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   BGH, 14.06.1967 - 2 StR 230/67   

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https://dejure.org/1967,846
BGH, 14.06.1967 - 2 StR 230/67 (https://dejure.org/1967,846)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1967 - 2 StR 230/67 (https://dejure.org/1967,846)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1967 - 2 StR 230/67 (https://dejure.org/1967,846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 260
  • NJW 1967, 1868
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

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  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Dieser im Gesetz nicht erwähnte Spruchkörper darf nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 21, 260, 261) bei vorübergehender Überlastung eines ständigen Spruchkörpers für begrenzte Zeit errichtet werden (h.M.; aA Velten aaO § 21e Rdn. 44); er gehört nicht zu den "institutionellen" Kammern des Landgerichts und vertritt die ordentliche Strafkammer in solchen Geschäften, die diese infolge anderweitiger Inanspruchnahme nicht selbst erledigen kann (vgl. BGHSt 31, 389, 391).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan;

    (aa) Zwar gehören Hilfsstrafkammern, die aus sachlichem Anlass für eine begrenzte Zeit errichtet werden, nicht zu den in § 60 GVG genannten Strafkammern, deren Zahl von der Justizverwaltung bestimmt wird und deren Einrichtung deshalb von einer vorgehenden Verwaltungsentscheidung abhängt; ihre Bildung ist vielmehr eine Maßnahme der Geschäftsverteilung, die als solche dem Präsidium obliegt (BGH, Urteil vom 14. Juni 1967 - 2 StR 230/67, BGHSt 21, 260, 261).
  • OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16

    Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer

    Unter dieser Annahme bedurfte die Auflösung dieser Kammer keiner ausdrücklichen Entscheidung des Präsidiums (Kissel/Meyer, GVG, 8. Aufl., § 60 Rdz. 12; BGHSt 21, 260 = NJW 1967, 1868).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Hilfsstrafkammern sind im Gesetz nicht erwähnt; sie dürfen nach den von der Rechtsprechung in Anlehnung an § 63 Abs. 2 GVG a.F. bzw. § 21 e Abs. 3 GVG n.F. entwickelten Grundsätzen (BGHSt 21, 260, 261; BGH, Beschluß vom 9. November 1982 - 5 StR 471/82) bei vorübergehender Überlastung eines ständigen Spruchkörpers - beispielsweise durch ein Großverfahren - für begrenzte Zeit errichtet werden und gehören nicht zu den in § 60 GVG genannten "institutionellen" Kammern des Landgerichts.

    Es genügt daher die Anordnung, daß das Ende der Tätigkeit der Hilfsstrafkammer mit einem sicher eintretenden, vom Willen einzelner unabhängigen Ereignis zusammenfällt (BGHSt 21, 260, 263), auch wenn dies voraussichtlich nicht mehr im laufenden Geschäftsjahr der Fall sein wird (Kissel, GVG, § 60 Rdn. 13; Schorn/Stanicki, Die Präsidialverfassung der Gerichte aller Rechtszweige, 2. Aufl., 1975 S. 142).

  • BGH, 27.05.1986 - KRB 13/85

    Festsetzung einer Geldbuße als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit - Einrichtung

    Solche Fälle der Überlastung können entstehen durch zahlenmäßig vorübergehende erheblich gestiegene Geschäftsbelastung oder durch Großverfahren, die den Spruchkörper derart belasten, daß er die anderen in seine Zuständigkeit fallenden Sachen nicht in angemessener Weise erledigen kann (h.M., BGHSt 10, 179, 181; 11, 106, 107; 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58]; 21, 260, 261; Kissel, GVG, § 60 Rdn. 11).

    Über die Errichtung des Hilfskartellsenats hatte - wie bei der Bildung von Ferienspruchkörpern - das Präsidium zu befinden (BGHSt 21, 260; 15, 217).

  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Daß die Dauer ihres Bestehens nicht von vornherein nach dem Kalender oder nach einem vom Willen einzelner unabhängigen Ereignis (vgl. BGHSt 21, 260, 263) bestimmt war, begründet keinen Gesetzesverstoß, auf den der Angeklagte sich berufen könnte.
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/82

    Besetzungsrüge - Rechtmäßigkeit der Auslosung der Schöffen für eine während des

    Sie werden durch das Präsidium bei vorübergehender Überlastung eines ständigen Spruchkörpers für begrenzte Zeit errichtet und gehören wie die Ferienkammern (§ 201 GVG) nicht zu den in § 60 GVG genannten "institutionellen" Kammern des Landgerichts (BGHSt 21, 260, 261).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Seine Willensäußerung, eine weitere selbständige Kammer zu bilden, kann nicht dadurch bedeutungslos werden, daß ihr andere Gerichtsmitglieder im Rahmen eines Präsidialbeschlusses überflüssigerweise beigepflichtet haben (vgl. hierzu auch BGHSt 21, 260).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82

    Börsenrecht - Börse - Strafandrohung - Spekulationsgeschäft - Verleitung -

    Sie werden durch das Präsidium bei vorübergehender Überlastung eines ständigen Spruchkörpers für begrenzte Zeit errichtet und gehören wie die Ferienkammern (§ 201 GVG) nicht zu den in § 60 GVG genannten "institutionellen" Kammern des Landgerichts (BGHSt 21, 260, 261).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/62
    Sie werden durch das Präsidium bei vorübergehender Überlastung eines ständigen Spruchkörpers für begrenzte Zeit errichtet und gehören wie die Ferienkammern (§ 201 GVG) nicht zu den in § 60 GVG genannten "institutionellen" Kammern des Landgerichts (BGHSt 21, 260, 261).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 186/70

    Gemeinschaftlich fortgesetzter Betrug - Lieferantenbetrug - Fehlende

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