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BGH, 04.06.1976 - 2 ARs 179/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Begriff der "weiteren Entscheidungen" - Widerruf der Strafaussetzung oder des Erlasses der Reststrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 352
- NJW 1976, 1646
- MDR 1976, 770
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05
Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang …
Nach bisherigem Rechtsverständnis ist die Abgabemöglichkeit allerdings auf die in § 458 Abs. 1 StPO bezeichneten Fragen beschränkt, die in unmittelbar sachlichem Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Urteil stehen (vgl. BGHSt 26, 352). - OLG Hamburg, 15.06.2020 - 2 Ws 152/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anordnung des Arrests zur …
Darüber hinaus hätten auch im Falle seiner Anwendbarkeit die Voraussetzungen des § 458 Absatz 1 StPO nicht vorgelegen, da er nach seinem Wortlaut gerade diejenigen Fälle nicht erfasst, in denen wie hier Einwendungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung einer Nebenfolge geltend gemacht werden (BGHSt 26, 352;… KK-StPO/ Appl , § 462a Rn. 26;… Meyer-Goßner/ Schmitt , § 458 Rn. 11). - BGH, 18.08.1977 - 2 ARs 233/77
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer
Die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach § 462 a Abs. 1 StPO scheidet aus, weil der Verurteilte sich seit dem Inkrafttreten dieser Vorschrift nicht in Strafhaft befunden hat (BGH NJW 1975, 1130 und 1791; BGHSt 26, 187, 189; 26, 352, 353).