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   BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55   

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BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55 (https://dejure.org/1955,1071)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1955 - 3 StR 158/55 (https://dejure.org/1955,1071)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55 (https://dejure.org/1955,1071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 149
  • NJW 1955, 1643
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach

    Anders verhält es sich jedoch, wenn erloschene Rechtsverhältnisse vermögensfürsorglicher Art - auch einseitig - unter Wahrnehmung der eingeräumten Herrschaftsposition fortgesetzt werden (Schünemann und Saliger, jew. aaO; Wittig in BeckOK, StGB, § 266 Rn. 27) und somit ein enger sachlicher Zusammenhang mit der zunächst begründeten Vermögensbetreuungspflicht besteht (BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55, BGHSt 8, 149, 150; einschr. Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 34).

    Auch vermögensschädigende Handlungen nach Beendigung eines zivilrechtlichen Auftrags oder sonstigen Treueverhältnisses können gegen eine fortbestehende Vermögensfürsorgepflicht verstoßen (so BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, wistra 1987, 65; in der Sache auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 aaO; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 43).

    Der enge sachliche Zusammenhang zeigt sich insbesondere auch darin, dass der Angeklagte die durch die Aufnahme der Vollstreckungstätigkeit gegenüber den Schuldnern geschaffene Lage ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 aaO).

  • OLG Koblenz, 14.07.2011 - 2 Ss 80/11

    Untreue: Überweisung von einem Bankkonto des Vollmachtgebers auf das Konto des

    Ebenso wenig kommt es in diesen Fällen darauf an, ob zwischen Auftragserledigung und dem weiteren Verhalten des Beauftragten ein enger Sachzusammenhang besteht, wie er zur Begründung einer Vermögensbetreuungspflicht bei Vornahme weiterer, über einen begrenzten Auftrag hinausgehender Handlungen erforderlich ist (BGHSt 8, 149, 150).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    So hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Bevollmächtigter bewusst über seine Vollmacht hinaus sein Konto für eine Kaufpreiszahlung angegeben hatte, aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs mit dem erteilten Auftrag eine Vermögensbetreuungspflicht angenommen (BGH, U. v. 14.7.1955, 3 StR 158/55 = NJW 1955, 1643).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Ein Fortbestehen von Pflichten hieraus oder nachwirkende Pflichten (vgl. dazu BGHSt 8, 149, 150 [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55] und BGH NStZ 1986, 361) sind nicht festgestellt.
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

    Vielmehr begründete das Rechtsverhältnis eine Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB (vgl. BGHSt 1, 186, 188 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 289, 293 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; 5, 187, 188 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 6, 314, 318 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; 8, 149, 150) [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55].
  • OLG Stuttgart, 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten; Rüge sachlichen Rechts

    (BGHSt 8, 149).
  • BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung

    Ebenso verletzte die Bestellung einer Sicherheit zugunsten der Ha. KG für Schulden der R.-B. GmbH die unternehmerischen Vermögensinteressen der A. Ku. Die Handlungsweise des Angeklagten entsprach damit nicht der ihm den Mitgesellschaftern der A. Ku. gegenüber obliegenden Pflicht zur Vermögensfürsorge (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1956 - 5 StR 578/55 - Urteil vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55 - Urteil vom 2. April 1958 - 2 StR 106/58 -); die Vertragsschlüsse stellten sich als Mißbrauch der ihm übertragenen Befugnisse dar.
  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

    Die Treupflicht des Angeklagten gegenüber Frau K. bestand, als Folgewirkung seines bisherigen Verhaltens, auch bei den Verhandlungen im Januar und Februar 1957 fort (S. 9 des früheren Urteils des Senats v. 14. März 1961; auch BGHSt 8, 149 ff [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55]).
  • BGH, 22.06.1956 - 1 StR 87/56

    Rechtsmittel

    Den Vorschuß von 20.000 DM führte er seiner Treupflicht zuwider nur zum Teil dem bei der Hergabe ausdrücklich bestimmten Verwendungszwecke zu, ausschliesslich die Herstellung der N.-Illustrierten zu sichern (BGHSt 1, 186 189 f [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; vgl BGHSt 8, 149 [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55]).
  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 29/63

    Zulässigkeit der Trennung zweier verbundener Hauptverfahren nach Wegfall der

    Diese Vorschrift schafft ein Verfahrenshindernis (BGHSt 8, 133; 8, 151) [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55].
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 227/60

    Statthaftigkeit einer nachträglichen Einschränkung des Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 313/57

    Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Einziehung von Zinsforderungen -

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