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   BGH, 17.12.1987 - 4 StR 668/87   

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https://dejure.org/1987,5909
BGH, 17.12.1987 - 4 StR 668/87 (https://dejure.org/1987,5909)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 4 StR 668/87 (https://dejure.org/1987,5909)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 668/87 (https://dejure.org/1987,5909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 668/87
    In diesem Schreiben kann daher nicht die Rüge der Verletzung formellen Rechts (die im übrigen auch gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig wäre) und auch nicht die Erhebung der Sachbeschwerde gefunden werden (vgl. BGHSt 25, 272, 274).
  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 363/02

    Unzulässige Revision (Distanzierung des Verteidigers von der Revision;

    Mit dem einleitenden Satz "bin ich gehalten, entsprechend dem Wunsch des Angeklagten die Revision wie folgt zu begründen" hat er sich deutlich von der nachfolgenden Begründung distanziert (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 3, 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 345 Rdn. 16).
  • BGH, 11.03.1988 - 2 StR 107/88

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zur Auslegung der Revisionsschrift -

    Der zur 'Begründung' der Revision angeführte Wunsch des Angeklagten , in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden, um sich therapeutischen Maßnahmen zu unterziehen, zeigt, daß der Verteidiger lediglich die Vorstellung des Angeklagten vorträgt, ohne die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründung zu übernehmen; das führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juli 1987 - 1 StR 289/87; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 668/87; Pikart in KK 2. Aufl. Rdn. 15 zu § 345 StPO).
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