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   BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65   

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https://dejure.org/1966,340
BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65 (https://dejure.org/1966,340)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1966 - 1 StR 567/65 (https://dejure.org/1966,340)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1966 - 1 StR 567/65 (https://dejure.org/1966,340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung - Hilfepflicht eines um Hilfe angerufenen örtlich abwesenden Chirurgen - Bedrohliche Entwicklung einer Krankheit als "Unglücksfall"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 330 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 50
  • NJW 1966, 1172
  • MDR 1966, 519
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. -

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Von derselben Rechtsansicht gehen auch die Entscheidungen BGHSt 2, 296 und 17, 166 aus.

    Diese Voraussetzung war hier ebenso gegeben wie in dem erwähnten Fall BGHSt 17, 166 (fernmündlich um einen Hausbesuch gebotener praktischer Arzt).

    Diese Umstände änderten an der Erforderlichkeit sachgemäßer Hilfeleistung des Angeklagten während der Dauer seiner Hilfspflicht nichts (BGHSt 17, 166, 169 f, 172) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61].

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51

    Angelnder Arzt - § 323c StGB, Berücksichtigung individueller Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Von derselben Rechtsansicht gehen auch die Entscheidungen BGHSt 2, 296 und 17, 166 aus.

    Dadurch hatte er allerdings seiner Nothilfepflicht genügt (BGHSt 2, 296, 299, 300) [BGH 22.04.1952 - 1 StR 516/51].

    Daß sich die vorläufige Verdachtsdiagnose des zunächst angegangenen Landarztes letztlich als zutreffend erwies und daß der Patientin durch das Untätigbleiben des Angeklagten keine nachweislichen Nachteile entstanden, war ein Zufall, beruht ferner auf nachträglicher Erkenntnis und ist daher für die Schuldfrage des § 330 c StGB ohne Bedeutung (BGHSt 2, 296, 300) [BGH 22.04.1952 - 1 StR 516/51].

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Denn damit überließ er die Patientin weiter ihrem Ungewissen Schicksal (BGHSt 14, 213, 216) [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60].

    Wie das Landgericht richtig erkannt hat, war das Vergehen gegen § 330 c StGB rechtlich zwar schon damit vollendet, daß der Angeklagte seinen mangelnden Hilfeleistungswillen durch die erwähnte fernmündliche Erklärung offenbarte (S. 62 UA; BGHSt 14, 215 ff. [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]).

  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Daß hier ein Unglücksfall im Sinne des Gesetzes eingetreten war, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. RGSt 75, 68, 71 und S. 160, 162; BGHSt 6, 147, 152) [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53].

    Die vom Großen Senat für Strafsachen in dem Beschluß BGHSt 6, 147, 152 ff [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53] gebrauchten Wendungen ("der ihrer [der Gefahrenlage] ansichtig wird"; "jeder, der hinzukommt"; "dort zu helfen, wo er eine schwere Notlage vorfindet") erklären sich aus der Besonderheit des dort beurteilten Falles: Der damals Angeklagte war zu einem Selbstmordversuch seiner Ehefrau hinzugekommen.

  • RG, 19.12.1940 - 2 D 445/40

    1. Eine schwere Krankheit ist nicht ohne weiteres ein "Unglücksfall" i. S. des §

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Daß hier ein Unglücksfall im Sinne des Gesetzes eingetreten war, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. RGSt 75, 68, 71 und S. 160, 162; BGHSt 6, 147, 152) [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53].

    Daß die Hilfepflicht auch einen Abwesenden, insbesondere einen um Hilfe Angerufenen treffen kann, war schon vom Reichsgericht (RGSt 75, 68 und 160) als selbstverständlich angenommen worden.

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Die erforderliche, sachgemäße ärztliche Hilfe dagegen hatte er als Nicht-Facharzt gerade nicht leisten können (S. 12, 13, 59 UA; BGH Urt. v. 21. Mai 1963, 1 StR 93/63 S. 5).
  • RG, 14.01.1944 - 4 D 409/43

    1. Der § 330 c StGB. verpflichtet nicht zu Leistungen, die zwar eine

    Auszug aus BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
    Auch die plötzliche, bedrohliche Entwicklung einer Krankheit gilt anerkanntermaßen als "Unglücksfall" im Sinne des § 330 c StGB (BGHSt 75, 68 ff und S. 160, 162 ff; RGSt 77, 301, 303).
  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92

    Unterlassene Hilfeleistung - Art der Hilfeleistung - Schrecksekunde

    Allerdings ist der Tatbestand des § 323 c StGB in objektiver Hinsicht auch dann erfüllt, wenn der Täter zwar Hilfe leistet, aber nicht die bestmögliche Hilfe (BGHSt 21, 50, 54 [BGH 22.03.1966 - StR 567/65]; vgl. auch Geilen a.a.O. S. 143).
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 3 Ws 476/00

    Klageerzwingungsverfahren, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung,

    Der vorliegende Fall ist daher nicht vergleichbar mit den in der Kommentarliteratur zitierten Fällen der Ablehnung der Hilfeleistung durch einen diensthabenden Krankenhausarzt (BGHSt 21, 50) oder Bereitschaftsarzt (BGHSt 7, 211; OLG Hamm, NJW 1975, 604) oder durch einen sich zufällig in der Nähe des Unfallortes aufhaltenden Arzt (BGHSt 2, 297).
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit der Regressklage des Haftpflichtversicherers

    Wie allgemein anerkannt ist, endet auch eine ärztliche Garantenstellung aus tatsächlicher Behandlungsübernahme, sobald ein anderer Arzt die weitere Behandlung übernommen hat (Lipp a.a.O., Rdnr.5 im Anschluss an BGHSt 21, 50, 53f.).
  • AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04

    Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts; Mindesterfordernis des

    Zwar ist der Tatbestand des § 323 c StGB in objektiver Hinsicht auch dann erfüllt, wenn der Täter zwar Hilfe leistet, aber nicht die ihm zumutbare bestmögliche Hilfe (BGHSt 21, 50, 54) [BGH 22.03.1966 - StR 567/65] .
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