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   BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87   

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BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,3001)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1987 - 2 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,3001)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1987 - 2 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,3001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 3
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 213/84

    Strafzumessung durch Tatrichter aufgrund des Eindrucks von Tat und

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 425/82

    Beschränkte Möglichkeit des Revisionsgerichts zum Eingreifen in die

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Es kann davon ausgegangen werden, daß ihr diese Umstände bei der strafschärfenden Bewertung der einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten ebenso bewußt waren wie die Tatsache, daß die Angeklagten - K. nach einem Widerruf der Strafaussetzung - zusätzlich zu der jetzt verhängten eine weitere Strafe zu verbüßen haben (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 3 StR 425/82).
  • BGH, 11.08.1981 - 1 StR 357/81

    Verhinderung der Verlesung einer nicht zugelassenen Anklage in der

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80

    Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung unter

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 122/85

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Haschisch - Besondere Umstände für eine

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87
    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Daß das Landgericht diesen Gesichtspunkt - wie die Staatsanwaltschaft rügt - bei der Strafzumessung nicht nochmals ausdrücklich erörtert hat, ist kein durchgreifender Rechtsfehler; denn es ist auszuschließen, daß es ihn hier außer acht gelassen haben könnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2, 3).
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