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   BGH, 27.09.1989 - 3 StR 241/89   

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https://dejure.org/1989,7035
BGH, 27.09.1989 - 3 StR 241/89 (https://dejure.org/1989,7035)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1989 - 3 StR 241/89 (https://dejure.org/1989,7035)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1989 - 3 StR 241/89 (https://dejure.org/1989,7035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zueignungsabsicht bei Diebstahl von Segel-Yachten - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Schuldfähigkeit bei paranoiden und auch halluzinatorischen Symptomen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 241/89
    Die Entscheidung BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 betraf einen anderen Fall.
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 241/89
    Damit hat das Landgericht nicht, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1) die Anwendung des § 20 StGB bei einer Tat zugleich auf das Fehlen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gestützt.
  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Zudem gibt es Krankheitsbilder, die von vornherein ambivalent angelegt sind und beide Fähigkeiten vollständig aufheben können (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11).
  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

    Angesichts des unklaren Krankheitsbildes des Angeklagten lag auch kein Ausnahmefall vor, bei dem sich alternativ feststellen ließe, daß dem Angeklagten entweder die Unrechtseinsicht fehlte oder - mit Sicherheit - dessen Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11; BGH Urt. vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 383/90).
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