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   BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93   

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https://dejure.org/1993,2932
BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93 (https://dejure.org/1993,2932)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1993 - 1 StR 742/93 (https://dejure.org/1993,2932)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1993 - 1 StR 742/93 (https://dejure.org/1993,2932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - Verwirklichung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung bei Inbrandsetzung eines nur zeitweise zur Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10
  • StV 1994, 241
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
    Diese Voraussetzungen dürften nach den bisherigen Feststellungen gegeben sein; daß der Wohnungsinhaber am Tattag - wie auch von den Angeklagten erkannt - nicht anwesend war, ändert nichts, da § 306 Nr. 2 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist (BGHSt 26, 121, 123 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGH NStZ 1985, 408, 409).
  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
    Diese Voraussetzungen dürften nach den bisherigen Feststellungen gegeben sein; daß der Wohnungsinhaber am Tattag - wie auch von den Angeklagten erkannt - nicht anwesend war, ändert nichts, da § 306 Nr. 2 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist (BGHSt 26, 121, 123 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGH NStZ 1985, 408, 409).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
    § 358 Abs. 2 StPO würde einer Verurteilung nach § 306 Nr. 2 StGB nicht entgegenstehen (BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 26.02.1965 - 5 StR 11/65

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Inbrandsetzen eines zeitweise zur

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
    Es genügt, daß der Wohnungsinhaber seine Wohnung, wenn auch nur für jeweils vorübergehende Zeit, zum Mittelpunkt seines Aufenthalts macht, insbesondere mit gewisser Regelmäßigkeit darin übernachtet (BGH, Urteil vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65).
  • BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09

    Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient);

    Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Wesentliche Anhaltspunkte dafür sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 14; § 26 Bestimmen 6).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13, 14 und 18).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung;

    Indizien für eine Wohnnutzung können hierbei neben der Gebrauchsdauer z.B. das regelmäßige Übernachten (BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 742/93, BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10 mwN) und Zubereiten von Speisen sowie die postalische Erreichbarkeit sein (SSW-Wolters, StGB, § 306a Rn. 7).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu; bedeutsam kann auch sein, inwieweit Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluß des Mitwirkenden abhängen (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14).
  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01

    Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen);

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13, 14 und 18).
  • BGH, 10.01.2011 - 5 StR 515/10

    Gefährliche Körperverletzung (sukzessive Mittäterschaft; Beihilfe; "bloßes

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 742/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14 st. Rspr.).
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 118/02

    Täterschaft; Teilnahme; Mittäterschaft; Tatherrschaft; Gesamtstrafenbildung;

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 78/02

    Sukzessive Mittäterschaft nach Vollendung des Betruges; eigenes Interesse am

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 477/03

    Mittäterschaft (wertende Betrachtung; wesentliche Anhaltspunkte: Tatherrschaft;

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel

  • BGH, 27.01.1994 - 1 StR 649/93

    Strafmilderung - Untreue - Treueverhältnis - Beihilfe

  • LG Waldshut-Tiengen, 19.06.2020 - 1 KLs 21 Js 8255/18

    Unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgang bei Ziehen eines

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