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   BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57   

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https://dejure.org/1957,1652
BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57 (https://dejure.org/1957,1652)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1957 - 5 StR 536/57 (https://dejure.org/1957,1652)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1957 - 5 StR 536/57 (https://dejure.org/1957,1652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes - Fehlen eines Anlasses zur Äußerung nach dem Inhalt der Anklageschrift, des Eröffnungsbeschlusses und dem Gang der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 88
  • NJW 1958, 350
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57
    Das Urteil darf den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (im Anschluß an RGSt 76, 82; BGHSt 8, 92).

    Das Gericht darf einen Angeklagten aber nicht im Urteil mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes "überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung - mindestens einer früheren Hauptverhandlung - so weit vorbereitet worden ist, daß er Anlaß gehabt hätte, sich dazu ausreichend zu äußern" (RGSt 76, 82, 85; RG JW 1928, 820; vgl. auch BGHSt 8, 92, 97) [BGH 28.06.1955 - 5 StR 646/54].

  • RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41

    1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil

    Auszug aus BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57
    Das Urteil darf den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (im Anschluß an RGSt 76, 82; BGHSt 8, 92).

    Das Gericht darf einen Angeklagten aber nicht im Urteil mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes "überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung - mindestens einer früheren Hauptverhandlung - so weit vorbereitet worden ist, daß er Anlaß gehabt hätte, sich dazu ausreichend zu äußern" (RGSt 76, 82, 85; RG JW 1928, 820; vgl. auch BGHSt 8, 92, 97) [BGH 28.06.1955 - 5 StR 646/54].

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Er ist also anders als im Falle BGHSt 11, 88 nicht mit der Feststellung einer Tatsache überrascht worden, auf die er nicht ausreichend vorbereitet war.
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auch eine "Überraschung" mit neuen tatsächlichen Umständen (vgl. BGHSt 11, 88, 91) [BGH 06.12.1957 - 5 StR 536/57] liegt nicht vor.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Aus dem in Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör - der in § 265 StPO eine strafprozessuale Konkretisierung erfahren hat (vgl. BGHSt 11, 88, 91) - folgt jedoch, daß das Gericht, wenn es bei einer zwar noch zulässigen, aber ungenauen Fassung der Anklage - anders als diese - von nach Ort, Zeit und Tatbegehung konkret bestimmten Taten ausgehen will (vgl. BGH NStZ 1992, 602, 603), den Angeklagten entsprechend § 265 StPO darauf hinzuweisen hat (vgl. BGHSt 40, 44, 45, 48; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung durch den Hinweis auf den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gern, Art. 103 Abs. 1 GG ergänzt (BGHSt 11, 88, 91 [BGH 06.12.1957 - 5 StR 536/57] und Urt. vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59; vgl. auch BVerfGE 6, 12; 8, 208) [BVerfG 14.10.1958 - 1 BvR 510/52].
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Ein Angeklagter darf allerdings nicht mit der Feststellung einer Tatsache überrascht werden, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder den Eröffnungsbeschluß noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet wurde (BGHSt 11, 88).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, darf das Urteil den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (BGHSt 11, 88).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

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  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

    Das Recht auf Gehör besagt nur, daß einer gerichtlichen Entscheidung lediglich solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 und BGHSt 11, 88, 91 [BGH 06.12.1957 - 5 StR 536/57]; 13, 123 [BGH 05.05.1959 - 5 StR 61/59]; 22, 26, 29) [BGH 13.12.1967 - 2 StR 544/67].
  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene

    Der Angeklagte darf nicht mit der Feststellung einer erheblichen Tatsache überrascht werden, auf die er weder durch die Anklage noch durch den Eröffnungsbeschluss so vorbereitet ist, dass er sich äußern konnten (vgl. BGHSt 11, 88, 91; NStZ 94, 422).
  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

    Die Revision macht geltend, das Landgericht habe den Angeklagten und den Verteidiger durch diese Heranziehung anderer Tatsachen überrascht und ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, der im Urteil vorgenommenen Beurteilung des Falles entgegenzutreten (vgl. BGHSt 11, 88).
  • BGH, 19.09.1961 - 5 StR 336/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1961 - 1 StR 605/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.01.1963 - 5 StR 427/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1959 - V BLw 41/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1960 - 2 StR 305/60

    Angabe der Tatzeit im Eröffnungsbeschluss - Erforderlichkeit einer Begründung für

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