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   BGH, 07.06.1988 - 1 StR 206/88   

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https://dejure.org/1988,5772
BGH, 07.06.1988 - 1 StR 206/88 (https://dejure.org/1988,5772)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1988 - 1 StR 206/88 (https://dejure.org/1988,5772)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 1 StR 206/88 (https://dejure.org/1988,5772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zur Beihilfe zur Hehlerei aufgrund mittelbarer Schlüsse auf ein vorsätzliches Handeln des Angeklagten - Rückschluss auf das Wissen eines Mitglieds einer Sinti-Gruppe über ein Tatbestandsmerkmal aufgrund des Gesamtverhaltens der Gruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Vermutung 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.12.2004 - 5 StR 331/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei Steuerhinterziehung (unzulässige Vermutungen)

    Ohne tragfähige Tatsachengrundlage durfte das Landgericht aber solche Vermutungen nicht zur Widerlegung der Einlassungen der Angeklagten heranziehen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 10, 11).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10

    Totschlag (unbenannter minder schwerer Fall; Beweiswürdigung); Unterbringung in

    Letztlich beruhen die diesbezüglichen Darlegungen der Strafkammer deshalb auf nicht durch konkrete Tatsachen belegten Vermutungen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 6, 7, je m.w.N).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91

    Beweiswürdigung - Tatsachengrundlage - Erfahrungssätze des täglichen Lebens -

    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 27.09.1990 - 4 StR 242/90

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anforderungen an den Grundsatz der freien

    Damit sind jedoch die Grenzen freier Beweiswürdigung überschritten (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BGHR StPO § 261 Vermutung 3), so daß das Urteil des Landgerichts in den Fällen 1 bis 21, 23 bis 37 und 39 bis 65 der Urteilsgründe der Aufhebung unterliegt.
  • KG, 22.11.1999 - 1 Ss 321/99
    Seine Schlußfolgerungen müssen auch dann ausreichend mit Tatsachen abgesichert sein, wenn sie aus äußeren Umständen abgeleitet werden und dürfen sich nicht so von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, wenn auch schwerwiegenden, Verdacht begründen würden (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 3 und 4; Engelhardt in KK, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 45).
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