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   BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63   

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BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63 (https://dejure.org/1963,983)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1963 - 4 StR 325/63 (https://dejure.org/1963,983)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1963 - 4 StR 325/63 (https://dejure.org/1963,983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 98
  • NJW 1963, 2282
  • MDR 1964, 66
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Zwar hat der Angeklagte einen Hang hierzu, jedoch wiegt ein solches Vergehen schon nach bisherigem Recht nicht schwer genug (vgl. BGHSt 19, 98, 99).
  • BGH, 24.10.1967 - 5 StR 471/67

    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs als Symptomtat - § 248b Strafgesetzbuch

    Wie der Generalbundesanwalt hierzu zutreffend ausführt, ist in der Rechtsprechung allerdings anerkannt, daß "als Symptomtaten im Sinne des § 20 a StGB lediglich solche Handlungen in Betracht kommen, die nicht nur Belästigungen der Allgemeinheit enthalten, sondern geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören (vgl. BGHSt 1, 95, 101 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 19, 98, 100) [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63].
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 300/66

    Verwirklichung des Tatbestands der Amtsanmaßung durch bloßes Auftreten als

    Das Urteil legt auch nicht dar, daß angesichts der genannten Vorstraftaten der Hang des Angeklagten sich gerade auf dieses Vergehen bezieht (vgl. dazu BGHSt 19, 98), daß unabhängig von Verurteilungen wegen Verkehrstaten gerade Verfehlungen gegen das Verkehrsstrafrecht im Zusammenhang mit Diebstählen das Verhalten des Angeklagten kennzeichnen oder daß die Strafkammer insoweit - anders als bei den Vermögensstraftaten - nicht den § 20 a Abs. 1 StGB, sondern den § 20 a Abs. 2 StGB angewendet hat.
  • BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64

    Rechtsmittel

    Aus ihm ergibt sich nur, daß der Angeklagte siebenmal wegen Fahrens ohne Führerschein, also wegen einer nicht sehr schwerwiegenden Straftat (vgl. BGHSt 19, 98), und elfmal wegen eines Vermögensdelikts, darunter im November 1953 wegen Betruges mit vier Monaten Gefängnis und im Juli 1960 wegen Rückfallbetruges und anderer Taten mit drei Jahren drei Monaten Zuchthaus bestraft worden ist.
  • OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83

    Unwirksamkeit eines formal ordnungsgemäß erklärten Rechtsmittelverzichts; Verstoß

    Das ist nach herrschender Meinung unter anderem dann der Fall, wenn dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger erschienen war, vor Abgabe des Rechtsmittelverzichts feine Gelegenheit gegeben wird, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257; 19, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63] ; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
  • BGH, 21.06.1967 - 2 StR 290/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Dieser Verzicht ist wirksam (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101) [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63].
  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67

    Rechtsmittel

    Sie durfte die Gefährlichkeit des Angeklagten auch für das Fahren ohne Führerschein bejahen, weil diese Straftaten ebenfalls nicht nur als solche zu den schwersten ihrer Art gehören würden, wie sich schon aus der Hartnäckigkeit ergibt, mit der der Angeklagte bislang immer wieder ohne Führerschein gefahren ist, sondern weil diese Gefährlichkeit weiter aus der auch in Zukunft zu erwartenden Verbindung des Fahrens ohne Führerschein mit anderen, schwereren Straftaten folgt (vgl. dazu BGHSt 17, 213 und 19, 98).
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 315/69

    Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Feststellung der

    Strafbare Handlungen, die nur als Belästigung der Allgemeinheit zu werten sind, die die Geschädigten nur als ärgerlich, nicht aber als wirklichen Nachteil empfinden, vermögen deshalb die Annahme, daß der Täter ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sei, selbst dann nicht zu begründen, wenn zu erwarten ist, daß es immer wieder dazu kommen wird (vgl. BGHSt 1, 94, 101, 102 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 19, 98, 100, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63]; BGH NJW 1968, 1484).
  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 452/64

    Rechtsmittel

    Abs. 2 des § 20 a StGB, den die Strafkammer ohne Rechtsfehler angewendet hat (vgl. BGHSt 19, 98), stellt die Strafverschärfung in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts.
  • BGH, 03.03.1964 - 1 StR 571/63

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein -

    Die Anwendung des § 20 a StGB auf das Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG entsprach den in BGHSt 19, 98 aufgestellten Erfordernissen.
  • BGH, 24.01.1969 - 4 StR 563/68

    Voraussetzungen für eine Kennzeichnung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 554/67

    Feststellbares Klappmesser als Waffe im technischen Sinn - Voraussetzungen für

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