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   BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68   

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https://dejure.org/1969,217
BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68 (https://dejure.org/1969,217)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1969 - 2 StR 546/68 (https://dejure.org/1969,217)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1969 - 2 StR 546/68 (https://dejure.org/1969,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht erst nach Beendigung der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 328
  • BGHSt 22, 329
  • NJW 1969, 1125
  • MDR 1969, 494
  • DB 1969, 748
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.1962 - 5 StR 1/62
    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Fahrt vor, während oder nach der Tat unternommen wird (BGHSt 5, 179, 181 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 542/53]; 17, 218) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 11/62].
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 534/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68
    Der 1. Strafsenat hat auf Anfrage erklärt, daß er an seiner Entscheidung vom 16. Januar 1962 - 1 StR 534/61 - soweit sie zu weitergehender Deutung Anlaß geben könnte, nicht festhalte.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Fahrt vor, während oder nach der Tat unternommen wird (BGHSt 5, 179, 181 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 542/53]; 17, 218) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 11/62].
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei -

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Fahrt vor, während oder nach der Tat unternommen wird (BGHSt 5, 179, 181 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 542/53]; 17, 218) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 11/62].
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeugs dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (BGHSt 22, 328, 329; Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 33).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Dabei wird der Begriff des "Zusammenhangs" weit gefaßt; er wird regelmäßig nur dann verneint, wenn der Täter die Tat lediglich "bei Gelegenheit der Fahrt" begangen hat (vgl. BGHSt 22, 328, 329; Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 33).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Dabei wird der Begriff des "Zusammenhangs" weit gefaßt; er wird regelmäßig nur dann verneint, wenn der Täter die Tat lediglich "bei Gelegenheit der Fahrt" begangen hat (vgl. BGHSt 22, 328, 329; Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 33).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Dabei wird der Begriff des "Zusammenhangs" weit gefaßt; er wird regelmäßig nur dann verneint, wenn der Täter die Tat lediglich "bei Gelegenheit der Fahrt" begangen hat (vgl. BGHSt 22, 328, 329; Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 33).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    Dieser fehlt etwa, wenn die Tat nur bei Gelegenheit der Nutzung des Kraftfahrzeuges begangen wurde oder nur ein äußerer Zusammenhang mit dieser besteht (BGHSt 22, 328, 329).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Unbeschadet dessen ist bisher ebenso anerkannt, daß eine Indizwirkung für einen Eignungsmangel nicht in Betracht kommt, wenn die Tat nur bei Gelegenheit der Nutzung des Kraftfahrzeuges begangen ist oder nur ein äußerer - örtlicher oder zeitlicher - Zusammenhang mit dieser besteht (BGHSt 22, 328, 329).

    Vielmehr hat sie ihr Fahrzeug - nach Begehung einer einschlägigen Vortat - gezielt zur Durchführung der Straftat und damit unmittelbar tatbezogen eingesetzt (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BGHSt 22, 328, 329).

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zusammenhang jedenfalls dann gegeben, wenn die rechtswidrige Tat entweder unmittelbar durch die konkrete Art des Führens, also etwa durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatmittel begangen wurde, oder wenn die Ausführung der Tat durch das Führen eines Kraftfahrzeugs ermöglicht oder gefördert wurde (vgl. z. B. BGHSt 22, 328, 329; BGH, NStZ 1995, 229; BGH NStZ-RR 1998, 271; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 8).

    Nach diesen Maßstäben hat der Angeklagte W. die Taten jedenfalls im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen, denn er benutzte seinen PKW nicht allein für Fahrten zu den jeweiligen Tatorten und für Rückfahrten nach begangener Tat (vgl. etwa BGHSt 22, 328, 329; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 4 StR 536/97, NStZ-RR 1998, 271), sondern setzte das Kraftfahrzeug von vornherein geplant sowohl zum Auffinden geeigneter Tatobjekte als auch zum Abtransport der Beute ein, die anders nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Umständen hätte fortgeschafft werden können.

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Dabei wird der Begriff des "Zusammenhangs" weit gefaßt; er wird regelmäßig nur dann verneint, wenn der Täter die Tat lediglich "bei Gelegenheit der Fahrt" begangen hat (vgl. BGHSt 22, 328, 329; Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 33).
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Daß er seinen Pkw nicht tatbezogen geführt hat, ergibt sich schon daraus, daß er den Entschluß, "sich die ahnungslose Frau mit Gewalt gefügig zu machen" (UA 11), erst faßte, nachdem er mit der der Straßenprostitution nachgehenden Geschädigten nach deren Weisung zum Tatort gefahren war, mithin nach Beendigung der Fahrt (vgl. BGHSt 22, 328, 329).

    Der Entscheidung BGHSt 22, 328, 329 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist

    Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeuges dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (vgl. BGHSt 22, 328, 329; vgl. auch BGH NStZ 1995, 229).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ws 169/05

    Fahrerlaubnisentziehung: Ungeeignetheit eines Kraftfahrers bei Durchstechen der

  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen

  • OLG Stuttgart, 05.09.1973 - 3 Ss 311/73

    Berichtigung eines strafgerichtlichen Urteils durch den Senat; Voraussetzungen

  • OLG Zweibrücken, 13.08.2001 - 1 VAs 4/01

    Verkehrszentralregister - Beleidigung ("Vogel zeigen") im Verkehrszentralregister

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 1 Ss 362/03

    Fahrerlaubnisentziehung, Ungeeignetheit, allgemeines Delikt

  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

  • BGH, 05.08.1998 - 3 StR 321/98

    Nutzen eines Kfz zur Tat; Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeughalters;

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles

  • OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08

    Justizverwaltungsakt

  • BGH, 05.11.1974 - 1 StR 435/74

    Strafbarkeit wegen Handels, Besitzes und versuchter Abgabe von und mit

  • OLG Nürnberg, 09.08.2007 - 1 VAs 10/07

    Berührung der rechtlichen Interessen eines Verurteilten durch

  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen fahrlässiger Körperverletzung

  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 75/81

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis

  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 554/75

    Ablehnung eines Antrags des Verteidigers auf Einholung eines Gutachtens über die

  • BGH, 02.09.1975 - 5 StR 411/75

    Anforderung an den im Gesetz geforderten Zusammenhang zwischen der begangenen

  • BGH, 11.04.1972 - 1 StR 646/71

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Abgrenzung des beendeten vom nicht

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 11.01.1974 - 2 StR 596/73

    Bestand eines Entzugs der Fahrerlaubnis und der Verhängung einer Sperre

  • BGH, 25.07.1973 - 2 StR 246/73

    Verwerfung einer Revision - Aufhebung einer Fahrerlaubnisentziehung

  • BGH, 28.04.1971 - 3 StR 293/70

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 75/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 149/72

    Erfordernis der Prüfung eines Rücktritts bei Veranlassung dazu nach dem

  • BGH, 20.01.1970 - 1 StR 589/69

    Entführung in Tateinheit mit Notzucht und vorsätzlicher leichter Körperverletzung

  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 390/69

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Revisionsrüge - Grundsatz "in dubio pro reo" - im

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