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   BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73   

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https://dejure.org/1973,609
BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73 (https://dejure.org/1973,609)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1973 - 3 StR 15/73 (https://dejure.org/1973,609)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - 3 StR 15/73 (https://dejure.org/1973,609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schmuggel von Pflanzenteilchen der "cannabis sativa" - Subsidiarität des Bannbruchs bei gewerbsmäßiger, bandenmäßiger oder gewaltsamer Begehungsweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 215
  • NJW 1973, 1707
  • MDR 1973, 863
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73
    Diese Bestimmung war in der Rechtsprechung (BGHSt 3, 40; 4, 36) wie auch im überwiegenden Teil des Schrifttums (vgl. u.a. Hartung/Hübner in Hübschmann-Hepp-Spittaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung 1. - 5. Aufl., § 396 Anm. 26; Franzen-Gast, Steuerstrafrecht § 396 Anm. 35) als Subsidiaritätsklausel dahin ausgelegt worden, daß dadurch nicht nur die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Strafvorschriften gegen den - einfachen - Bannbruch von der Anwendung ausgeschlossen waren, sondern auch die - für besonders gefährliche Begehungsweisen des Bannbruchs erhöhte Strafe androhende - Vorschrift des § 401 b AO nicht in Betracht kam, weil deren Anwendbarkeit die Verwirklichung des Grundtatbestands des § 401 a Abs. 1 AO denknotwendig voraussetze.
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Auszug aus BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73
    Außerdem hätte ein 1, 5 %iger Zoll gezahlt werden müssen (vgl. BGHSt 24, 178, 180).
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Auszug aus BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73
    Diese Bestimmung war in der Rechtsprechung (BGHSt 3, 40; 4, 36) wie auch im überwiegenden Teil des Schrifttums (vgl. u.a. Hartung/Hübner in Hübschmann-Hepp-Spittaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung 1. - 5. Aufl., § 396 Anm. 26; Franzen-Gast, Steuerstrafrecht § 396 Anm. 35) als Subsidiaritätsklausel dahin ausgelegt worden, daß dadurch nicht nur die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Strafvorschriften gegen den - einfachen - Bannbruch von der Anwendung ausgeschlossen waren, sondern auch die - für besonders gefährliche Begehungsweisen des Bannbruchs erhöhte Strafe androhende - Vorschrift des § 401 b AO nicht in Betracht kam, weil deren Anwendbarkeit die Verwirklichung des Grundtatbestands des § 401 a Abs. 1 AO denknotwendig voraussetze.
  • LG Hof, 12.10.2017 - 4 Qs 123/17

    Kein Entfallen der Sonderzuständigkeit des Wirtschaftstrafrichters für Bannbruch

    Der BGH bestätigte diese Auffassung von der Sonderstellung des § 372 AO schon im Jahre 1973 zum inhaltsgleichen § 396 Abs. 2 RAO - alter Fassung - und hält an dieser Rechtsauffassung weiterhin fest (pars pro toto: BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - 1 StR 448/15 [Rdn. 2]) und führte dazu aus (BGH NJW 1973, 1707 [1708]): "Dem Gesetzgeber steht es jedoch frei, wie hier, das Verhältnis von Strafvorschriften zueinander in einer Weise zu bestimmen, die sich nicht genau in eine der von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Konkurrenzformen einordnen lässt.
  • BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15

    Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe

    Zudem ist für die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation auch fraglich, ob die einschlägigen Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes gegenüber dem Bannbruch eine abschließende Regelung enthalten (zur umstrittenen Reichweite der Subsidiaritätsklausel des § 372 Abs. 2 AO allgemein vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - 3 StR 15/73, BGHSt 25, 215, 216 betr. die Vorgängervorschrift des § 396 RAO sowie die Hinweise zum Meinungsstand bei Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 372 AO Rn. 86 und Beckemper, HRRS 2013, 443, 444 f.).
  • BGH, 27.04.2016 - 1 StR 281/15

    Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe

    Zudem ist für die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation auch fraglich, ob die einschlägigen Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes gegenüber dem Bannbruch eine abschließende Regelung enthalten (zur umstrittenen Reichweite der Subsidiaritätsklausel des § 372 Abs. 2 AO allgemein vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - 3 StR 15/73, BGHSt 25, 215, 216 betr. die Vorgängervorschrift des § 396 RAO sowie die Hinweise zum Meinungsstand bei Jäger aaO, § 372 AO Rn. 86 und Beckemper, HRRS 2013, 443, 444 f.).
  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75

    Einfuhr von Cannabisharz nach Deutschland - Begriffserklärung der

    Eine Verurteilung wegen Bannbruchs kommt aber nur unter den Voraussetzungen des § 397 AO in Betracht (BGHSt 25, 215).
  • BGH, 28.09.1977 - 2 StR 457/77

    Verhältnis einer Bestrafung wegen Bannbruchs gegenüber einem Vergehen nach dem

    Die Bestrafung wegen Bannbruchs tritt also gegenüber dem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz zurück (vgl. BGHSt 25, 215, 216).
  • BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77

    Bestrafung gewerbsmäßigen Bannbruchs bei Zuwiderhandlungen gegen

    Der Anwendung des § 396 AO a.F. hätte nämlich die in dieser Vorschrift enthaltene Subsidiaritätsklausel entgegengestanden (BGHSt 25, 215), weil die Tat des Angeklagten in einer anderen Strafbestimmung als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhrverbot mit Strafe bedroht ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6 a BetMG).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 StR 415/76

    Zurücktreten der Einfuhr, des Besitzes und des Inverkehrbringens gegenüber dem

    Soweit der Angeklagte wegen tateinheitlichen Bannbruchs nach § 396 AbgO verurteilt worden ist, wendet die Revision zu Recht ein, daß der Anwendung dieser Vorschrift die in ihr enthaltene Subsidiaritätsklausel entgegensteht (BGHSt 25, 215).
  • BGH, 17.09.1975 - 3 StR 309/75

    Voraussetzungen der Verhängung einer Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

    Die Nachprüfung des Urteils führt im Schuldspruch lediglich zum Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Bannbruchs in beiden Fällen (vgl. BGHSt 25, 215).
  • BGH, 23.07.1975 - 2 StR 178/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Von der Beschwerdeführerin wird hier indes übersehen, daß unter anderem der Erschwerungsgrund der bandenmäßigen Begehung (§ 397 Abs. 2 Nr. 1 AbgO) gegeben ist und dann jene Klausel keine Anwendung findet (vgl. BGHSt 25, 215 ff).
  • BGH, 12.06.1974 - 3 StR 130/74

    Beurteilung des Verhältnisses einzelner Gesetzesverletzungen zueinander -

    Der Bannbruch tritt in diesem Fall nicht zurück, weil er gewerbsmäßig begangen wurde (BGHSt 25, 215).
  • BGH, 04.07.1978 - 2 StR 287/78

    Verwendung eines Bezugsscheins als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -

  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 218/75

    Strafbarkeit wegen Bannbruchs - Gewerbsmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln -

  • OLG Koblenz, 23.12.1976 - 1 Ss 627/76
  • OLG Koblenz, 20.11.1975 - 1 Ss 207/75
  • BGH, 27.01.1976 - 5 StR 725/75

    Einfuhr von Marihuana als gewerbsmäßiger Schmuggel

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