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   BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91   

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https://dejure.org/1991,4416
BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91 (https://dejure.org/1991,4416)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1991 - 3 StR 253/91 (https://dejure.org/1991,4416)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 3 StR 253/91 (https://dejure.org/1991,4416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 14
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Für § 21 StGB ist in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht zwar gefehlt hat, dies dem Täter aber vorgeworfen werden muß (vgl. BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 (3) jeweils mit weiteren Nachweisen).

    § 63 StGB verlangt, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1 und 3; Senatsbeschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91).

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Eine Unterbringung scheidet aus, wenn der Täter nur vorübergehend schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war (vgl. BGHSt a.a.O. S. 27, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 2, Zustand 2 und 5).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Für § 21 StGB ist in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht zwar gefehlt hat, dies dem Täter aber vorgeworfen werden muß (vgl. BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 (3) jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur angeordnet werden kann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572 [BGH 11.07.1986 - 3 StR 274/86]; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f. und MDR 1979, 280).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur angeordnet werden kann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572 [BGH 11.07.1986 - 3 StR 274/86]; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f. und MDR 1979, 280).
  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    § 63 StGB verlangt, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1 und 3; Senatsbeschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Die Ausführungen der Strafkammer zur Persönlichkeitsstörung der Angeklagten und zu der das Gutachten des Sachverständigen tragenden fachlichen Begründung sind aber so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit erreicht (vgl. zum rechtlichen Maßstab der "Schwere" der angenommenen Persönlichkeitsstörung BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 14; Winckler/Foerster NStZ 1997, 334 f. = Bspr.
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Die knappen Ausführungen der Strafkammer zur Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (vgl. oben 1.) lassen bereits eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der das Gutachten des Sachverständigen tragenden fachlichen Begründung vermissen; sie sind auch so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung tatsächlich dauerhaft ist und den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit erreicht (vgl. hierzu BGHSt 37, 397, 401 f. [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91]; BGHR StGB § 63 Zustand 14; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 12; § 21 Rdn. 4).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Dabei ist zu beachten, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann angeordnet werden darf, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher Straftaten besteht; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Zustand 14 aE).
  • BGH, 20.07.1994 - 2 StR 320/94

    Urteilsbegründung - Positive Prognose - Gefahr weiterer Straftaten - Widerspruch

    Die neu entscheidende Strafkammer wird zu beachten haben, daß eine Unterbringung nach § 63 StGB die positive (zweifelsfreie) Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB erfordert (BGHSt 34, 22, 26 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 14).
  • BGH, 04.11.1992 - 5 StR 470/92

    Vereidigungsverbot aufgrund Strafbarkeit wegen Hehlerei

    § 63 StGB verlangt, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Zustand 14 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93

    Behandlung widersprüchlicher Ausführungen zu Ausmaß und Entwicklung einer

    Nur wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB bei Begehung einer Straftat positiv feststehen, darf aber darauf eine Anordnung nach § 63 StGB gestützt werden (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Zustand 14; st. Rspr.).
  • BGH, 18.08.1993 - 5 StR 480/93

    Voraussetzungen eines Maßregelausspruchs - Anordnung vorrangiger Vollstreckung

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