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   BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89   

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https://dejure.org/1989,6946
BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89 (https://dejure.org/1989,6946)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1989 - 3 StR 11/89 (https://dejure.org/1989,6946)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1989 - 3 StR 11/89 (https://dejure.org/1989,6946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer noch nicht beendeten Notwehrlage - Voraussetzung für die Annahme eines intensiven Notwehrexesses - Privilegierung des Täters bei durch Zorn auf den Angreifer mitbestimmten Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 3
  • StV 1989, 477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

    Auszug aus BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
    Auch wenn bewiesen wäre, daß der Angeklagte die beiden letzten Schüsse auf Werner K. gezielt hat, läge ein Totschlagsversuch nur dann vor, wenn ausgeschlossen werden könnte, daß der Angeklagte von den tatsächlichen Voraussetzungen der rechtfertigenden Notwehr (§ 32 StGB) ausging (vgl. BGHSt 31, 264, 286 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]/287; 35, 246, 250).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
    Auch wenn bewiesen wäre, daß der Angeklagte die beiden letzten Schüsse auf Werner K. gezielt hat, läge ein Totschlagsversuch nur dann vor, wenn ausgeschlossen werden könnte, daß der Angeklagte von den tatsächlichen Voraussetzungen der rechtfertigenden Notwehr (§ 32 StGB) ausging (vgl. BGHSt 31, 264, 286 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]/287; 35, 246, 250).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
    Die Privilegierung entfällt auch nicht schon dadurch, daß das Verhalten des Täters vom Zorn auf den Angreifer mit bestimmt worden ist, solange der Verteidigungswille daneben nicht ganz zurücktritt (BGHSt 3, 294 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer

    Auszug aus BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
    Dann käme hinsichtlich der beiden letzten Schüsse ein nach § 33 StGB zu beurteilender sog. intensiver Notwehrexzeß infrage, der auch den Verstoß gegen das Waffengesetz durch das Führen des Revolvers entschuldigen würde (BGH NStZ 1981, 299).
  • RG, 02.12.1890 - 2950/90

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Exzeß in der Verteidigung gegen einen bloß

    Auszug aus BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
    Daß der Täter seine Notwehrbefugnis vorsätzlich überschreitet, steht der Anwendung nicht entgegen (BGH NStZ 1987, 20; RGSt 21, 189, 191).
  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77

    Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei

    Auszug aus BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
    Die Privilegierung entfällt auch nicht schon dadurch, daß das Verhalten des Täters vom Zorn auf den Angreifer mit bestimmt worden ist, solange der Verteidigungswille daneben nicht ganz zurücktritt (BGHSt 3, 294 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Sie dauerten so lange an, wie er eine Wiederholung unmittelbar befürchten mußte (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 3).
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