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   BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54   

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BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54 (https://dejure.org/1954,208)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1954 - 2 StR 74/54 (https://dejure.org/1954,208)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1954 - 2 StR 74/54 (https://dejure.org/1954,208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 81
  • NJW 1954, 1209
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Weiterungen können sich noch daraus ergeben, daß nachträglich bekannt gewordene Teilakte mit solchen anderer fortgesetzter Handlungen zusammentreffen, die damit ebenfalls zu der von der Anklage betroffenen Tat gehören (vgl. BGHSt 6, 81; BGHR StGB vor § 1 fH Handlungsreihen, mehrere 1).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Der in BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] ausgesprochene Rechtssatz, daß mehrere fortgesetzte Handlungen, wenn sie auch nur in einem Einzelakt zusammentreffen, zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen, findet dann keine Anwendung, wenn der Akt an Unrechtsgehalt hinter den übrigen Teilen der fortgesetzten Handlungen zurücktritt.

    Wurde dies bejaht, so würden die gesamten Unzuchtsakte nach den in der Entscheidung BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] entwickelten Grundsätzen in gleichartiger Tateinheit stehen.

    Würden sie dieser Vorschrift unterfallen, so wäre allerdings zu erwogen, ob eine Tateinheit gemäß BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] zu bejahen wäre.

    Mithin treffen die fortgesetzten Handlungen der Angeklagten in keinem Einzelakt zusammen, der auf einer Willensbetätigung gegenüber beiden Mädchen beruht (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]).

    Dieser Fäll ist vergleichbar dem vom Bundesgerichtshof in BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] entschiedenen.

    Der Grundsatz der Entscheidung BGHSt 6, 81 f [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]indet mithin unter der oben angegebenen Voraussetzung keine Anwendung.

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    In beiden Fällen beruht die Verletzung mehrerer Personen auf einer einzigen Tathandlung, nämlich dem Vorsetzen des vergifteten Getränks, so daß jeweils gleichartige Tateinheit im Sinn von § 52 Abs. 1 StGB gegeben ist (vgl. RG HRR 1934 Nr. 764; BGHSt 1, 20; 6, 81; 16, 397; BGH NJW 1977, 2321; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 11 vor § 52).
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