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   BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92   

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https://dejure.org/1992,5710
BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,5710)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - 2 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,5710)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 2 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,5710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung von Tateinheit zwischen Vollendung und Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92
    Mit der Annahme der von der Firma M. geleisteten Geldzahlungen wurden die einzelnen Teilakte der Bestechungen jeweils beendet (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 331 RdNr. 16).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92
    Mit der Annahme der von der Firma M. geleisteten Geldzahlungen wurden die einzelnen Teilakte der Bestechungen jeweils beendet (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 331 RdNr. 16).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Sollten hingegen Gegenleistungen, denen mehrere Unrechtsvereinbarungen zugrunde liegen, durch eine einzelne, zusammengefaßte Zahlung erfolgt sein (vgl. den unklaren Begriff der "Jahresendabrechnungen" auf Bl. 17 UA), käme demgegenüber Tateinheit in Betracht (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGHSt 47, 22, 29).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Trotz der auf Dauer angelegten Unrechtsvereinbarung stellt jede einzelne Vorteilsgewährung (die Annahme der Getränke) eine neue Tat dar, eine natürliche Handlungseinheit oder ein Fall "tatbestandlicher Bewertungseinheit" (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.) ist nicht gegeben (BGHSt 41, 292, 302, 303; BGHR StGB vor § 1 Serienstraftaten - Bestechlichkeit 1; Bestechung 1; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 und vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97).
  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 160/03

    Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung

    In diesen Fällen liegt hinsichtlich der Annahme aller Teilleistungen auf die Unrechtsvereinbarung eine tatbestandliche Handlungseinheit vor (vgl. BGHSt 47, 22, 30 = NStZ 2001, 479, 481; BGH NStZ 95, 92; wistra 1999, 271; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 331 Rdn. 39).
  • BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09

    Bestechlichkeit: Tateinheit bei mehreren Vorteilsannahmen

    Ergänzend bemerkt der Senat: Hinsichtlich der Anklagevorwürfe 1, 2 und 4 hat das Landgericht zu Recht Tateinheit bejaht, weil die Gegenleistungen auf alle drei Unrechtsvereinbarungen teilweise zusammengefasst erbracht worden sind (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGHSt 47, 22, 29; BGH wistra 2004, 29, 30; wistra 2004, 99, 102).
  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 503/94

    Tatmehrheit - Konkurrenzen - Bestechungsdelikte - Betrug - Untreue -

    aa) Die einzelnen "Provisionszahlungen" der jeweiligen Anbieter stehen als Bestechungsdelikte untereinander, anders als dies das Landgericht angenommen hat, nicht in Fortsetzungszusammenhang (vgl. BGH Großer Senat für Strafsachen NJW 1994, 1163); jedes Annehmen einer Zahlung ist vielmehr grundsätzlich (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5) als einzelne Tat der Vorteilsannahme oder der Bestechlichkeit abzuurteilen.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95

    Änderung des Schuldspruchs - Nachholung eines Teilfreispruchs

    In den übrigen 55 Fällen wurden durch 19 Zahlungen jeweils mehrere Forderungen zusammen erfüllt, die dadurch zu 19 Fällen der einheitlichen Bestechlichkeit, jeweils in Tateinheit mit Untreue, verbunden werden (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
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