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   BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60   

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https://dejure.org/1960,410
BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60 (https://dejure.org/1960,410)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1960 - 1 StR 57/60 (https://dejure.org/1960,410)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1960 - 1 StR 57/60 (https://dejure.org/1960,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 165
  • NJW 1960, 1021
  • MDR 1960, 596
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine solche Zueignung aber nur als Ausnutzung des schon auf strafbare Weise erlangten Vermögensvorteils angesehen (vergleiche BGH GA 1954, 272 mit Nachweisen, BGHSt 8, 254, 260 und der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59 -).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Daß die Annahme einer einzigen fortgesetzten Betrugshandlung im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergleiche BGHSt 1, 313, 315; BGHSt 2, 163, 167; NJW 1953, 1112 Nr. 27) rechtlichen Bedenken begegnet, belastet den Angeklagten nicht.
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine solche Zueignung aber nur als Ausnutzung des schon auf strafbare Weise erlangten Vermögensvorteils angesehen (vergleiche BGH GA 1954, 272 mit Nachweisen, BGHSt 8, 254, 260 und der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59 -).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Daß die Annahme einer einzigen fortgesetzten Betrugshandlung im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergleiche BGHSt 1, 313, 315; BGHSt 2, 163, 167; NJW 1953, 1112 Nr. 27) rechtlichen Bedenken begegnet, belastet den Angeklagten nicht.
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Daß die Annahme einer einzigen fortgesetzten Betrugshandlung im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergleiche BGHSt 1, 313, 315; BGHSt 2, 163, 167; NJW 1953, 1112 Nr. 27) rechtlichen Bedenken begegnet, belastet den Angeklagten nicht.
  • BGH, 21.11.1958 - 5 StR 366/58

    Verletzung der Unterhaltspflicht

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Für den genannten Zeitraum ist jedoch bisher nicht ausreichend dargetan, daß der Angeklagte den Unterhalt der Kinder durch sein Verhalten im Sinne des § 170b StGB gefährdet hat; denn seine geschiedene Ehefrau kam für den Unterhalt aus ihrem Einkommen auf und erfüllte damit nach der damaligen Rechtslage nur ihre eigene gesetzliche Unterhaltspflicht (vergleiche BGHSt 12, 185 ff und BGHZ 22, 51 ff).
  • BGH, 04.11.1953 - 4 StR 91/53
    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Nur eine solche Auslegung wird dem Sinn und Zweck des § 170b StGB gerecht, durch den die Familie und der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten geschützt werden sollen (vergleiche BGHSt 5, 106, 108).
  • BGH, 19.10.1956 - VI ZR 201/55

    Gleichberechtigung und Unterhaltspflicht

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Für den genannten Zeitraum ist jedoch bisher nicht ausreichend dargetan, daß der Angeklagte den Unterhalt der Kinder durch sein Verhalten im Sinne des § 170b StGB gefährdet hat; denn seine geschiedene Ehefrau kam für den Unterhalt aus ihrem Einkommen auf und erfüllte damit nach der damaligen Rechtslage nur ihre eigene gesetzliche Unterhaltspflicht (vergleiche BGHSt 12, 185 ff und BGHZ 22, 51 ff).
  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    § 170 Abs. 1 StGB setzt vorsätzliche Begehung voraus, wobei bedingter Vorsatz ausreichend ist (BGHSt 14, 165).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht kann sich ein Verpflichteter sowohl durch positives Tun (so im Fall BGHSt 14, 165) als auch durch bloßes Unterlassen - durch Nichtentrichten der geschuldeten Unterhaltsrente, obwohl Zahlung möglich wäre - entziehen (vgl. Schönke-Schröder 10. Aufl. Anm. II 2 zu § 170 b StGB, Maurach, Deutsches Strafrecht Bes. Teil 3. Aufl. S. 371).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84

    Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Verletzung der Unterhaltspflicht -

    § 170 b StGB setzt vorsätzliche Begehung voraus (§ 15 StGB), wobei bedingter Vorsatz in jeder Beziehung genügt (BGHSt 14, 165, 168 [BGH 08.03.1960 - 1 StR 57/60]; Samson in SK § 170 b StGB Rdn. 11).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verletzung der

    Sein Vorsatz muß dann alle Umstände erfassen, die unmittelbar für den Eintritt seiner Leistungsunfähigkeit ursächlich waren, und er muß sich auch darauf erstrecken, daß er einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann und dadurch den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet (BGHSt 14, 165 ff).
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