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BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische Bewertung der Begehung mehrerer Taten im Rauschzustand - Schicksal von Schuldspruch und Strafausspruch in der Revision bei Wegfall einer von mehreren begangenen Taten im Rausch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1
- StV 1994, 304
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten - …
Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93
Käme freiwilliger Rücktritt in Betracht, läge als Rauschtat nicht mehr Totschlagsversuch, sondern gefährliche Körperverletzung vor, da der Rücktritt eine zugleich in dem Versuch liegende vollendete rechtswidrige Tat nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1981, 396, 397; Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18 m.w.Nachw.). - BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93
Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand …
Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93
Käme freiwilliger Rücktritt in Betracht, läge als Rauschtat nicht mehr Totschlagsversuch, sondern gefährliche Körperverletzung vor, da der Rücktritt eine zugleich in dem Versuch liegende vollendete rechtswidrige Tat nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1981, 396, 397; Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
- BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
Freiwilligkeit des Rücktritts von einem in Vollrausch begangenen Versuch des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vorschriften über den strafbefreienden Rücktritt vom Versuch auch dann anzuwenden, wenn der mit "natürlichem" Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist (BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1). - BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Vorschriften über den strafbefreienden Rücktritt vom Versuch auch dann anzuwenden, wenn der mit "natürlichem" Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97). - BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit - …
Was den mit "natürlichem Vorsatz" begangenen Mordversuch angeht, ist dem angefochtenen Urteil zu entnehmen, daß ein Rücktritt nach § 24 Abs. 1 StGB ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rücktritt 1).