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   BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87   

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https://dejure.org/1987,4208
BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87 (https://dejure.org/1987,4208)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1987 - 2 StR 197/87 (https://dejure.org/1987,4208)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1987 - 2 StR 197/87 (https://dejure.org/1987,4208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer Körperverletzung - Handeln im Zustand verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87
    Da die Tat auch erst jetzt ein solches Ausmaß annahm, daß von einem groben Mißverhältnis zwischen ihr und dem Anlaß zur Tat gesprochen werden kann, hätte das Landgericht prüfen müssen, ob der Angeklagte in diesem Zeitpunkt trotz der erheblich verminderten Schuldfähigkeit seine Beweggründe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHR StGB § 211 II - niedrige Beweggründe 2; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80).
  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 145/84

    Gedankliche Beherrschung und willensmäßige Steuerung gefühlsmäßiger und

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87
    Da die Tat auch erst jetzt ein solches Ausmaß annahm, daß von einem groben Mißverhältnis zwischen ihr und dem Anlaß zur Tat gesprochen werden kann, hätte das Landgericht prüfen müssen, ob der Angeklagte in diesem Zeitpunkt trotz der erheblich verminderten Schuldfähigkeit seine Beweggründe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHR StGB § 211 II - niedrige Beweggründe 2; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87
    Da die Tat auch erst jetzt ein solches Ausmaß annahm, daß von einem groben Mißverhältnis zwischen ihr und dem Anlaß zur Tat gesprochen werden kann, hätte das Landgericht prüfen müssen, ob der Angeklagte in diesem Zeitpunkt trotz der erheblich verminderten Schuldfähigkeit seine Beweggründe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHR StGB § 211 II - niedrige Beweggründe 2; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Das gilt zumal dann, wenn eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    War der Angeklagte infolge seines geistig-seelischen Zustandes nicht in der Lage, seine gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, so dürfen sie ihm bei der Prüfung der Mordmerkmale nicht angelastet werden (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 11, 14, 15; StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 21).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 115/10

    Mord (niedrige Beweggründe; "Abreibung"; Rache; Selbstjustiz); beendeter Versuch

    Ein Fall verwerflicher Selbstjustiz (vgl. Schneider in MünchKomm StGB 2003 § 211 Rdn. 86; ders. in Festschrift für Gunter Widmaier 2008 S. 759, 775), der insoweit nähere Erwägungen nahe gelegt hätte, liegt nicht vor (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 2, 4, 11, 31, 36).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 410/91

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung -

    Die neu erkennende Strafkammer wird allerdings hierbei zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte trotz der erheblich verminderten Schuldfähigkeit etwaiger niedriger Beweggründe bewußt war und sie gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 - niedrige Beweggründe 2, 4).
  • BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe

    Das läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 4, 11 und 12).
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