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   BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95   

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https://dejure.org/1995,2779
BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,2779)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1995 - 3 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,2779)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,2779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Verhältnisse - Schädiger - Geschädigter - Ausdrückliche Erörterung - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4
  • NStZ-RR 1996, 109
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).

    Angesichts dieses schwerwiegenden Tatgeschehens standen Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung der Verletzten durchaus im Vordergrund (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3; BGH NJW 1995, 781).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Angesichts dieses schwerwiegenden Tatgeschehens standen Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung der Verletzten durchaus im Vordergrund (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3; BGH NJW 1995, 781).
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig zumindest auch die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; Urteil vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5 jeweils mwN).
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02

    Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch;

    Wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz für "vorgerichtlich bei der Rechtsverfolgung entstandene Anwaltskosten" kann zudem angesichts weitgehend fehlender tatrichterlicher Feststellungen (vgl. zur Darstellungspflicht BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4) nicht beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine solche Forderung tatsächlich gegeben sind (vgl. auch § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96

    Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision

    Offenbleiben kann, ob Fälle denkbar sind, in denen die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigten nicht erforderlich ist (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und 4) oder ob derartige Angaben für die gerechte Festsetzung eines Schmerzensgeldes immer "unabdingbar" sind (vgl. BGH Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).

    Das Landgericht mußte sich, da die besondere Verwerflichkeit der Tat des Angeklagten und die gravierenden Folgen für die Nebenklägerin im Vordergrund standen, nicht zu weiteren Ausführungen über die Einkommensverhältnisse gedrängt sehen (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4).

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 557/95

    Aussetzung der Hauptverhandlung - Ablehnender Gerichtsbeschluß - Revision

    Dies war aus sachlichrechtlichen Gründen jedoch nicht erforderlich, da es nicht um den Schuldnachweis, sondern lediglich um Modalitäten der vom Angeklagten C. eingeräumten Straftat ging, und die vom Landgericht angeführten Beweisgründe die festgestelle Art und Weise der Beteiligung des Beschwerdeführers tragen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 109; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95).
  • BGH, 30.07.2002 - 4 StR 148/02

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung des Eindringens in den

    Die formelhaften Erwägungen hierzu genügen nicht den Begründungsanforderungen, die auch für die im Strafurteil getroffenen Entscheidungen über zivilrechtliche Ansprüche gelten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4 m.N.).
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