, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. u.a. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78], BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2).
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Von dem Täter im wesentlichen beherrschbare Aggressionen, denen er hemmungslos gegen jedermann freien Lauf läßt (vgl. in diesem Zusammenhang den Senatsbeschluß StV 1987, 296), wären dagegen nicht geeignet, einen sonst begründeten Vorwurf verachtenswerten Verhaltens zu mildern.
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 115/10

    Mord (niedrige Beweggründe; "Abreibung"; Rache; Selbstjustiz); beendeter Versuch

    Ein Fall verwerflicher Selbstjustiz (vgl. Schneider in MünchKomm StGB 2003 § 211 Rdn. 86; ders. in Festschrift für Gunter Widmaier 2008 S. 759, 775), der insoweit nähere Erwägungen nahe gelegt hätte, liegt nicht vor (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 2, 4, 11, 31, 36).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 11/90

    Anforderungen an die Annahme niedriger Beweggründe im Rahmen des Mordes -

    Sie könnten mit Anlaß geben, auch andere Beweggründe, wie etwa ein Handeln aus einem übersteigerten Gefühl erlittenen Unrechts in Betracht zu ziehen oder das Motiv der Eifersucht, das keineswegs stets als niedrig zu bewerten ist (vgl. dazu namentlich die grundlegende Entscheidung BGHSt 3, 180; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2 und 15 sowie weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 211 Rdn. 5 a).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 410/91

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung -

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

  • LG Berlin, 16.09.2010 - 1 Kap Js 78/10

    Vorliegen einer Schuldunfähigkeit bei dauerhaften Spielen des Angeklagten am

  • BGH, 06.07.1988 - 4 StR 241/88

    Prüfung der Steuerungsfähigkeit der gefühlsmäßigen Tatantriebe als Vorausetzung

  • BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 632/92

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen

  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

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