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   BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87   

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https://dejure.org/1987,4323
BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87 (https://dejure.org/1987,4323)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - 1 StR 590/87 (https://dejure.org/1987,4323)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 590/87 (https://dejure.org/1987,4323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe - Abänderung eines Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87
    Der Umstand, daß die schwere räuberische Erpressung schwerer wiegt als die Straftaten nach dem Waffengesetz, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (BGHSt 31, 29; BGH, Beschluß vom 23. September 1987 - 2 StR 477/87).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 477/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Abänderung eines Schuldspruches - Begehung

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87
    Der Umstand, daß die schwere räuberische Erpressung schwerer wiegt als die Straftaten nach dem Waffengesetz, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (BGHSt 31, 29; BGH, Beschluß vom 23. September 1987 - 2 StR 477/87).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Der Umstand, daß die Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schwerer wiegt als die Verstöße gegen das Waffengesetz, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1); jedenfalls dann nicht, wenn der Entschluß zur Begehung anderer Straftaten (hier: der Beihilfe) schon beim Erwerb der Waffe besteht oder dies - wie hier - nicht auszuschließen ist (BGH, Beschl. vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Dies gilt auch hinsichtlich verschiedenartiger Verstöße gegen das Waffengesetz (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - 2 StR 298/94) unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Waffen (BGH NStZ 1997, 446).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Eine solche durch die Hauptverhandlung und das anschließende Urteil bewirkte "prozessuale Zäsur" hat der BGH (B.v.13.03.1997 -1 StR 800/96) schließlich auch im Falle einer durch den zeitgleichen Besitz zahlreicher Waffen bewirkten waffenrechtlichen Dauerstraftat (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 171 ; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 - Konkurrenzen 1 und 2; Steindorf in Erbs-Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 53 WaffG Rdn. 32; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52 f.) anerkannt.
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Im Grunde zutreffend hat das Landgericht erkannt, daß Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit 1990 angesammelter Schußwaffen und Handgranaten, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sind, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1 und 2; Steindorf in Erbs-Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze Stand 121. EL Oktober 1996, § 53 WaffG Rdn. 32 m.w.Nachw.; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

    Dieser mögliche gleichzeitige Besitz führt aber nach ständiger Rechtsprechung dazu, daß sämtliche betroffenen Waffendelikte, ungeachtet ihrer rechtlichen Einordnung, als in Tateinheit zueinander stehend anzusehen sind (BGH NStZ 1984, 171; 1985, 514; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1 und 2; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52; Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. § 53 Rdn. 32).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Dann verbinde das Dauerdelikt der Ausübung tatsächlicher Gewalt nicht nur das Führen der Waffe bei verschiedenen Gelegenheiten und andere Verstöße gegen das Waffengesetz zur Tateinheit, sondern auch eine zugleich mit dem Führen der Waffe begangene schwerwiegende Tat, wie eine schwere räuberische Erpressung (Beschl. vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 590/87 = BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1 = NStE Nr. 20 zu § 52 StGB).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 5/95

    Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe - Tateinheit

    Der Senat hat auf den Antrag des Generalbundesanwalts den Schuldspruch im Sinne von BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1, 3 berichtigt.
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